Rechtsprechung
AG Jever, 10.02.2017 - 5 C 53/16 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Eigentümer muss gepflasterte Mülltonnenbox auf Stellplätzen entfernen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ein Aufforderungsbeschluss (im Fall: Rückbauaufforderung) ist wirksam! (IMR 2017, 367)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.07.2015 - V ZR 169/14
Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in einer Wohnungseigentumsanlage
Auszug aus AG Jever, 10.02.2017 - 5 C 53/16
Unterlassungsansprüche aus dem Miteigentum an dem Grundstück stehen daher grundsätzlich nicht dem Verband zu (BGH Urteil vom 10.07.2015, V ZR 169/14; Urteil vom 17.12.2010, V ZR 125/10; Urteil vom 30.03.2006, V ZB 17/06; OLG Hamm, ZWE 2010, 44).Hiervon ist im Zweifel auszugehen, wenn ein Mehrheitsbeschluss gefasst wird, wonach bestimmte gemeinschaftsbezogene Individualansprüche der Wohnungseigentümer, für die eine geborene Ausübungsbefugnis des Verbandes nicht besteht, im Wege der Klage durchgesetzt werden sollen (BGH, Urteil vom 10.07.2015, V ZR 169/14;… Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl. § 10 Rdnr. 93).
- BGH, 17.12.2010 - V ZR 125/10
Grunddienstbarkeit: Halten einer Anlage
Auszug aus AG Jever, 10.02.2017 - 5 C 53/16
Unterlassungsansprüche aus dem Miteigentum an dem Grundstück stehen daher grundsätzlich nicht dem Verband zu (BGH Urteil vom 10.07.2015, V ZR 169/14; Urteil vom 17.12.2010, V ZR 125/10; Urteil vom 30.03.2006, V ZB 17/06; OLG Hamm, ZWE 2010, 44). - BGH, 30.03.2006 - V ZB 17/06
Auslegung der Befugnis eines Wohnungseigentümers zum Betrieb einer …
Auszug aus AG Jever, 10.02.2017 - 5 C 53/16
Unterlassungsansprüche aus dem Miteigentum an dem Grundstück stehen daher grundsätzlich nicht dem Verband zu (BGH Urteil vom 10.07.2015, V ZR 169/14; Urteil vom 17.12.2010, V ZR 125/10; Urteil vom 30.03.2006, V ZB 17/06; OLG Hamm, ZWE 2010, 44). - BGH, 18.06.2010 - V ZR 193/09
Wohnungseigentümergemeinschaft: Beschlussfassungskompetenz über besondere …
Auszug aus AG Jever, 10.02.2017 - 5 C 53/16
Damit sind die in Rede stehenden Individualansprüche jedenfalls auf die Wohnungseigentümergemeinschaft zur Ausübung übertragen worden (vgl. BGH, Urteil vom 18.06.2010, V ZR 193/09 für eine ähnlich formulierte Beschlussfassung).
- LG Karlsruhe, 20.07.2023 - 11 S 82/22
Rechtsschutzbedürfnis von Anfechtungsklage gegen undurchführbaren WEG-Beschluss
Wenn trotzdem (wie es häufig vorkommt) beschlossen wird, dass dem betreffende Miteigentümer die Entfernung der baulichen Veränderung aufgegeben wird, ist der Beschluss u.U. so zu verstehen, dass er nicht konstitutiv die Rückbauverpflichtung begründen will (dann wäre er nichtig), sondern dass er (potentiell wirksam) eine Aufforderung zum Rückbau ausspricht und die gemeinschaftliche Rechtsverfolgung vorbereitet (vgl. LG Stuttgart Urt. v. 17.6.2015 - 10 S 79/14, ZMR 2015, 809; AG Jever Urt. v. 10.2.2017 - 5 C 53/16, ZMR 2017, 683 = BeckRS 2017, 115766; i.Erg.