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   AG Kehl, 22.03.2016 - 2 Cs 206 Js 10658/15   

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https://dejure.org/2016,4704
AG Kehl, 22.03.2016 - 2 Cs 206 Js 10658/15 (https://dejure.org/2016,4704)
AG Kehl, Entscheidung vom 22.03.2016 - 2 Cs 206 Js 10658/15 (https://dejure.org/2016,4704)
AG Kehl, Entscheidung vom 22. März 2016 - 2 Cs 206 Js 10658/15 (https://dejure.org/2016,4704)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der 3. Führerscheinrichtlinie: Anerkennung einer ausländischen Bescheinigung über das Bestehen der Fahrprüfung als Fahrerlaubnis bzw. Führerschein und der Einfluss auf die Strafbarkeit bzw. Ahndung als ...

  • verkehrslexikon.de

    Vorlage an den EuGH zur Vorabentscheidung zum EU-Führerscheinrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung einer ausländischen Bescheinigung über das Bestehen der Fahrprüfung als Fahrerlaubnis; Einfluss der Anerkennung auf die Strafbarkeit bzw. Ahndung als Ordnungswidrigkeit

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 18 AEUV, Art 21 AEUV, Art 45 AEUV, Art 49 AEUV, Art 56 AEUV
    Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der 3. Führerscheinrichtlinie: Anerkennung einer ausländischen Bescheinigung über das Bestehen der Fahrprüfung als Fahrerlaubnis bzw. Führerschein und der Einfluss auf die Strafbarkeit bzw. Ahndung als Ordnungswidrigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anerkennung einer ausländischen Bescheinigung über das Bestehen der Fahrprüfung als Fahrerlaubnis bzw. Führerschein

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • AG Kehl, 01.04.2019 - 2 Cs 504 Js 9359/18

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Erwerb einer Fahrerlaubnis in Frankreich ohne

    Denn nach französischem Recht erwirbt der Fahrerlaubnisbewerber unbedingt und auf Dauer die Fahrerlaubnis mit der Ausstellung und Übergabe der Prüfbescheinigung durch den Fahrprüfer, sofern keine Einschränkungen auf der Prüfbescheinigung vermerkt sind, wofür es im vorliegenden Fall keine Anhaltspunkte gibt; eine sofortige Aushändigung des Führerscheins nach bestandener Prüfung ist nicht vorgesehen (siehe im Einzelnen zu den Voraussetzungen des Erwerbs der Fahrerlaubnis in Frankreich und der Unterscheidung zwischen dem Recht und dem Legitimationspapier AG Kehl, Beschluss vom 22. März 2016 - 2 Cs 206 Js 10658/15 -, juris).

    Dies entspricht der Situation, wie sie in Deutschland, allerdings nur ausnahmsweise, besteht, wenn der Führerschein dem Fahrerlaubnisbewerber nicht unmittelbar nach der Prüfung ausgehändigt wird, sondern ihm nur eine Prüfbescheinigung nach § 22 Abs. 4 Satz 7 bzw. § 22a Abs. 3 Satz 1 FeV ausgestellt wird (so auch Dauer/König, Anmerkung zu AG Kehl, Beschluss vom 8. Februar 2018 - 2 Cs 206 Js 10658/15 -, DAR 2018 S. 459).

    Ob § 29 Nr. 1 FeV die Fahrberechtigung des Angeklagten entfallen ließ, kann an dieser Stelle offengelassen werden, da ein Schuldspruch nach § 21 Abs. 1 StVG, wegen Vorsatzes oder Fahrlässigkeit, im Hinblick auf das Recht der Europäischen Union jedenfalls unverhältnismäßig und damit unzulässig wäre (siehe mit ausführlicher Begründung AG Kehl, Beschluss vom 08. Februar 2018 - 2 Cs 206 Js 10658/15 -, juris; a.A. LG Offenburg, Beschluss vom 27.03.2019 - 3 Qs 29/18).

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