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   AG Hannover, 23.12.2015 - 520 C 1604/15   

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AG Hannover, 23.12.2015 - 520 C 1604/15 (https://dejure.org/2015,45769)
AG Hannover, Entscheidung vom 23.12.2015 - 520 C 1604/15 (https://dejure.org/2015,45769)
AG Hannover, Entscheidung vom 23. Dezember 2015 - 520 C 1604/15 (https://dejure.org/2015,45769)
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  • captain-huk.de

    AG Hannover verurteilt die beklagte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten nach "Fracke"(520 C 1604/15 vom 23.12.2015)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Hamm, 20.07.2011 - 13 U 108/10

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Hannover, 23.12.2015 - 520 C 1604/15
    Nach Auffassung des Gerichts ist in der Weise zu verfahren, dass zunächst für die Ermittlung des Normalpreises nach der Schwacke- und Fraunhofer-Tabelle auf die Fahrzeugklasse des unfallbeschädigten Fahrzeugs abzustellen ist - hier nimmt das Gericht die Fahrzeugklasse 7 an - und dann in einem gesonderten Rechenschritt die ersparten Eigenaufwendungen mit einem pauschalen Abschlag zu berücksichtigen sind, den das Gericht auf 5 % der Mietwagenkosten bemisst (so auch OLG Hamm, RuS 2011, 536 juris-Rn. 20 i. V. m. Rn. 28 und LG Dortmund, VRR 2011, 187 juris-Rn. 80 und Rn. 124; vgl. ferner OLG Celle, Urteil vom 30. September 2009 14 U 63/09, SP 2010, 78 juris-Rn. 31 ff. mit näherer Begründung des pauschalen Abzugsbetrags von 5 % für ersparte Eigenaufwendungen in Fällen ohne individuelle Besonderheiten).

    Dann aber sind die Werte der Fraunhofer-Tabelle und der Schwacke-Liste prinzipiell vergleichbar und zunächst einmal nicht weiter zu korrigieren (so auch OLG Hamm, RuS 2011, 536 juris-Rn. 23).

  • OLG Celle, 30.09.2009 - 14 U 63/09

    Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten; Umfang des Vorteilsausgleichs;

    Auszug aus AG Hannover, 23.12.2015 - 520 C 1604/15
    Nach Auffassung des Gerichts ist in der Weise zu verfahren, dass zunächst für die Ermittlung des Normalpreises nach der Schwacke- und Fraunhofer-Tabelle auf die Fahrzeugklasse des unfallbeschädigten Fahrzeugs abzustellen ist - hier nimmt das Gericht die Fahrzeugklasse 7 an - und dann in einem gesonderten Rechenschritt die ersparten Eigenaufwendungen mit einem pauschalen Abschlag zu berücksichtigen sind, den das Gericht auf 5 % der Mietwagenkosten bemisst (so auch OLG Hamm, RuS 2011, 536 juris-Rn. 20 i. V. m. Rn. 28 und LG Dortmund, VRR 2011, 187 juris-Rn. 80 und Rn. 124; vgl. ferner OLG Celle, Urteil vom 30. September 2009 14 U 63/09, SP 2010, 78 juris-Rn. 31 ff. mit näherer Begründung des pauschalen Abzugsbetrags von 5 % für ersparte Eigenaufwendungen in Fällen ohne individuelle Besonderheiten).
  • LG Köln, 13.04.2012 - 24 O 411/10

    Haftungsquote bei Verkehrsunfall nach Berechtigung eines Fahrers zum rechts

    Auszug aus AG Hannover, 23.12.2015 - 520 C 1604/15
    Darüber hinaus kommt es zweitens für die Höhe der erforderlichen Mietwagenkosten nicht auf eine Zulassung als Selbstfahrermietfahrzeug an (vgl. auch LG Köln, Urteil vom 13.04.2012, Az.: 24 O 411/10, Rn. 28, zit. nach Juris).
  • OLG Köln, 18.08.2010 - 5 U 44/10

    Umfang der Ersatzpflicht hinsichtlich unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Hannover, 23.12.2015 - 520 C 1604/15
    Hingegen folgt - mit dem OLG Celle - das erkennende Gericht nicht der von einigen Gerichten vertretenen Ansicht, bei tatsächlich aus dem konkreten Mietvertrag ersichtlichen niedrigeren Kosten für die betreffende Nebenleistung seien auch bei der Normalpreisermittlung nur diese niedrigeren Kosten maßgeblich (so aber z. B. OLG Köln, NZV 2010, 614 juris-Rn.12 bis 15 und LG Karlsruhe, WR 2010, 346 juris-Rn. 17).
  • LG Freiburg, 16.08.2011 - 9 S 141/10
    Auszug aus AG Hannover, 23.12.2015 - 520 C 1604/15
    Zum Zeitpunkt der Anmietung durch den Geschädigten stand die Anmietdauer noch nicht fest, wohingegen die vorgelegten Angebote von einer fixen Anmietdauer ausgehen (vgl. auch LG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 16.08.2011, Az. 9 S 141/10,Rn. 20; zit nach Juris).
  • LG Kassel, 20.01.2011 - 1 S 285/10

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Schätzungsgrundlage für ersatzfähige

    Auszug aus AG Hannover, 23.12.2015 - 520 C 1604/15
    Denn dadurch würden in unzulässiger Weise abstrakte mit konkreten Betrachtungsweisen vermengt (gegen eine "Rosinenpickerei" insoweit zutreffend auch LG Kassel, Urteil vom 20.01.2011, Az.: 1 S 285/10 juris-Rn. 31).
  • BGH, 19.02.2009 - IX ZR 62/08

    Kenntnis des Arbeitnehmers von der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers

    Auszug aus AG Hannover, 23.12.2015 - 520 C 1604/15
    Darüber hinaus war das Unterliegen des Klägers hinsichtlich der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu berücksichtigen: Auch das Unterliegen mit Nebenforderungen rechtfertigt eine Kostenquote, wenn die Kosten und Zinsen 10% des fiktiven Streitwerts aus Hauptsache, Kosten und Zinsen überschreiten (OLG Schleswig, OLGR 2009, 46 und OLG Koblenz, NJW 2009, 1202, zitiert nach Zöller/Herget, 30. Aufl. 2014, § 92 Rn. 11).
  • OLG Köln, 19.10.2011 - 16 U 55/10

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten; Wirksamkeit der

    Auszug aus AG Hannover, 23.12.2015 - 520 C 1604/15
    Zudem enthalten die angebotenen Preise keine Festlegung auf einen bestimmten Fahrzeügtyp (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 19.10.2011, Az. 16 U 55/10, Rn. 12, zit. nach Juris).
  • OLG Celle, 09.10.2013 - 14 U 51/13

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall; Schätzung der Mietwagenkosten nach arithmetischem

    Auszug aus AG Hannover, 23.12.2015 - 520 C 1604/15
    Die von ihr vorgelegten Internetangebote betreffen schließlich nicht den streitgegenständlichen, sondern einen willkürlich festgelegten Mietzeitraum (vgl. auch LG Köln, Urteil vom 13.06.2012, Az. 13 S 340/11, Rn. 12; vgl. auch OLG Celle, Urteil vom 09.10.2013, Az. 14 U 51/13, Rn. 15 f.; zit. jeweils nach Juris).
  • BGH, 05.02.2013 - VI ZR 290/11

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erforderlichkeit der Anmietung eines

    Auszug aus AG Hannover, 23.12.2015 - 520 C 1604/15
    Zwar kann die Erforderlichkeit der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs bei nur geringem Fahrbedarf zu verneinen sein (vgl. BGH, Urteil vom 05.02.2013, Az.: VI ZR 290/11, Rn. 15, zit. nach Juris; Palandt/Grüneberg, BGB, 74. Aufl. 2015, § 249 Rn. 35 m.w.N.).
  • OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11

    Höhe zu erstattender unfallbedingter Mietwagenkosten

  • LG Dortmund, 19.07.2010 - 21 O 489/08

    Berechnung von im Wege des Schadensersatzes erstattungsfähigen Mietwagenkosten

  • LG Köln, 13.06.2012 - 13 S 340/11

    Heranziehung der Schwacke-Liste als Schätzungsgrundlage für die dem Geschädigten

  • OLG Schleswig, 11.09.2008 - 16 U 15/08

    Rücktrittsrecht eines Pfandleihers

  • OLG Karlsruhe, 11.08.2011 - 1 U 27/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem

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