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   AG Hannover, 19.02.2003 - 526 C 15759/02   

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AG Hannover, 19.02.2003 - 526 C 15759/02 (https://dejure.org/2003,12897)
AG Hannover, Entscheidung vom 19.02.2003 - 526 C 15759/02 (https://dejure.org/2003,12897)
AG Hannover, Entscheidung vom 19. Februar 2003 - 526 C 15759/02 (https://dejure.org/2003,12897)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 Abs. 1 BGB; § 1 UWG
    Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ; Kriterien für die Wettbewerbswidrigkeit von e-mail-Werbung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Zulässige Image-Werbung mit unerwünschten E-Mails bei Spendenaktion

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ; Kriterien für die Wettbewerbswidrigkeit von e-mail-Werbung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1272
  • GRUR-RR 2003, 322
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.03.1987 - I ZR 40/85

    McHappy-Tag

    Auszug aus AG Hannover, 19.02.2003 - 526 C 15759/02
    Sittenwidrig ist ein Verhalten aber nur dann, wenn ein Unternehmen das Mitgefühl oder die soziale Hilfsbereitschaft für eigennützige Zwecke planmäßig zu Nutze macht, ohne dass irgend ein sachlicher Zusammenhang mit der Leistung, wie den Eigenschaften einer Ware, ihrer Herstellungsart oder Preiswürdigkeit besteht (Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 1 Rdz. 186 a; BGH GRUR 1987, 534 (535)).

    Darin liegt aber ein erheblicher Unterschied zu dem vom BGH entschiedenen Fall zum "McHappy-Tag" (siehe BGH GRUR 1987, 534f).

  • BGH, 16.12.1982 - I ZR 163/80

    Anspruch auf Unterlassung eines "Spendenaufrufs" gegenüber den Lieferanten -

    Auszug aus AG Hannover, 19.02.2003 - 526 C 15759/02
    Ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs ist erst dann gegeben, wenn in objektiver Hinsicht ein Tun vorliegt, dass geeignet ist, den Absatz oder Bezug einer Person zum Nachteil desjenigen einer anderen Person zu fördern (BGH Urteil v. 16.12.1982, Az.: I ZR 163/80 , zitiert nach JURIS Nr. KÖRE 102858310).
  • LG Berlin, 07.01.2000 - 15 O 495/99

    Wettbewerbsrecht; rechtswidrige E-Mail-Werbung an Rechtsanwalt

    Auszug aus AG Hannover, 19.02.2003 - 526 C 15759/02
    Dies ist jedoch unter Heranziehung der Kriterien für die Wettbewerbswidrigkeit von E-Mail-Werbung im Rahmen des § 1 UWG zu beurteilen (LG Berlin CR 2000, 622 (622); CR 1999, 187 (188)), wonach derjenige, der im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes Handlungen vornimmt, die gegen die guten Sitten verstoßen, auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
  • BVerfG, 06.02.2002 - 1 BvR 952/90

    Erneute Aufhebung von Werbeverboten

    Auszug aus AG Hannover, 19.02.2003 - 526 C 15759/02
    Die Norm missbilligt im Interesse des Schutzes der Wettbewerber und sonstigen Marktbeteiligten Verhaltensweisen, welche die Funktionsfähigkeit des an der Leistung orientierten Wettbewerbs im wettbewerbsrechtlichen Handeln einzelner Unternehmen oder als Institution stören (BVerfG Beschluss vom 06.02.2002, Az.: 1 BvR 952/90, 1 BvR 2151/96 , zitiert nach JURIS Nr. KVRE 306200201).
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   AG Hannover, 19.02.2003 - 71 II 233/02   

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AG Hannover, 19.02.2003 - 71 II 233/02 (https://dejure.org/2003,51927)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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