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   AG Köln, 24.11.2017 - 716 Ds 171/17   

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AG Köln, 24.11.2017 - 716 Ds 171/17 (https://dejure.org/2017,59938)
AG Köln, Entscheidung vom 24.11.2017 - 716 Ds 171/17 (https://dejure.org/2017,59938)
AG Köln, Entscheidung vom 24. November 2017 - 716 Ds 171/17 (https://dejure.org/2017,59938)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Köln, 10.06.2011 - 1 RVs 96/11

    Geldstrafe, Tagessatzhöhe, Hartz IV

    Auszug aus AG Köln, 24.11.2017 - 716 Ds 171/17
    Im Beschluss vom 10.06.2011 - 1 RVs 96/11 hat das OLG Köln ausgeführt (Hervorhebung hier):.

    Zu berücksichtigen ist jedoch, dass es gerade in Fällen niedriger Einkommen bzw. bei Angeklagten, die von Bezügen am Rande des Existenzminimums leben, geboten sein kann, auch unter Berücksichtigung der nach § 42 StGB möglichen, zeitlich grundsätzlich nicht beschränkten Zahlungserleichterungen und unter Beachtung der Notwendigkeit der Wahrung der Strafe als ernsthaft fühlbares Übel die Tagessatzhöhe unterhalb eines Dreißigstels des Nettoeinkommens festzusetzen (OLG Köln, Beschluss vom 17.06.2015 - 1 RVs 101/15; Beschluss vom 10.06.2011 - 1 RVs 96/11; vgl. auch OLG Braunschweig, Beschluss vom 19.05.2014 - 1 Ss 18/14; Urteil vom 26.06.2015 - 1 Ss 30/15).

    Diese stellt zudem sicher, dass dem Angeklagten das für den Lebensbedarf Unerlässliche (vgl. § 26 Abs. 2 SGB XII) verbleibt (s. OLG Köln, Beschluss vom 10.06.2011 - 1 RVs 96/11).

    Die festgesetzte Höhe zwingt den Angeklagten, was das Gericht nicht verkennt, zu fühlbaren finanziellen Einbußen, hält sich, wie gezeigt, aber im Rahmen des Zumutbaren (vgl. Stree/Kinzig, in: Schönke/Schröder Strafgesetzbuch, 29. Auflage 2014, § 42 Rn. 5; Radtke, in: Münchener Kommentar zum StGB, 3. Auflage 2016, § 42 Rn. 21; OLG Köln, Beschluss vom Beschluss vom 10.06.2011 - 1 RVs 96/11: Ratenanordnung von 35, 00 EUR monatlich - entsprechend knapp 50 % des das Unerlässliche übersteigenden Betrages - im deutlich ärgeren Falle einer alleinerziehenden Mutter mit drei minderjährigen Kindern).

  • BGH, 22.05.1990 - 4 StR 210/90

    Keine Gesamtstrafenbildung bei gleichzeitiger Verhandlung mit Berufungsverfahren

    Auszug aus AG Köln, 24.11.2017 - 716 Ds 171/17
    Derzeit liegen die Voraussetzungen einer ggf. möglichen Gesamtstrafenbildung gem. § 53 f. StGB jedenfalls deshalb nicht vor, da § 53 Abs. 1 StGB u. a. voraussetzt, dass mehrere Taten gleichzeitig abgeurteilt werden; dies ist nur dann der Fall, wenn die strafprozessual begründete Möglichkeit einer Aburteilung in ein und demselben Verfahren vor demselben Gericht besteht (BGH, Beschluss vom 22.05.1990 - 4 StR 210/90; Sternberg-Lieben/Bosch, in: Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 29. Auflage 2014, § 53 Rn. 6; Frister, in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, Strafgesetzbuch, 5. Auflage 2017, § 53 Rn. 13).

    Sind die Straftaten - wie hier - in unterschiedlichen Verfahren anhängig, kann eine Gesamtstrafenbildung daher nur nach einer Verfahrensverbindung nach § 4 StPO erfolgen (BGH, Beschluss vom 22.05.1990 - 4 StR 210/90; von Heintschel-Heinegg, in: Münchener Kommentar zum StGB, 3. Auflage 2016, § 53 Rn. 8).

  • OLG Köln, 24.03.2009 - 83 Ss 13/09

    Anforderungen an die Feststellung eines Urteils hinsichtlich der wirtschaftlichen

    Auszug aus AG Köln, 24.11.2017 - 716 Ds 171/17
    Es handelt sich insoweit um einen übergreifenden Grundsatz, der auch in anderen Teilen der Rechtsordnung gilt, namentlich im Recht der Sozialhilfe, im Unterhaltsrecht, im Recht der Prozesskostenhilfe und im Einkommenssteuerrecht; weshalb im Strafrecht abweichend hiervon ein Sachbezüge nicht berücksichtigender Einkommensbegriff gelten sollte, ist nicht ersichtlich (so OLG Köln, Beschluss vom 24.03.2009 - 83 Ss 13/09).

    Dies gilt einmal für die Berücksichtigung von Sachbezügen an sich (dazu OLG Köln, Beschluss vom 24.03.2009 - 83 Ss 13/09; Beschluss vom 17.06.2015 - 1 RVs 101/15), vor allem aber auch für die Berücksichtigung von neben dem Regelbedarf gewährten Bedarfen für Unterkunft und Heizung.

  • OLG Braunschweig, 19.05.2014 - 1 Ss 18/14

    Berücksichtigungsfähigkeit von Leistungen für Unterkunft und Heizung bei

    Auszug aus AG Köln, 24.11.2017 - 716 Ds 171/17
    Dieser umfassende Ansatz sämtlicher Bezüge, d. h. auch weiterer gewährter Bedarfe neben dem Regelsatz, insbesondere auch von Unterkunft und Heizung, entspricht auch der Rechtsprechung der Obergerichte (s. nur OLG Braunschweig, Beschluss vom 19.05.2014 - 1 Ss 18/14; Urteil vom 26.06.2015 - 1 Ss 30/15; OLG Frankfurt, Urteil vom 21.03.2006 - 2 Ss 30/06; OLG Oldenburg, Beschluss vom 30.07.2007 - Ss 205/07; OLG Stuttgart, Urteil vom 21.07.2008 - 2 Ss 346/08).

    Zu berücksichtigen ist jedoch, dass es gerade in Fällen niedriger Einkommen bzw. bei Angeklagten, die von Bezügen am Rande des Existenzminimums leben, geboten sein kann, auch unter Berücksichtigung der nach § 42 StGB möglichen, zeitlich grundsätzlich nicht beschränkten Zahlungserleichterungen und unter Beachtung der Notwendigkeit der Wahrung der Strafe als ernsthaft fühlbares Übel die Tagessatzhöhe unterhalb eines Dreißigstels des Nettoeinkommens festzusetzen (OLG Köln, Beschluss vom 17.06.2015 - 1 RVs 101/15; Beschluss vom 10.06.2011 - 1 RVs 96/11; vgl. auch OLG Braunschweig, Beschluss vom 19.05.2014 - 1 Ss 18/14; Urteil vom 26.06.2015 - 1 Ss 30/15).

  • OLG Braunschweig, 26.06.2015 - 1 Ss 30/15

    Festsetzung der Tagessatzhöhe bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II

    Auszug aus AG Köln, 24.11.2017 - 716 Ds 171/17
    Dieser umfassende Ansatz sämtlicher Bezüge, d. h. auch weiterer gewährter Bedarfe neben dem Regelsatz, insbesondere auch von Unterkunft und Heizung, entspricht auch der Rechtsprechung der Obergerichte (s. nur OLG Braunschweig, Beschluss vom 19.05.2014 - 1 Ss 18/14; Urteil vom 26.06.2015 - 1 Ss 30/15; OLG Frankfurt, Urteil vom 21.03.2006 - 2 Ss 30/06; OLG Oldenburg, Beschluss vom 30.07.2007 - Ss 205/07; OLG Stuttgart, Urteil vom 21.07.2008 - 2 Ss 346/08).

    Zu berücksichtigen ist jedoch, dass es gerade in Fällen niedriger Einkommen bzw. bei Angeklagten, die von Bezügen am Rande des Existenzminimums leben, geboten sein kann, auch unter Berücksichtigung der nach § 42 StGB möglichen, zeitlich grundsätzlich nicht beschränkten Zahlungserleichterungen und unter Beachtung der Notwendigkeit der Wahrung der Strafe als ernsthaft fühlbares Übel die Tagessatzhöhe unterhalb eines Dreißigstels des Nettoeinkommens festzusetzen (OLG Köln, Beschluss vom 17.06.2015 - 1 RVs 101/15; Beschluss vom 10.06.2011 - 1 RVs 96/11; vgl. auch OLG Braunschweig, Beschluss vom 19.05.2014 - 1 Ss 18/14; Urteil vom 26.06.2015 - 1 Ss 30/15).

  • OLG Köln, 17.06.2015 - 1 RVs 101/15

    Tatrichterliche Feststellungen zur Höhe des Einkommens für die Bemessung der

    Auszug aus AG Köln, 24.11.2017 - 716 Ds 171/17
    Dies gilt einmal für die Berücksichtigung von Sachbezügen an sich (dazu OLG Köln, Beschluss vom 24.03.2009 - 83 Ss 13/09; Beschluss vom 17.06.2015 - 1 RVs 101/15), vor allem aber auch für die Berücksichtigung von neben dem Regelbedarf gewährten Bedarfen für Unterkunft und Heizung.

    Zu berücksichtigen ist jedoch, dass es gerade in Fällen niedriger Einkommen bzw. bei Angeklagten, die von Bezügen am Rande des Existenzminimums leben, geboten sein kann, auch unter Berücksichtigung der nach § 42 StGB möglichen, zeitlich grundsätzlich nicht beschränkten Zahlungserleichterungen und unter Beachtung der Notwendigkeit der Wahrung der Strafe als ernsthaft fühlbares Übel die Tagessatzhöhe unterhalb eines Dreißigstels des Nettoeinkommens festzusetzen (OLG Köln, Beschluss vom 17.06.2015 - 1 RVs 101/15; Beschluss vom 10.06.2011 - 1 RVs 96/11; vgl. auch OLG Braunschweig, Beschluss vom 19.05.2014 - 1 Ss 18/14; Urteil vom 26.06.2015 - 1 Ss 30/15).

  • BGH, 08.12.1999 - 5 StR 32/99

    Verwertungsverbot in Fällen unlauterer Verfahrensmanipulation; Zulässigkeit der

    Auszug aus AG Köln, 24.11.2017 - 716 Ds 171/17
    Ob vorliegend das weitere Verfahren betreffend den Angeklagten und das hiesige in diesem Sinne hätten verbunden werden können, nachdem im hiesigen Verfahren aufgrund des insoweit zulässig und wirksam beschränkten Einspruchs bereits teilweise die Rechtskraft des Sitzungsstrafbefehles vom 04.08.2017 eingetreten war, kann im Ergebnis dahinstehen, da das Gericht bei Ausübung seines insoweit bestehenden Ermessens (s. nur BGH, Urteil vom 08.12.1999 - 5 StR 32/99 mwN) von einer Verbindung - worauf hingewiesen wurde - abgesehen hat.
  • BGH, 06.08.1969 - 4 StR 233/69

    Überlassung der Bildung einer Gesamtstrafe dem Nachtragsverfahren - Zweck einer

    Auszug aus AG Köln, 24.11.2017 - 716 Ds 171/17
    In diesem Fall kann auf das Nachtragsverfahren gem. § 460 StPO verwiesen werden (BGH, Urteil vom 24.07.1997 - 1 StR 216/97; Urteil vom 06.08.1969 - 4 StR 233/69; Appl, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 7. Auflage 2013, § 460 Rn. 6).
  • BGH, 24.07.1997 - 1 StR 216/97

    Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus AG Köln, 24.11.2017 - 716 Ds 171/17
    In diesem Fall kann auf das Nachtragsverfahren gem. § 460 StPO verwiesen werden (BGH, Urteil vom 24.07.1997 - 1 StR 216/97; Urteil vom 06.08.1969 - 4 StR 233/69; Appl, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 7. Auflage 2013, § 460 Rn. 6).
  • OLG Oldenburg, 30.07.2007 - Ss 205/07

    Festsetzung der Tagessatzhöhe bei einem Asylbewerber unter Berücksichtigung auch

    Auszug aus AG Köln, 24.11.2017 - 716 Ds 171/17
    Dieser umfassende Ansatz sämtlicher Bezüge, d. h. auch weiterer gewährter Bedarfe neben dem Regelsatz, insbesondere auch von Unterkunft und Heizung, entspricht auch der Rechtsprechung der Obergerichte (s. nur OLG Braunschweig, Beschluss vom 19.05.2014 - 1 Ss 18/14; Urteil vom 26.06.2015 - 1 Ss 30/15; OLG Frankfurt, Urteil vom 21.03.2006 - 2 Ss 30/06; OLG Oldenburg, Beschluss vom 30.07.2007 - Ss 205/07; OLG Stuttgart, Urteil vom 21.07.2008 - 2 Ss 346/08).
  • OLG Köln, 05.02.2008 - 82 Ss 7/08

    Tagessatz als Eurobetrag mit Dezimalstellen - Aufgabe bisheriger Rechtsprechung

  • OLG Stuttgart, 21.07.2008 - 2 Ss 346/08

    Geldstrafe: Absenkung der Tagessatzhöhe; Gestattung der Zahlung in Teilbeträgen

  • BGH, 02.12.1959 - 2 StR 497/59
  • OLG Celle, 24.06.1975 - 1 Ss 107/75
  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

  • BGH, 10.02.1981 - 1 StR 515/80

    Anforderungen an die Beitragsvorenthaltung - Antrag auf Eröffnung des

  • BayObLG, 08.07.1992 - 2St RR 127/92

    Unterhaltszahlungen; Bemessung; Geldstrafe; Berücksichtigung; Umfang;

  • OLG Frankfurt, 21.03.2006 - 2 Ss 30/06

    Bemessung der Höhe des Tagessatzes bei Empfängern von Sozialhilfe und

  • OLG Celle, 08.03.1977 - 1 Ss 36/77
  • OLG Karlsruhe, 14.07.1976 - 1 Ss 179/76
  • OLG Köln, 22.01.2016 - 1 RVs 3/16

    Bemessung der Tagessatzhöhe bei Strafgefangenen

  • LG Köln, 25.04.2018 - 153 Ns 89/17

    Tagessatz; Tagesatzhöhe; Grundsicherung; Hartz 4

    Auf die Berufung des Angeklagten vom 24.11.2017 wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 24.11.2017 (Az: 716 Ds 171/17) im Rechtsfolgenausspruch dahingehend abgeändert, dass die Tagessatzhöhe 10,- EUR beträgt.

    Das Amtsgericht Köln - Strafrichter - hat den Angeklagten am 24.11.2017 (Az. 716 Ds 171/17) wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 25,- EUR verurteilt und ihm insoweit die Zahlung von Raten in Höhe von 100,- EUR monatlich bewilligt.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Ausführungen in dem Urteil des Amtsgerichts Köln vom 24.11.2017 (Az. 716 Ds 171/17) Bezug genommen.

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