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   AG Hannover, 21.03.2012 - 560 C 2876/11   

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https://dejure.org/2012,9753
AG Hannover, 21.03.2012 - 560 C 2876/11 (https://dejure.org/2012,9753)
AG Hannover, Entscheidung vom 21.03.2012 - 560 C 2876/11 (https://dejure.org/2012,9753)
AG Hannover, Entscheidung vom 21. März 2012 - 560 C 2876/11 (https://dejure.org/2012,9753)
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Volltextveröffentlichung

  • openjur.de

    §§ 823 Abs. 1, 836 BGB; § 32 Abs. 2 NBauO
    Zur Schadensersatzpflicht eines Hauseigentümers bei Herabfallen von Schnee und Eis

 
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  • OLG Saarbrücken, 25.05.1984 - 4 U 13/83

    Haftung; Einsturz eines Gebäudes; Dachlawinen

    Auszug aus AG Hannover, 21.03.2012 - 560 C 2876/11
    Insoweit fehlt die feste Verbindung zu dem Gebäude (BGH, VersR 1955, 82; OLG Düsseldorf, 19.11.1992, 13 U 95/92; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 412; NJW-RR 2003, 1463; OLG Saarbrücken VersR 1985, 299; OLG Stuttgart, MDR 1983, 316; OLG Jena WuM 2007, 138).

    Insoweit ist es jedoch ständige Rechtsprechung, dass Passanten es in der Regel selbst überlassen bleibt, sich und ihr Eigentum durch Achtsamkeit zu schützen, weil vom Hauseigentümer Sicherheitsregeln nur beim Vorliegen besonderer Umstände verlangt werden können (OLG Dresden WuM 1997, 377; OLG Düsseldorf, 19.11.1992, 13 U 95/92; OLG Hamm NJW-RR 2003, 1463; OLG Karlsruhe NJW-RR 1986, 1404; OLG Köln ZfSch 1989, 44 ; OLG Saarbrücken VersR 1985, 299; LG Ulm, NJW-RR 2006, 1253).

    Eine Schneeräumung vom Dach kann nur in Ausnahmefällen verlangt werden, da dies in der Regel nur unter Lebensgefahr durchgeführt werden kann und durch das geplante Herabstürzen der Schneemassen ohne Sperrungen weitere Schäden entstehen können (ebenso OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.12.1992, 13 U 87/92; OLG Köln VersR 1980, 878; OLG Saarbrücken VersR 1985, 299).

  • OLG Zweibrücken, 09.07.1999 - 1 U 181/98
    Auszug aus AG Hannover, 21.03.2012 - 560 C 2876/11
    Der Eigentümer eines Hauses ist über den Fall des Einsturzes über § 836 BGB hinaus nach §§ 823 Abs. 1, 276 BGB verpflichtet, die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit anderer und die Beschädigung fremder Sachen durch sein Eigentum insoweit zu verhüten, als dies die billige Rücksichtnahme auf andere und die im Verkehr erforderliche Sorgfalt verlangt (so zu Dachlawinen im besonderen OLG Gelle VersR 1982, 979; OLG Saarbrücken, 09.07.1999, 1 U 181/98; LG Magdeburg, 10.11.2010, 5 0 833/10; ).

    Insoweit hätte es der Darlegung bedurft, dass dem Beklagten bereits bekannt war, dass bei seinem Haus Dachlawinen abgegangen sind oder bereits ein besonderer Schneeübergang bestand, der ein fortlaufende Kontrolle und gegebenenfalls einen Hinweis erforderlich gemacht hätte (ähnlich OLG Saarbrücken, 09.07.1999, 1 U 181/98; AG Schöneberg, 20.08.2010; 106 C 232/10).

  • AG Berlin-Schöneberg, 20.08.2010 - 106 C 232/10
    Auszug aus AG Hannover, 21.03.2012 - 560 C 2876/11
    Eine solche Pflicht besteht nicht bereits dann, wenn Schnee auf dem Dach liegt (ebenso OLG Hamm RuS 1977, 210; OLG Karlsruhe NJW 1983, 2946; OLG Köln VersR 1980, 878; OLG Schleswig ZfSch 1980, 355; OLG Stuttgart VersR 1973, 325; AG Wuppertal, Urt. v. 13.01.2009, 33 C 420/08; AG Schöneberg, 20.08.2010; 106 C 232/10; a.A. wohl AG Lemgo, 08.07.2010; 16 C 12/10).

    Insoweit hätte es der Darlegung bedurft, dass dem Beklagten bereits bekannt war, dass bei seinem Haus Dachlawinen abgegangen sind oder bereits ein besonderer Schneeübergang bestand, der ein fortlaufende Kontrolle und gegebenenfalls einen Hinweis erforderlich gemacht hätte (ähnlich OLG Saarbrücken, 09.07.1999, 1 U 181/98; AG Schöneberg, 20.08.2010; 106 C 232/10).

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