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   AG Hannover, 22.01.2009 - 705 M 56287/08   

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https://dejure.org/2009,32572
AG Hannover, 22.01.2009 - 705 M 56287/08 (https://dejure.org/2009,32572)
AG Hannover, Entscheidung vom 22.01.2009 - 705 M 56287/08 (https://dejure.org/2009,32572)
AG Hannover, Entscheidung vom 22. Januar 2009 - 705 M 56287/08 (https://dejure.org/2009,32572)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Forderungspfändung: Vollstreckungsschutz bei Pfändung des Kontos eines Sozialleistungsempfängers und Kündigung der Kontoverbindung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 765a ZPO; § 829 ZPO
    Aufhebung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses; Vollstreckungsschutz eines Schuldners

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses; Vollstreckungsschutz eines Schuldners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • LG Saarbrücken, 30.06.2005 - 5 T 604/04

    Vollstreckungsschutz bezüglich Kontenpfändung bei drohender Kontoauflösung ;

    Auszug aus AG Hannover, 22.01.2009 - 705 M 56287/08
    Gegen eine tatsächlich durchgeführte Kontokündigung bleibt dem Schuldner somit lediglich das Beschreiten des Rechtsweges gegenüber der Drittschuldnerin, nicht jedoch der Vollstreckungsschutz nach § 765 a ZPO, da die Rechtmäßigkeit der Kündigung im Wege des Vollstreckungsverfahrens grundsätzlich nicht zu prüfen ist (so auch LG Saarbrücken ZVI 2005, 369).
  • BGH, 21.12.2004 - IXa ZB 228/03

    Pfändbarkeit von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus AG Hannover, 22.01.2009 - 705 M 56287/08
    Eine unbillige Härte i. S. v. § 765 a ZPO liegt jedenfalls nicht vor, da § 765 a ZPO stets eng und nicht zu Lasten des Gläubigers auszulegen ist (vgl. auch BGH, Beschl. v. 21.12.2004 - IXa ZB 228/03 - BGHZ 161, 371; LG Hannover Beschluss vom 17.10.2007 - 52 T 93/07 -).
  • LG Ravensburg, 12.01.2004 - 4 T 72/03

    Zwangsvollstreckung: Zulässigkeit der Kontenpfändung

    Auszug aus AG Hannover, 22.01.2009 - 705 M 56287/08
    Die von Schuldner geschilderten Beeinträchtigungen sind von ihm hinzunehmen im Hinblick auf das erhebliche Interesse des Gläubigerin, seinen Zahlungstitel nach den Möglichkeiten des 8. Buches der ZPO auch zwangsweise zu verwirklichen (so auch LG Ravensburg Beschluss vom 12.01.2004 - 4 T 72/03 - = juris und LG Hannover Beschluss vom 30.08.2002 - 11 T 302/02 -).
  • LG Frankfurt/Main, 14.12.2005 - 13 T 278/05
    Auszug aus AG Hannover, 22.01.2009 - 705 M 56287/08
    (siehe auch LG Frankfurt Rpfleger 2006, 209).
  • KG, 21.02.1992 - 1 W 5356/91
    Auszug aus AG Hannover, 22.01.2009 - 705 M 56287/08
    Dies spricht allenfalls gegen das Geschäftsgebaren der Bank (= Drittschuldnerin) gegenüber ihrem Kunden (= Verfahrensschuldner) sprechen würde (zutreffend auch LG Lüneburg Beschluss vom 03.06.2005 - 5 T 79/05 - LG Traunstein aaO und KG Rpfleger 1992, 307).
  • LG Duisburg, 29.06.2004 - 7 T 156/04

    Steuererstattungsansprüche - Lohnsteuererstattung genießt keinen Pfändungsschutz

    Auszug aus AG Hannover, 22.01.2009 - 705 M 56287/08
    Aus der täglichen Praxis ist hier nämlich aus einer Vielzahl von Fällen auch bekannt, dass oft noch andere Leistungen wie Nebenkostenrückerstattungen, Steuererstattungen, Rückerstattungen der Energieversorger, Geldgewinne, Zinsen, Dividenden oder Versicherungsleistungen auf den gepfändeten Konten auch bei Lohnempfängern oder Sozialleistungsempfängern eingehen und nicht dem Schutz der §§ 55 SGB 1, 850 k ZPO oder 765 a ZPO unterliegen (LG Bremen JurBüro 1990 Seite 1672; LG Duisburg Beschluss vom 29.06.2004 - 7 T 156/04 - veröffentlicht in ZVI 2004 Seite 399/400; AG Duisburg - Ruhrort ZVI 2004 Seite 600; LG Koblenz JurBüro 2004 Heft 3 Seite 158), so dass eine vollständige Aufhebung der Kontokorrentpfändung nicht angebracht ist.
  • AG Köthen, 24.08.2007 - 10 M 568/07

    Keine Aufhebung der Vollstreckung wegen Kontenkündigung

    Auszug aus AG Hannover, 22.01.2009 - 705 M 56287/08
    Im übrigen ist es weder für die Gläubigerin noch für das Vollstreckungsgericht absehbar, ob auf dem gepfändeten Konto (unerwartete) Zahlungseingänge zu verzeichnen sein werden, auf die der Gläubiger nur dann Zugriff hat, wenn der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss weiterhin Bestand hat (so auch AG Köthen ZVI 2007, 614; LG Dessau Beschluss vom 07.12.2005 - 7 T 307/05 - veröffentlicht bei juris), so dass allein deshalb die Kontopfändung weiterhin Bestand haben muss.
  • LG Bremen, 14.08.1990 - 4 T 502/90
    Auszug aus AG Hannover, 22.01.2009 - 705 M 56287/08
    Aus der täglichen Praxis ist hier nämlich aus einer Vielzahl von Fällen auch bekannt, dass oft noch andere Leistungen wie Nebenkostenrückerstattungen, Steuererstattungen, Rückerstattungen der Energieversorger, Geldgewinne, Zinsen, Dividenden oder Versicherungsleistungen auf den gepfändeten Konten auch bei Lohnempfängern oder Sozialleistungsempfängern eingehen und nicht dem Schutz der §§ 55 SGB 1, 850 k ZPO oder 765 a ZPO unterliegen (LG Bremen JurBüro 1990 Seite 1672; LG Duisburg Beschluss vom 29.06.2004 - 7 T 156/04 - veröffentlicht in ZVI 2004 Seite 399/400; AG Duisburg - Ruhrort ZVI 2004 Seite 600; LG Koblenz JurBüro 2004 Heft 3 Seite 158), so dass eine vollständige Aufhebung der Kontokorrentpfändung nicht angebracht ist.
  • BGH, 20.12.2006 - VII ZB 56/06

    BGH erleichtert die Durchsetzung des Pfändungsschutzes für

    Auszug aus AG Hannover, 22.01.2009 - 705 M 56287/08
    Der BGH (Beschluss vom 20.12.2006 - VII ZB 56/06 - veröffentlicht in juris) hat sich entgegen der zuvor vorherrschenden Rechtsansicht (vgl. exemplarisch LG Braunschweig Nds. Rpfl. 1998, 150 mit Nachweisen) auf den Standpunkt gestellt, dass auch bei Sozialleistungen § 850 k ZPO anzuwenden ist; hinsichtlich des gemäß § 55 Abs. 4 SGB I unpfändbaren Betrags laufender künftiger Sozialleistungen kann in entsprechender Anwendung des § 850 k ZPO neben dem Spezialschutz des § 55 SGB I Pfändungsschutz gewährt werden.
  • AG Hannover, 17.11.2006 - 714 M 146139/06

    Keine Einstellung der Kontopfändung zur Freigabe von Sozialleistungen

    Auszug aus AG Hannover, 22.01.2009 - 705 M 56287/08
    Die regelmäßig wiederkehrenden Leistungen aus Arbeitseinkommen und/oder Sozialleistungen sind ausreichend über die §§ 850 k ZPO und 55 SGB I geschützt, wenn sie auf gepfändeten Konto des Schuldners eingehen, dass der Schuldner dabei selbst die Initiative ergreifen muss, ändert daran nicht (AG Hannover ZVI 2007, 130; LG Traunstein Rpfleger 2003, 309); eine Antragstellung im Sinne des § 850 k ZPO ist dem Schuldner also durchaus zuzumuten.
  • LG Köln, 21.07.2004 - 10 T 173/04
  • BGH, 13.07.1965 - V ZR 269/62

    Vollstreckungsschutz in der Zwangsversteigerung

  • LG Traunstein, 09.01.2003 - 4 T 4716/02

    Aufhebung einer Kontopfändung gemäß § 765a ZPO

  • AG Duisburg-Ruhrort, 12.08.2004 - 16 M 1113/04

    Keine Aufhebung der Kontopfändung einer Sozialhilfeempfängerin wegen Auszahlung

  • BVerfG, 17.06.2002 - 1 BvL 9/01

    Mangels ausreichender Begründung der Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Norm

  • LG München II, 28.01.2004 - 2 T 6523/03

    Aufhebung einer Kontopfändung gemäß § 765a ZPO

  • LG Dessau, 07.12.2005 - 7 T 307/05
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