Rechtsprechung
AG Holzminden, 22.03.1998 - 12 F 315/97 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1672 BGB; § 1626 BGB
Regelung der elterlichen Sorge nach der Trennung der Eltern; Voraussetzung der Nichteignung zur Sorgepflichtsausübung; Gemeinsame elterliche Sorge in Zweifelsfällen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Regelung der elterlichen Sorge nach der Trennung der Eltern; Voraussetzung der Nichteignung zur Sorgepflichtsausübung; Gemeinsame elterliche Sorge in Zweifelsfällen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1998, 977
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 22.03.1996 - 5 UF 260/95
Auszug aus AG Holzminden, 22.03.1998 - 12 F 315/97
Nach der (vom erkennenden Gericht nicht geteilten) bislang herrschenden Meinung kam es nicht in Betracht, die elterliche Sorge beiden Eltern zu belassen, wenn kein einvernehmlicher Vorschlag der Eltern hierüber vorlag (vgl. die Darstellung bei Oelkers, FamRZ 97, 779/782; differenzierend OLG Hamm FamRZ 97, 48 und OLG Bamberg FamRZ 97, 48 f).