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   AG Heinsberg, 07.03.2013 - 18 C 218/11   

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https://dejure.org/2013,25814
AG Heinsberg, 07.03.2013 - 18 C 218/11 (https://dejure.org/2013,25814)
AG Heinsberg, Entscheidung vom 07.03.2013 - 18 C 218/11 (https://dejure.org/2013,25814)
AG Heinsberg, Entscheidung vom 07. März 2013 - 18 C 218/11 (https://dejure.org/2013,25814)
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Volltextveröffentlichung

  • ra-frese.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Heinsberg spricht Kosten für Einholung der Deckungszusage zu

Kurzfassungen/Presse

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Kosten für Einholung der Deckungszusage zugesprochen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.10.2006 - VI ZR 261/05

    Billigkeit der Gebührenbestimmung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus AG Heinsberg, 07.03.2013 - 18 C 218/11
    Gemäß § 2 Abs. 2 RVG in Verbindung mit Nr. 2300 des Vergütungsverzeichnisses in der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG kann eine Geschäftsgebühr von mehr als 1, 3 nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig, mithin "überdurchschnittlich" war (BGH, Urteil vom 31.Oktober 2006 - VI ZR 261/05, NJW-RR 2007, 420 Rn. 6 mwN ).

    Dies ist allerdings aufgrund des Nachsatzes in Nr. 2400 RVG W Voraussetzung für eine über 1, 3 hinausgehende Gebühr (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 420).

  • BGH, 07.11.2007 - VIII ZR 341/06

    Gegenstandswert bei vorgerichtlicher Geltendmachung von Schadensersatz

    Auszug aus AG Heinsberg, 07.03.2013 - 18 C 218/11
    Dieser Betrag entspricht einer 1, 3 Geschäftsgebühr nebst Postgebührenpauschale aus dem Gegenstandswert der berechtigten Schadensersatzforderung in Höhe von 2.823,62 EUR, nach dem sich der Ersatzanspruch bezüglich der Rechtsanwaltsgebühren zu bemessen hat (vgl. BGH Urteil vom 7.11.2007 - VIII ZR 341/06).
  • LG Aachen, 05.11.2010 - 7 O 127/10

    Halterhaftung wegen eines Unfalls zwischen einem Bus und einem Fußgänger an einer

    Auszug aus AG Heinsberg, 07.03.2013 - 18 C 218/11
    Bei der Deckungsanfrage handelt es sich zudem um eine gebührenrechtliche selbständige Angelegenheit, die nicht von der außergerichtlichen Tätigkeit des Rechtsanwalts im Zusammenhang mit der streitgegenständlichen Sache umfasst ist (vgl. LG Aachen, Urteil vom 5.11.2010-Az: 7 0 127/10).
  • OLG Stuttgart, 19.04.2012 - 2 U 91/11

    Haftung für Domain-Parking

    Auszug aus AG Heinsberg, 07.03.2013 - 18 C 218/11
    Dies erfordert zumindest eine hinreichende Erläuterung, warum die Abwicklung eines Standard-Verkehrsunfalls einen überdurchschnittlichen Aufwand .erforderte (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 19.04.2012 - 2 U 91/11 ).
  • OLG Frankfurt, 23.03.2012 - 10 U 50/11

    Verkehrsunfall: Haftungsabwägung bei Unfall auf beampelter Kreuzung

    Auszug aus AG Heinsberg, 07.03.2013 - 18 C 218/11
    Es kann nicht beanstandet werden, wenn ·der in rechtlichen Dingen unerfahrene Kläger im vorliegenden Fall mit dieser Darlegung den von ihm beauftragten Rechtsanwalt betraut hat (vgl. OLG Frankfurt 23.03.2012 - 10 U 50/11 ).
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