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AG Karlsruhe, 30.06.2011 - 7 C 83/11 |
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
HUK Coburg zur Erstattung weiterer Sachverständigenkosten verurteilt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.02.2005 - VI ZR 160/04
Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif
Auszug aus AG Karlsruhe, 30.06.2011 - 7 C 83/11
Dem steht nicht die - auch von der Berufungskammer des Landgerichts Karlsruhe geteilte - Auffassung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 16.09.2008, VI ZR 226/07; Urteil vom 09.10.2007, VI ZR 27/07; Urteil vom 15.02.2005, VI ZR 160/04) entgegen, wonach sich der Schädiger und sein Haftpflichtversicherer von der Schadensersatzpflicht nicht im Hinblick auf möglicherweise bestehende vertragliche Ansprüche des Geschädigten gegen den Vermieter befreien können, weil solche Ansprüche angesichts der Regelung von § 249 Abs. 2 S. 1 BGB im Verhältnis Geschädigter/Schäder und Haftpflichtversicherung keine Rolle spielten. - BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Karlsruhe, 30.06.2011 - 7 C 83/11
Die Beklagte vertritt in Übereinstimmung mit der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 23.01.2007, VI ZR 67/06) zu Recht die Auffassung, dass ertattungsfähig nur die Kosten sind, die einem Geschädigten vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der konkreten Lage zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen durften. - BGH, 09.10.2007 - VI ZR 27/07
Erforderlichkeit der Mietwagenkosten zum Unfallersatztarif
Auszug aus AG Karlsruhe, 30.06.2011 - 7 C 83/11
Dem steht nicht die - auch von der Berufungskammer des Landgerichts Karlsruhe geteilte - Auffassung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 16.09.2008, VI ZR 226/07; Urteil vom 09.10.2007, VI ZR 27/07; Urteil vom 15.02.2005, VI ZR 160/04) entgegen, wonach sich der Schädiger und sein Haftpflichtversicherer von der Schadensersatzpflicht nicht im Hinblick auf möglicherweise bestehende vertragliche Ansprüche des Geschädigten gegen den Vermieter befreien können, weil solche Ansprüche angesichts der Regelung von § 249 Abs. 2 S. 1 BGB im Verhältnis Geschädigter/Schäder und Haftpflichtversicherung keine Rolle spielten. - BGH, 16.09.2008 - VI ZR 226/07
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Karlsruhe, 30.06.2011 - 7 C 83/11
Dem steht nicht die - auch von der Berufungskammer des Landgerichts Karlsruhe geteilte - Auffassung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 16.09.2008, VI ZR 226/07; Urteil vom 09.10.2007, VI ZR 27/07; Urteil vom 15.02.2005, VI ZR 160/04) entgegen, wonach sich der Schädiger und sein Haftpflichtversicherer von der Schadensersatzpflicht nicht im Hinblick auf möglicherweise bestehende vertragliche Ansprüche des Geschädigten gegen den Vermieter befreien können, weil solche Ansprüche angesichts der Regelung von § 249 Abs. 2 S. 1 BGB im Verhältnis Geschädigter/Schäder und Haftpflichtversicherung keine Rolle spielten. - BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09
Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete …
Auszug aus AG Karlsruhe, 30.06.2011 - 7 C 83/11
Bei Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten gem. § 287 ZPO stellt die Fraunhofer Liste eine geeignete Schätzungsgrundlage dar (vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2011, VI ZR 300/09).