Rechtsprechung
AG Köln, 22.09.2004 - 209 C 108/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fristlose Kündigung des Mietvertrags wegen Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung; Störung des Hausfriedens als wichtiger Kündigungsgrund; Wirksamkeit eines vom Vermieter ausgesprochenen Hausverbots
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Einmalige Störung des Hausfriedens rechtfertigt kein Hausverbot für Besucher eines Mieters - Grundsätzlich uneingeschränktes Recht auf Empfang von Besuch