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   AG Kassel, 15.03.2019 - 431 C 3409/18   

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AG Kassel, 15.03.2019 - 431 C 3409/18 (https://dejure.org/2019,14900)
AG Kassel, Entscheidung vom 15.03.2019 - 431 C 3409/18 (https://dejure.org/2019,14900)
AG Kassel, Entscheidung vom 15. März 2019 - 431 C 3409/18 (https://dejure.org/2019,14900)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Kassel, 20.01.2011 - 1 S 285/10

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Schätzungsgrundlage für ersatzfähige

    Auszug aus AG Kassel, 15.03.2019 - 431 C 3409/18
    Das bedeutet für den Bereich der Mietwagenkosten, dass er von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeuges innerhalb eines gewissen Rahmens grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis verlangen kann (BGH NJW 2009, 58, 58; LG Kassel, Urteil vom 20. Januar 2011 - 1 S 285/10 -, Rn. 20, juris).

    Das Gericht zieht zur Bestimmung dieses Normaltarifes - wie bereits ausgeführt - den Mittelwert des Schwacke-Automietpreisspiegels und des Frauenhofer Marktpreisspiegels heran (vgl. hierzu LG Kassel, Urteil vom 20. Januar 2011 - 1 S 285/10-, Rn. 20, juris - Mittelwert als taugliche Schätzgrundlage), wobei dies im Sachverhalt auf der Grundlage der vorliegenden Schwacke-Liste für das Jahr 2016 und der Frauenhofer-Liste für das Jahr 2017 zu berechnen war.

  • BGH, 17.02.2011 - III ZR 144/10

    Haftung des Kapitalanlagevermittlers: Plausibilitätsprüfung der Modell-Berechnung

    Auszug aus AG Kassel, 15.03.2019 - 431 C 3409/18
    Wenn sich der Ersatzpflichtige (bzw. dessen Haftpflichtversicherer) ernsthaft und endgültig weigert (BGH NJW-RR 2011, 910), den Geschädigten von kausal entstandenen Kosten freizustellen oder überhaupt jede Schadensersatzleistung ablehnt (was auch in einem entsprechenden prozessualen Verhalten liegen kann, BGH NJW 1999, 1542), kann der Geschädigte unmittelbar auf Zahlung klagen und ist im Hinblick auf § 250 BGB nicht auf die Geltendmachung eines Freistellungsanspruchs beschränkt (OLG Oldenburg NJW-RR 2012, 927; LG Hamburg SP 2013, 32, AG München v. 3.4.2009 - 343 C 15534/08 - juris).

    Der Befreiungsanspruch wandelt sich in demjenigen Zeitpunkt in eine Geldforderung um, in welchem der Berechtigte Geldersatz fordert (BGH NJW-RR 2011, 910, BGH NJW 1992, 2221; vgl hierzu AG Kaiserslautern, Urteil vom 23. September 2014 - 11 C 895/14 -, Rn. 8, juris).

  • BGH, 10.02.1999 - VIII ZR 70/98

    Voraussetzungen und Folgen eines selbständigen Garantieversprechens

    Auszug aus AG Kassel, 15.03.2019 - 431 C 3409/18
    Wenn sich der Ersatzpflichtige (bzw. dessen Haftpflichtversicherer) ernsthaft und endgültig weigert (BGH NJW-RR 2011, 910), den Geschädigten von kausal entstandenen Kosten freizustellen oder überhaupt jede Schadensersatzleistung ablehnt (was auch in einem entsprechenden prozessualen Verhalten liegen kann, BGH NJW 1999, 1542), kann der Geschädigte unmittelbar auf Zahlung klagen und ist im Hinblick auf § 250 BGB nicht auf die Geltendmachung eines Freistellungsanspruchs beschränkt (OLG Oldenburg NJW-RR 2012, 927; LG Hamburg SP 2013, 32, AG München v. 3.4.2009 - 343 C 15534/08 - juris).
  • BGH, 29.04.1992 - VIII ZR 77/91

    Pflichten des Treuhänders bei Weiterleitung des vom Bauherrn gezahlten

    Auszug aus AG Kassel, 15.03.2019 - 431 C 3409/18
    Der Befreiungsanspruch wandelt sich in demjenigen Zeitpunkt in eine Geldforderung um, in welchem der Berechtigte Geldersatz fordert (BGH NJW-RR 2011, 910, BGH NJW 1992, 2221; vgl hierzu AG Kaiserslautern, Urteil vom 23. September 2014 - 11 C 895/14 -, Rn. 8, juris).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus AG Kassel, 15.03.2019 - 431 C 3409/18
    Das bedeutet für den Bereich der Mietwagenkosten, dass er von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeuges innerhalb eines gewissen Rahmens grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis verlangen kann (BGH NJW 2009, 58, 58; LG Kassel, Urteil vom 20. Januar 2011 - 1 S 285/10 -, Rn. 20, juris).
  • AG München, 03.04.2009 - 343 C 15534/08

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus AG Kassel, 15.03.2019 - 431 C 3409/18
    Wenn sich der Ersatzpflichtige (bzw. dessen Haftpflichtversicherer) ernsthaft und endgültig weigert (BGH NJW-RR 2011, 910), den Geschädigten von kausal entstandenen Kosten freizustellen oder überhaupt jede Schadensersatzleistung ablehnt (was auch in einem entsprechenden prozessualen Verhalten liegen kann, BGH NJW 1999, 1542), kann der Geschädigte unmittelbar auf Zahlung klagen und ist im Hinblick auf § 250 BGB nicht auf die Geltendmachung eines Freistellungsanspruchs beschränkt (OLG Oldenburg NJW-RR 2012, 927; LG Hamburg SP 2013, 32, AG München v. 3.4.2009 - 343 C 15534/08 - juris).
  • OLG Oldenburg, 21.03.2012 - 3 U 69/11

    Haftungsverteilung bei Kollision eines die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen

    Auszug aus AG Kassel, 15.03.2019 - 431 C 3409/18
    Wenn sich der Ersatzpflichtige (bzw. dessen Haftpflichtversicherer) ernsthaft und endgültig weigert (BGH NJW-RR 2011, 910), den Geschädigten von kausal entstandenen Kosten freizustellen oder überhaupt jede Schadensersatzleistung ablehnt (was auch in einem entsprechenden prozessualen Verhalten liegen kann, BGH NJW 1999, 1542), kann der Geschädigte unmittelbar auf Zahlung klagen und ist im Hinblick auf § 250 BGB nicht auf die Geltendmachung eines Freistellungsanspruchs beschränkt (OLG Oldenburg NJW-RR 2012, 927; LG Hamburg SP 2013, 32, AG München v. 3.4.2009 - 343 C 15534/08 - juris).
  • AG Kaiserslautern, 23.09.2014 - 11 C 895/14

    Verkehrsunfall - Umwandlung des Freistellungsanspruchs in einen Zahlungsanspruch

    Auszug aus AG Kassel, 15.03.2019 - 431 C 3409/18
    Der Befreiungsanspruch wandelt sich in demjenigen Zeitpunkt in eine Geldforderung um, in welchem der Berechtigte Geldersatz fordert (BGH NJW-RR 2011, 910, BGH NJW 1992, 2221; vgl hierzu AG Kaiserslautern, Urteil vom 23. September 2014 - 11 C 895/14 -, Rn. 8, juris).
  • AG Kassel, 14.05.2021 - 435 C 449/21

    Grundsätzen der Erstattungsfähigkeit diverser verkehrsunfallbedingter

    Selbst dann, wenn die entsprechende Rechnung noch nicht ausgeglichen sein sollte und folglich nur ein Freistellungsanspruch bestünde, wandelt sich ein solcher dann in einen Zahlungsanspruch, wenn der Schädiger die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert und damit die eigentlich nach § 250 S. 2 BGB erforderliche Fristsetzung obsolet macht, wobei die Umwandlung in eine Geldforderung in demjenigen Zeitpunkt stattfindet, in dem der Geschädigte Geldersatz fordert (ständige Rechtsprechung des erkennenden Gerichts, z.B. Urteil vom 15.03.2019 - 431 C 3409/18, zit. n. juris; s. auch OLG Oldenburg, NJW-RR 2012, 927 und BGH NJW-RR 2011, 910).
  • AG Kassel, 12.07.2019 - 435 C 119/19

    Mietwagenkosten sind nach dem Mittelwert der Listen von Fraunhofer und Schwacke

    Der Befreiungsanspruch wandelt sich folglich spätestens in demjenigen Zeitpunkt in eine Geldforderung um, in welchem der Berechtigte Geldersatz fordert (BGH NJW-RR 2011, 910; BGH NJW 1992, 2221; AG Kassel, Urteil vom 15.03.2019 - 431 C 3409/18, zit. n. juris, und Urteil vom 28.01.2019 - 435 C 3410/18, zit. n. juris).
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