Rechtsprechung
AG Heilbronn, 20.02.2017 - 9 F 2639/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- RA Kotz
Eigentumswohnung: Ehegatten müssen trotz Trennung beide die Betriebskosten der Wohnung tragen
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Nichtumlagefähige Kosten einer Eigentumswohnung müssen von getrennt lebenden Ehegatten zu gleichen Teilen getragen werden; §§ 426, 748 BGB
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Hälftige Miteigentümer tragen nicht umlagefähige Betriebskosten zu gleichen Teilen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Trennung - wer zahlt die Betriebskosten der Eigentumswohnung?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Betriebskosten für Eigentumswohnung nach der Trennung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Getrennt lebende Ehegatten müssen Betriebskosten der im beiderseitigen Miteigentum stehenden Eigentumswohnung tragen - Keine gemeinsame Kostentragungspflicht bei Abzug der Betriebskosten von Wohnvorteil im Rahmen des Trennungsunterhalts