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AG Herne, 22.12.2003 - 18 C 563/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Formale Anforderungen an eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung; Ansprüche des Vermieters im Zusammenhang mit einer Heizkostenabrechnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.11.2002 - VIII ZR 108/02
Anforderungen an den Inhalt einer Nebenkostenabrechnung
Auszug aus AG Herne, 22.12.2003 - 18 C 563/03
Soweit keine besonderen Abreden vorliegen, sind deshalb insoweit als Mindestangaben erforderlich eine geordnete Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angaben und Erläuterung des jeweiligen Verteilerschlüssels, die nachvollziehbare und verständliche Berechnung des Anteils des Mieters sowie dann der Abzug der von ihm geleisteten Vorauszahlungen (vgl. LG Bochum, Beschluss vom 06.01.1999 - 9 S 208/98; BGH, NJW-RR 2003, 442; OLG Schleswig, WuM 1991, 333;… Sternel, Mietrecht aktuell, 3. Auflage, Rn. 746). - BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 298/80
Inhalt der Nebenkostenabrechung
Auszug aus AG Herne, 22.12.2003 - 18 C 563/03
Notwendig, aber auch ausreichend ist es, dass der Mieter die ihm angelasteten Kosten und den insoweit maßgeblichen Rechenweg bereits aus der Abrechnung selbst klar ersehen und rechnerisch dann überprüfen kann, so dass die Einsichtnahme in die dafür vorliegenden Belege nur noch zur Kontrolle und zur Behebung von Zweifeln oder für materiell-rechtliche Einwände erforderlich ist (BGH, NJW 1982, 573, 574; OLG Nürnberg, WuM 1995, 308, 309). - OLG Nürnberg, 21.03.1995 - 3 U 3727/94
Gewerberaummietrecht - Vereinbarung über Kosten für Verwaltung durch Drittfirma
Auszug aus AG Herne, 22.12.2003 - 18 C 563/03
Notwendig, aber auch ausreichend ist es, dass der Mieter die ihm angelasteten Kosten und den insoweit maßgeblichen Rechenweg bereits aus der Abrechnung selbst klar ersehen und rechnerisch dann überprüfen kann, so dass die Einsichtnahme in die dafür vorliegenden Belege nur noch zur Kontrolle und zur Behebung von Zweifeln oder für materiell-rechtliche Einwände erforderlich ist (BGH, NJW 1982, 573, 574; OLG Nürnberg, WuM 1995, 308, 309). - OLG Schleswig, 04.10.1990 - 4 REMiet 1/88
Auszug aus AG Herne, 22.12.2003 - 18 C 563/03
Soweit keine besonderen Abreden vorliegen, sind deshalb insoweit als Mindestangaben erforderlich eine geordnete Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angaben und Erläuterung des jeweiligen Verteilerschlüssels, die nachvollziehbare und verständliche Berechnung des Anteils des Mieters sowie dann der Abzug der von ihm geleisteten Vorauszahlungen (vgl. LG Bochum, Beschluss vom 06.01.1999 - 9 S 208/98; BGH, NJW-RR 2003, 442; OLG Schleswig, WuM 1991, 333;… Sternel, Mietrecht aktuell, 3. Auflage, Rn. 746).