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AG Köln, 04.11.2004 - 521 OWi 100/03 |
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- Drs-Bund, 03.11.1975 - BT-Drs 7/4245
Auszug aus AG Köln, 04.11.2004 - 521 OWi 100/03
2 Abs. 3 des Staatsvertrages vom 10.4.1978 findet aber auch deswegen keine Anwendung, weil diese Regelung aus der Systematik des FernUSG nur so zu verstehen ist, dass mit der Nennung des Hochschulbereiches nur solcher Fernunterricht von der Anwendung des FernUSG befreit werden soll, der in diesem Bereich auf einer öffentlich - rechtlichen Grundlage beruht, während ansonsten eine Anwendung dieses Gesetzes erfolgen soll und daher entgeltlicher Fernunterricht aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen unabhängig vom Status des Anbieters dem FernUSG unterworfen ist (BT-Drucksache 7/4245 zu § 1, S. 14;… BR-Drucksache 530/75 zu § 1, S. 14 ).
- OLG Köln, 24.11.2006 - 81 Ss OWi 71/06
Ordnungsgeld wegen des Betreibens eines Fernstudienganges ohne eine entsprechende …
Sie schränkt dagegen nicht die Anwendbarkeit des FernUSG ein (…so auch Faber/Schade, FernUSG, § 19 Rdn. 5; AG Köln, Urteil vom 4.11.2004, 521 Owi 100/03).