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   AG Kassel, 12.07.2019 - 435 C 119/19   

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AG Kassel, 12.07.2019 - 435 C 119/19 (https://dejure.org/2019,21062)
AG Kassel, Entscheidung vom 12.07.2019 - 435 C 119/19 (https://dejure.org/2019,21062)
AG Kassel, Entscheidung vom 12. Juli 2019 - 435 C 119/19 (https://dejure.org/2019,21062)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Mietwagenkosten sind nach dem Mittelwert der Listen von Fraunhofer und Schwacke anzusetzen

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Schätzung des Normaltarifes mit Mischmodell / Frackeliste -> keine Abstufung Mietwagenklasse wegen... | EE Eigenersparnis-Abzug; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Aktivlegitimation / RDG / Bestimmheit und Wirksamkeit der Abtretung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus AG Kassel, 12.07.2019 - 435 C 119/19
    Im Falle der Sachbeschädigung bedeute dies, dass die notwendigen Reparaturkosten zu erstatten sind, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen (vgl. BGHZ 115, 364, 369; 160, 377; 162, 161.165).

    Die Schadensbetrachtung hat sich nicht nur an objektiven Kriterien zu orientieren, sondern ist auch subjektbezogen (BGHZ 54, 82, 85; BGH NJW 1992, 302, 303; BGH NJW 1992, 1618, 1619).

    Dabei ist bei der Beurteilung, welcher Herstellungsaufwand erforderlich ist, auch Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (vgl. BGHZ 115, 364, 3681; 132, 373, 3761; 155, 1,41; 162, 161, 164 f.; 163.362, 365).

    Das Werkstattrisiko (wie auch das Prognoserisiko) geht insofern zulasten des Schädigers (BGHZ 63, 182, 185; BGH NJW 1992, 302, 303).

  • AG Kassel, 28.01.2019 - 435 C 3410/18

    Zur Frage, ob Auslagen eines Sachverständigen gegenüber dem Geschädigten eines

    Auszug aus AG Kassel, 12.07.2019 - 435 C 119/19
    Der Befreiungsanspruch wandelt sich folglich spätestens in demjenigen Zeitpunkt in eine Geldforderung um, in welchem der Berechtigte Geldersatz fordert (BGH NJW-RR 2011, 910; BGH NJW 1992, 2221; AG Kassel, Urteil vom 15.03.2019 - 431 C 3409/18, zit. n. juris, und Urteil vom 28.01.2019 - 435 C 3410/18, zit. n. juris).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichts sind danach jedenfalls Mietwagenkosten in Höhe des Mittelwertes der beiden vorgenannten Listen erstattungsfähig (AG Kassel, Urteil vom 17.02.2011 - 414 C 2182/09, zit. n. juris; AG Kassel, Urteil vom 19.09.2013 - 435 C 1898/13, zit. n. juris; AG Kassel, Urteil vom 11.01.2019 - 435 C 3543/18 und Urteil vom 28.01.2019 - 435 C 3410/18, zit. n. juris).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichts (zuletzt Urteile vom 05.06.2018 - 435 C 923/18 und vom 28.01.2019 - 435 C 3410/18, zit. n. juris) sind im Verhältnis zwischen Schädiger und Geschädigtem diejenigen Abrechnungspositionen der Reparaturrechnung zu erstatten, bei denen vom Geschädigten nicht verlangt werden kann, dass er die fehlende inhaltliche Berechtigung erkennen musste.

  • BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11

    Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung

    Auszug aus AG Kassel, 12.07.2019 - 435 C 119/19
    Das hieraus abzuleitende Wirtschaftlichkeitsgebot erlaubt mithin die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeuges (BGH NJW 2013, 1870).

    Gemäß § 2.87 ZPO schätzt das Gericht diese Ersparnis in Einklang mit der herrschenden Rechtsprechung mit einem Anteil von 10 % der Mietwagenkosten (OLG Hamm, a.a.O. und implizit auch BGH NJW 2013, 1870).

    Das erkennende Gericht schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an (BGH NJW 2013, 1870).

  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73

    Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung

    Auszug aus AG Kassel, 12.07.2019 - 435 C 119/19
    Es würde dem Sinn und Zweck des § 249 BGB widersprechen, wenn der Geschädigte bei der Wiederherstellung des vorherigen Zustandes im Verhältnis zum ersatzpflichtigen Schädiger mit Mehraufwendungen der Schadensbeseitigung belastet bliebe, deren Entstehung seinem Einfluss entzogen und die ihren Grund darin haben, dass die Schadensbeseitigung in einer fremden, vom Geschädigten nicht mehr kontrollierbaren Einflusssphäre stattfinden muss (BGHZ 63, 182, 185, OLG Hamm, Urteil vom 31.01.1995. BeckRS 1995, 01930).

    Das Werkstattrisiko (wie auch das Prognoserisiko) geht insofern zulasten des Schädigers (BGHZ 63, 182, 185; BGH NJW 1992, 302, 303).

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    Auszug aus AG Kassel, 12.07.2019 - 435 C 119/19
    Im Falle der Sachbeschädigung bedeute dies, dass die notwendigen Reparaturkosten zu erstatten sind, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen (vgl. BGHZ 115, 364, 369; 160, 377; 162, 161.165).

    Dabei ist bei der Beurteilung, welcher Herstellungsaufwand erforderlich ist, auch Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (vgl. BGHZ 115, 364, 3681; 132, 373, 3761; 155, 1,41; 162, 161, 164 f.; 163.362, 365).

  • OLG Hamm, 31.01.1995 - 9 U 168/94

    Reparaturkosten-Ersatz Höhe: Werkstattrechnung mit inkorrekten Angaben

    Auszug aus AG Kassel, 12.07.2019 - 435 C 119/19
    Es würde dem Sinn und Zweck des § 249 BGB widersprechen, wenn der Geschädigte bei der Wiederherstellung des vorherigen Zustandes im Verhältnis zum ersatzpflichtigen Schädiger mit Mehraufwendungen der Schadensbeseitigung belastet bliebe, deren Entstehung seinem Einfluss entzogen und die ihren Grund darin haben, dass die Schadensbeseitigung in einer fremden, vom Geschädigten nicht mehr kontrollierbaren Einflusssphäre stattfinden muss (BGHZ 63, 182, 185, OLG Hamm, Urteil vom 31.01.1995. BeckRS 1995, 01930).

    Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Werkstatt dem Geschädigten unnötige Arbeiten in Rechnung stellt, überhöhte Preise oder Arbeitszeiten in Ansatz bringt oder Arbeiten berechnet, die in dieser Weise nicht ausgeführt worden sind (OLG Hamm, Urteil vom 31.01.1995, BeckRS 1995, 01930; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.10.2004, NJW-RR 2005, 248, 249 ).

  • BGH, 17.02.2011 - III ZR 144/10

    Haftung des Kapitalanlagevermittlers: Plausibilitätsprüfung der Modell-Berechnung

    Auszug aus AG Kassel, 12.07.2019 - 435 C 119/19
    Der Befreiungsanspruch wandelt sich folglich spätestens in demjenigen Zeitpunkt in eine Geldforderung um, in welchem der Berechtigte Geldersatz fordert (BGH NJW-RR 2011, 910; BGH NJW 1992, 2221; AG Kassel, Urteil vom 15.03.2019 - 431 C 3409/18, zit. n. juris, und Urteil vom 28.01.2019 - 435 C 3410/18, zit. n. juris).
  • AG Kassel, 15.03.2019 - 431 C 3409/18

    Schätzung der ersatzfähigen Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Kassel, 12.07.2019 - 435 C 119/19
    Der Befreiungsanspruch wandelt sich folglich spätestens in demjenigen Zeitpunkt in eine Geldforderung um, in welchem der Berechtigte Geldersatz fordert (BGH NJW-RR 2011, 910; BGH NJW 1992, 2221; AG Kassel, Urteil vom 15.03.2019 - 431 C 3409/18, zit. n. juris, und Urteil vom 28.01.2019 - 435 C 3410/18, zit. n. juris).
  • BGH, 29.04.1992 - VIII ZR 77/91

    Pflichten des Treuhänders bei Weiterleitung des vom Bauherrn gezahlten

    Auszug aus AG Kassel, 12.07.2019 - 435 C 119/19
    Der Befreiungsanspruch wandelt sich folglich spätestens in demjenigen Zeitpunkt in eine Geldforderung um, in welchem der Berechtigte Geldersatz fordert (BGH NJW-RR 2011, 910; BGH NJW 1992, 2221; AG Kassel, Urteil vom 15.03.2019 - 431 C 3409/18, zit. n. juris, und Urteil vom 28.01.2019 - 435 C 3410/18, zit. n. juris).
  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Kassel, 12.07.2019 - 435 C 119/19
    Dabei ist bei der Beurteilung, welcher Herstellungsaufwand erforderlich ist, auch Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (vgl. BGHZ 115, 364, 3681; 132, 373, 3761; 155, 1,41; 162, 161, 164 f.; 163.362, 365).
  • BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

  • BGH, 10.02.1999 - VIII ZR 70/98

    Voraussetzungen und Folgen eines selbständigen Garantieversprechens

  • BGH, 09.03.2010 - VI ZR 6/09

    Mietwagenkostenersatz nach Verkehrsunfall: Ausschluss einer Erkundigungspflicht

  • AG Kassel, 17.02.2011 - 414 C 2182/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten;

  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 226/91

    Umfang des Schadensersatzanspruchs auf fiktiver Reparaturkostenbasis

  • OLG Hamm, 26.01.2000 - 13 U 149/99

    Voraussetzungen der Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs aus einem

  • BGH, 18.12.2012 - VI ZR 316/11

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Zu- oder Abschläge auf den Normalpreis bei

  • AG Kassel, 19.09.2013 - 435 C 1898/13

    Wegen des Verzuges der Kostengrundentscheidung und des

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68

    Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei

  • OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 107/04

    Beseitigung von Baumängeln: Kostentragungsrisiko bei nicht angemessenen

  • OLG Oldenburg, 21.03.2012 - 3 U 69/11

    Haftungsverteilung bei Kollision eines die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen

  • AG Kassel, 14.05.2021 - 435 C 449/21

    Grundsätzen der Erstattungsfähigkeit diverser verkehrsunfallbedingter

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichts (zuletzt Urteile vom 09.11.2020 - 435 C 1273/20, vom 12.07.2019 - 435 C 119/19, vom 05.06.2018 - 435 C 923/18 und vom 28.01.2019 - 435 C 3410/18, zit. n. juris) ergibt sich für die Abwicklung von Verkehrsunfallschäden - die Haftung der Beklagten dem Grunde nach ist hier unstreitig - folgendes Bild:.

    Denn der durchschnittliche Geschädigte kann nicht ausschließen, dass im Zuge der Reparatur Schmutz entsteht, der nach deren Abschluss wieder zu entfernen ist (vgl. AG Kassel, Urteil v.12.07.2019 - 435 C 119/19, zit. n. juris).

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