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AG Heidelberg, 19.04.2010 - 35 F 139/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kriterien zur Festsetzung von Gerichtskosten im Ehescheidungsverfahren ohne Antrag auf Versorgungsausgleich
Verfahrensgang
- AG Heidelberg, 19.04.2010 - 35 F 139/09
- OLG Karlsruhe, 26.05.2010 - 16 WF 82/10
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 26.05.2010 - 16 WF 82/10
Kostenfestsetzung hinsichtlich der Folgesache Versorgungsausgleich: Verfahrens- …
Auf die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Heidelberg vom 19.04.2010 - 35 F 139/09 - dahingehend abgeändert, dass die Verfahrenskostenhilfevergütung nicht auf 552, 28 EUR, sondern auf 613, 45 EUR festgesetzt wird.