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   AG Köln, 09.04.2015 - 129 C 65/15   

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https://dejure.org/2015,18366
AG Köln, 09.04.2015 - 129 C 65/15 (https://dejure.org/2015,18366)
AG Köln, Entscheidung vom 09.04.2015 - 129 C 65/15 (https://dejure.org/2015,18366)
AG Köln, Entscheidung vom 09. April 2015 - 129 C 65/15 (https://dejure.org/2015,18366)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Lebensgefährte ist gleichberechtigter Mitbesitzer einer Mietwohnung; §§ 535, 861, 858, 862, 823, 1004 BGB

  • RA Kotz

    Beendigung eheähnliche Lebensgemeinschaft - vorläufiges Verlassen der Wohnung - Auswechseln der Schlösser

  • RA Kotz

    Gerichtsurteil: Besitzrecht bei eheähnlicher Lebensgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1310
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.03.2008 - I ZB 56/07

    Voraussetzungen der Räumungsvollstreckung gegen Mieter einer Mietwohnung;

    Auszug aus AG Köln, 09.04.2015 - 129 C 65/15
    Es entspricht heute allgemeiner Meinung, dass Ehegatten gleichberechtigte Mitbesitzer der ehelichen Wohnung sind, unabhängig davon, wer den Mietvertrag mit dem Eigentümer unterzeichnet hat (vgl. nur BGH NJW 2004, 3041; 2008, 1959).

    Beweiskräftiges Indiz für Mitbesitz ist insbesondere, dass der Vermieter von der Aufnahme des Lebensgefährten unterrichtet wird oder dass der neue Partner sich nach den öffentlich-rechtlichen Meldegesetzen unter dieser Adresse anmeldet (BGH NJW 2008, 1959, 1960).

  • OLG Düsseldorf, 15.11.2001 - 10 U 125/01

    Glaubhaftmachung eines Verfügungsgrundes; Dringlichkeit ; Verfügungsanspruch ;

    Auszug aus AG Köln, 09.04.2015 - 129 C 65/15
    Hierzu hat der insoweit darlegungs- und beweispflichtige (vgl. OLG Düsseldorf NZM 2002, 192) Beklagte nichts schlüssig vorgetragen und glaubhaft gemacht.

    Aus den obigen Ausführungen ergibt sich zugleich der für Eilverfahren grundsätzlich weiter erforderliche Verfügungsgrund (§ 935 ZPO), soweit es bei Besitzschutzansprüchen überhaupt eines solchen zusätzlichen Rechtsschutzinteresses bedarf (verneinend OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 1516; OLG Düsseldorf NZM 2002, 192; abweichend, in der Sache jedoch übereinstimmend OLG Saarbrücken NJW-RR 2003, 1717).

  • OLG Saarbrücken, 09.04.2003 - 1 U 4/03

    Zur Beweislast des Besitzentziehers bei verbotener Eigenmacht und zu den

    Auszug aus AG Köln, 09.04.2015 - 129 C 65/15
    Aus den obigen Ausführungen ergibt sich zugleich der für Eilverfahren grundsätzlich weiter erforderliche Verfügungsgrund (§ 935 ZPO), soweit es bei Besitzschutzansprüchen überhaupt eines solchen zusätzlichen Rechtsschutzinteresses bedarf (verneinend OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 1516; OLG Düsseldorf NZM 2002, 192; abweichend, in der Sache jedoch übereinstimmend OLG Saarbrücken NJW-RR 2003, 1717).
  • BGH, 25.06.2004 - IXa ZB 29/04

    Zulässigkeit der Räumungsvollstreckung gegen einen Dritten

    Auszug aus AG Köln, 09.04.2015 - 129 C 65/15
    Es entspricht heute allgemeiner Meinung, dass Ehegatten gleichberechtigte Mitbesitzer der ehelichen Wohnung sind, unabhängig davon, wer den Mietvertrag mit dem Eigentümer unterzeichnet hat (vgl. nur BGH NJW 2004, 3041; 2008, 1959).
  • OLG Stuttgart, 19.01.1996 - 2 U 164/95

    Anforderungen an die Sittenwidrigkeit und Unzulässigkeit einer Werbemaßnahme

    Auszug aus AG Köln, 09.04.2015 - 129 C 65/15
    Aus den obigen Ausführungen ergibt sich zugleich der für Eilverfahren grundsätzlich weiter erforderliche Verfügungsgrund (§ 935 ZPO), soweit es bei Besitzschutzansprüchen überhaupt eines solchen zusätzlichen Rechtsschutzinteresses bedarf (verneinend OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 1516; OLG Düsseldorf NZM 2002, 192; abweichend, in der Sache jedoch übereinstimmend OLG Saarbrücken NJW-RR 2003, 1717).
  • OLG Saarbrücken, 24.10.2006 - 4 U 229/06

    Besitzschutzanspruch - Keine Umgehung des Einwendungsausschlusses des § 863 BGB

    Auszug aus AG Köln, 09.04.2015 - 129 C 65/15
    Der Einwendungsausschluss gilt grundsätzlich auch für die Berufung auf unzulässige Rechtsausübung (OLG Saarbrücken MDR 2007, 510).
  • AG Waldshut-Tiengen, 07.12.1993 - 3 C 703/93

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft; Gemeinsame Wohnung; Besitzschutz; Mitbesitz

    Auszug aus AG Köln, 09.04.2015 - 129 C 65/15
    Im Grundsatz nichts anderes kann für eine auf Dauer angelegte nichteheliche Lebensgemeinschaft gelten (AG Waldshut-Tiengen NJW-RR 1994, 712 m.w.N.).
  • BGH, 10.01.1979 - VIII ZR 302/77

    geschenkte Bilder - § 929 BGB, Aufgabe des Besitzes, einseitige Besitzergreifung

    Auszug aus AG Köln, 09.04.2015 - 129 C 65/15
    Bereits seine alleinige Verfügungsmacht über die neuen Schlüssel lässt den Schluss zu, dass der Beklagte nunmehr Alleinbesitz oder zumindest neben seiner Mutter unmittelbaren Mitbesitz erlangt hat (vgl. BGH NJW 1979, 714, 715).
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