Rechtsprechung
AG Hannover, 19.02.2014 - 539 C 11339/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- internetrechtsiegen.de
Urheberrechtsverletzung - Widerlegung der Täterschaftsvermutung des Anschlussinhabers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- internetrecht-freising.de (Kurzinformation)
Keine Störerhaftung bei ungeschütztem WLAN, wenn weitere Familienmitglieder Internetanschluss nutzen können
Verfahrensgang
- AG Hannover, 19.02.2014 - 539 C 11339/13
- LG Hannover, 15.08.2014 - 18 S 13/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08
Sommer unseres Lebens
Auszug aus AG Hannover, 19.02.2014 - 539 C 11339/13
Daraus ergibt sich eine sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers, der geltend macht, eine andere Person habe die Rechtsverletzung begangen (BGH, GRUR 2010, 633, "Sommer unseres Lebens").Das Vorliegen einer Prüfpflicht richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Funktion und Aufgabenstellung des in Anspruch Genommenen mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die Rechtsgutsverletzung selbst unmittelbar vorgenommen hat (BGH, GRUR 2010, 633; BGH, GRUR 2011, 1038).
Eine Prüfpflicht kann bereits mit Inbetriebnahme einer Technischen Einrichtung entstehen, setzt dann aber eine schon dadurch eintretende Gefährdung absoluter Rechtsgüter Dritter voraus (BGH, GRUR 2010, 633; BGH, GRUR 2011, 321).
- OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 239/11
Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Rechteverletzungen …
Auszug aus AG Hannover, 19.02.2014 - 539 C 11339/13
Dafür wird es regelmäßig genügen, wenn Hausgenossen des Anschlussinhabers, wie z. B. sein Ehegatte, selbständig auf den Internetanschluss zugreifen können (OLG Köln, MMR 2012, 549; LG Köln vom 11.09.2012, 33 O 353/11; LG Düsseldorf, NJW 2012, 3663; AG Frankfurt, MMR 2012, 620).Vielmehr geht es um die Nutzung eines auf den Namen des anderen Ehegatten laufenden Internetanschlusses, der genau wie ein Telefonanschluss, regelmäßig von beiden Ehegatten genutzt wird (OLG Köln, MMR 2012, 549).
- BGH, 09.12.2003 - VI ZR 373/02
Luftbildaufnahmen ja, Wegbeschreibung nein
Auszug aus AG Hannover, 19.02.2014 - 539 C 11339/13
Dabei kann als Beitrag auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (BGH, GRUR 2004, 438).
- LG Düsseldorf, 21.03.2012 - 12 O 579/10
Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz infolge einer Verletzung von …
Auszug aus AG Hannover, 19.02.2014 - 539 C 11339/13
Dafür wird es regelmäßig genügen, wenn Hausgenossen des Anschlussinhabers, wie z. B. sein Ehegatte, selbständig auf den Internetanschluss zugreifen können (OLG Köln, MMR 2012, 549; LG Köln vom 11.09.2012, 33 O 353/11; LG Düsseldorf, NJW 2012, 3663; AG Frankfurt, MMR 2012, 620). - BGH, 17.08.2011 - I ZR 57/09
Stiftparfüm
Auszug aus AG Hannover, 19.02.2014 - 539 C 11339/13
Das Vorliegen einer Prüfpflicht richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Funktion und Aufgabenstellung des in Anspruch Genommenen mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die Rechtsgutsverletzung selbst unmittelbar vorgenommen hat (BGH, GRUR 2010, 633; BGH, GRUR 2011, 1038). - BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08
Kinderhochstühle im Internet
Auszug aus AG Hannover, 19.02.2014 - 539 C 11339/13
Als Störer kann gem. §§ 823Abs. 1, 1004 BGB analog bei der Verletzung absoluter Rechte derjenige auf Unterlassung in Anspruch genommen werden der, ohne Täter oder Teilnehmer zu sein, in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Rechts beiträgt (BGH, GRUR 2011, 152). - BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04
Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen
Auszug aus AG Hannover, 19.02.2014 - 539 C 11339/13
Aus den vorstehenden Gründen ergibt sich zugleich, dass kein relevantes gefahrerhöhendes Verhalten in Sinne einer Verletzung von Verkehrspflichten vorliegt, das eine Haftung begründen könnte (BGH, GRUR 2007, 890; BGH, I ZR 150/09). - LG Köln, 11.09.2012 - 33 O 353/11
Anforderungen an eine sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers bei …
Auszug aus AG Hannover, 19.02.2014 - 539 C 11339/13
Dafür wird es regelmäßig genügen, wenn Hausgenossen des Anschlussinhabers, wie z. B. sein Ehegatte, selbständig auf den Internetanschluss zugreifen können (OLG Köln, MMR 2012, 549; LG Köln vom 11.09.2012, 33 O 353/11; LG Düsseldorf, NJW 2012, 3663; AG Frankfurt, MMR 2012, 620). - BGH, 17.12.2010 - V ZR 44/10
Preußische Schlösser und Gärten
Auszug aus AG Hannover, 19.02.2014 - 539 C 11339/13
Eine Prüfpflicht kann bereits mit Inbetriebnahme einer Technischen Einrichtung entstehen, setzt dann aber eine schon dadurch eintretende Gefährdung absoluter Rechtsgüter Dritter voraus (BGH, GRUR 2010, 633; BGH, GRUR 2011, 321). - BGH, 09.11.2011 - I ZR 150/09
Basler Haar-Kosmetik
Auszug aus AG Hannover, 19.02.2014 - 539 C 11339/13
Aus den vorstehenden Gründen ergibt sich zugleich, dass kein relevantes gefahrerhöhendes Verhalten in Sinne einer Verletzung von Verkehrspflichten vorliegt, das eine Haftung begründen könnte (BGH, GRUR 2007, 890; BGH, I ZR 150/09). - AG Frankfurt/Main, 25.05.2012 - 32 C 157/12
Haftung des Ehegatten in sog. "Filesharing-Fällen"
- LG Hannover, 15.08.2014 - 18 S 13/14
Zur Nachforschungspflicht beim Filesharing - Keine Haftung, wenn Lebensgefährte …
Die Berufung des Klägers gegen das am 19.2.2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Hannover - 539 C 11339/13 - wird zurückgewiesen.