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   AG Iserlohn, 12.10.2017 - 43 C 112/17   

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https://dejure.org/2017,41321
AG Iserlohn, 12.10.2017 - 43 C 112/17 (https://dejure.org/2017,41321)
AG Iserlohn, Entscheidung vom 12.10.2017 - 43 C 112/17 (https://dejure.org/2017,41321)
AG Iserlohn, Entscheidung vom 12. Oktober 2017 - 43 C 112/17 (https://dejure.org/2017,41321)
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  • OLG Frankfurt, 18.02.2010 - 10 U 60/09

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Nutzungsausfallersatz bei fehlendem Nachweis

    Auszug aus AG Iserlohn, 12.10.2017 - 43 C 112/17
    Allein der Nachweis, dass das Fahrzeug repariert worden ist, genügt nicht für die Zuerkennung eines Anspruchs auf Nutzungsausfallersatz (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 18.2. 2010 - 10 U 60/09).
  • LG Saarbrücken, 22.06.2012 - 13 S 37/12

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Erstattung von Sachverständigenkosten

    Auszug aus AG Iserlohn, 12.10.2017 - 43 C 112/17
    Muss der Geschädigte damit rechnen, dass eine gerichtliche Klärung notwendig und ein Gericht ein weiteres Gutachten einholen würde, entfällt die Ersatzfähigkeit (OLG Saarbrücken OLGR 1998, 121; LG Saarbrücken NJW 2012, 3658).
  • BGH, 24.01.2017 - VI ZR 146/16

    Kein Ersatz der Kosten einer Reparaturbestätigung

    Auszug aus AG Iserlohn, 12.10.2017 - 43 C 112/17
    Eine Kombination von fiktiver und konkreter Schadensabrechnung ist insoweit unzulässig (BGH NJW 2017, 1664).
  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 28 U 164/05

    Autokauf - Kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung

    Auszug aus AG Iserlohn, 12.10.2017 - 43 C 112/17
    Die Darlegungs- und Beweislast für die Beeinträchtigung durch entfallene Nutzungsmöglichkeit und den erforderlichen Nutzungswillen trägt der Geschädigte (OLG Hamm BeckRS 2006, 07007).
  • BGH, 23.03.1976 - VI ZR 41/74

    Veräußerung des Unfallwagens - § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Unmöglichkeit, fiktive

    Auszug aus AG Iserlohn, 12.10.2017 - 43 C 112/17
    Im Gegensatz zum Sachschaden, den der Geschädigte im Hinblick auf seine Dispositionsfreiheit auch fiktiv auf Gutachtenbasis abrechnen darf, kann er Ersatz für Nutzungsausfall nur verlangen, wenn und soweit ihm der Nutzungsausfall auch tatsächlich entstanden ist (BGH, NJW 1976, Seite 1396).
  • OLG Hamm, 14.07.1986 - 13 U 283/85

    Merkantiler Minderwert und dessen Ermittlung; Schadensregulierung bei

    Auszug aus AG Iserlohn, 12.10.2017 - 43 C 112/17
    Kosten eines Ergänzungsgutachtens sind nur ersatzfähig, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs oder zur tatsächlichen Durchführung der Wiederherstellung erforderlich und zweckmäßig ist (OLG Hamm DAR 1987, 83).
  • OLG Saarbrücken, 27.11.1997 - 12 U 277/96
    Auszug aus AG Iserlohn, 12.10.2017 - 43 C 112/17
    Muss der Geschädigte damit rechnen, dass eine gerichtliche Klärung notwendig und ein Gericht ein weiteres Gutachten einholen würde, entfällt die Ersatzfähigkeit (OLG Saarbrücken OLGR 1998, 121; LG Saarbrücken NJW 2012, 3658).
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