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   AG Kehl, 07.06.2011 - 5 C 199/11   

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https://dejure.org/2011,23976
AG Kehl, 07.06.2011 - 5 C 199/11 (https://dejure.org/2011,23976)
AG Kehl, Entscheidung vom 07.06.2011 - 5 C 199/11 (https://dejure.org/2011,23976)
AG Kehl, Entscheidung vom 07. Juni 2011 - 5 C 199/11 (https://dejure.org/2011,23976)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Rechtsweg für Streitigkeiten über das Entgelt für die Notfallversorgung in Baden-Württemberg

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung des Rechtswegs zum Verwaltungsgericht ist bei Klage auf Zahlung des Entgelts eines privaten Rettungsdienstes zur Notfallversorgung gegeben; Eröffnung des Rechtswegs zum Verwaltungsgericht bei Klage auf Zahlung des Entgelts eines privaten Rettungsdienstes zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 40; GVG § 13
    Eröffnung des Rechtswegs zum Verwaltungsgericht ist bei Klage auf Zahlung des Entgelts eines privaten Rettungsdienstes zur Notfallversorgung gegeben; Eröffnung des Rechtswegs zum Verwaltungsgericht bei Klage auf Zahlung des Entgelts eines privaten Rettungsdienstes zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 215
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.09.2007 - KZR 48/05

    Rettungsleitstelle

    Auszug aus AG Kehl, 07.06.2011 - 5 C 199/11
    Zuvor hatte der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 25.09.2007 (NVwZ-RR 2008, 79) die hier zu entscheidende Frage ausdrücklich offen gelassen.

    Auch in Baden-Württemberg ist Notfallrettung öffentliche Aufgabe der Gefahrenabwehr und der Daseinsfürsorge (so ausdrücklich bereits BGH NVwZ-RR 2008, 79), wobei sich der Staat zur Erfüllung dieser Aufgabe im Wesentlichen privatrechtlicher organisierter Unternehmen bedient (§ 2 Abs. 1 RDG).

  • OLG Stuttgart, 02.02.2004 - 1 W 47/03

    Rettungsdienstliche Tätigkeit in Baden-Württemberg: Haftung für Fehler beim

    Auszug aus AG Kehl, 07.06.2011 - 5 C 199/11
    Der Annahme einer öffentlich-rechtlichen Natur des Rechtsverhältnisses zwischen der Klägerin und dem Beklagten stehen auch nicht die Ausführungen des OLG Stuttgart in einer früheren Entscheidung vom 02.02.2004 (NJW 2004, 2987), die sich ihrerseits auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 04.06.1992 (NJW 1992, 2882) stützt, entgegen.
  • BGH, 17.12.2009 - III ZB 47/09

    Qualifizierung der Wahrnehmung der rettungsdienstlichen Notfallversorgung in

    Auszug aus AG Kehl, 07.06.2011 - 5 C 199/11
    Für das ähnlich konzipierte Rettungsdienstgesetz des Landes Hessen in der Fassung vom 24.11.1998 hat der Bundesgerichtshof bereits mit Beschluss vom 17.12.2009 (NVwZ-RR 2010, 502) festgestellt, dass die Wahrnehmung rettungsdienstlicher Notfallversorgung öffentlich-rechtlicher Natur sei, auch wenn sie von einer privatrechtlichen Organisation ausgeführt werde.
  • BGH, 04.06.1992 - III ZR 93/91

    Amtshaftung bei Schäden durch Ersatzdienstleistenden

    Auszug aus AG Kehl, 07.06.2011 - 5 C 199/11
    Der Annahme einer öffentlich-rechtlichen Natur des Rechtsverhältnisses zwischen der Klägerin und dem Beklagten stehen auch nicht die Ausführungen des OLG Stuttgart in einer früheren Entscheidung vom 02.02.2004 (NJW 2004, 2987), die sich ihrerseits auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 04.06.1992 (NJW 1992, 2882) stützt, entgegen.
  • VG Schwerin, 19.06.2013 - 7 A 1809/12

    Zahlungsklage der Trägerin des öffentlichen Rettungsdienstes auf Entgeltzahlung

    Dieser Auffassung schlossen sich, zum jeweiligen Landesrecht, auch etwa das Verwaltungsgericht Wiesbaden (Urteil vom 13. Juni 2012 - 1 K 1384/11.WI -, juris Rdnr. 17) sowie die Amtsgerichte Kehl (Beschluss vom 7. Juni 2011 - 5 C 196/11 -, NVwZ-RR 2012, S. 215 f.), Schwerin (Beschluss vom 10. August 2011 - 12 C 430/10 - mit bestätigendem Beschluss des Landgerichts Schwerin vom 4. Januar 2012 - 5 T 327/11 -), Ludwigslust (Beschluss vom 25. April 2012 - 3 C 194/11 -) und Wismar (Beschluss vom 19. April 2013 - 12 C 3/13 -) an.
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