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AG Heinsberg, 25.02.2011 - 16 C 484/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamer Vertrag hinsichtlich der Beteiligung an einer Gesellschaft zwecks Sicherstellung der Alterssicherung unter dem Blickwinkel der Täuschung und Sittenwidrigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamer Vertrag hinsichtlich der Beteiligung an einer Gesellschaft zwecks Sicherstellung der Alterssicherung unter dem Blickwinkel der Täuschung und Sittenwidrigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Heinsberg, 27.09.2010 - 16 C 484/09
- AG Heinsberg, 25.02.2011 - 16 C 484/09
- LG Aachen, 17.10.2011 - 5 S 72/11
- BGH, 06.11.2012 - II ZR 176/12
- BGH, 20.11.2012 - II ZR 176/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 30.12.2009 - 23 U 16/08
Widerruf
Auszug aus AG Heinsberg, 25.02.2011 - 16 C 484/09
Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei Einräumung eines vertraglichen Widerrufsrechts für die Beklagte zusätzlich eine den gesetzlichen Anforderungen der §§ 355 ff. BGB genügende Widerrufsbelehrung von dem Vertragswillen der Parteien mit umfasst gewesen ist (so auch OLG Frankfurt, Urteil vom 30.12.2009, Az. 23 U 16/08).
- LG Aachen, 17.10.2011 - 5 S 72/11
Anforderungen an die Gestaltung allgemeiner Geschäftsbedingungen in einem …
Die Berufung der Beklagten gegen das am 25.02.2011 verkündete Urkunden-Vorbehaltsurteil des Amtsgerichts Heinsberg - 16 C 484/09 - wird zurückgewiesen.Die Beklagte beantragt, unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Heinsberg vom 25.02.2011, Az. 16 C 484/09, das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Heinsberg vom 27.09.2010, Az. 16 C 484/09, aufrechtzuerhalten, im Übrigen die Klage abzuweisen sowie den nachfolgend genannten Hilfsantrag der Klägerin zurückzuweisen.