Rechtsprechung
   AG Kerpen, 12.07.2011 - 104 C 12/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,23231
AG Kerpen, 12.07.2011 - 104 C 12/11 (https://dejure.org/2011,23231)
AG Kerpen, Entscheidung vom 12.07.2011 - 104 C 12/11 (https://dejure.org/2011,23231)
AG Kerpen, Entscheidung vom 12. Juli 2011 - 104 C 12/11 (https://dejure.org/2011,23231)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,23231) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuerkennung von Mahnkosten bzw. Inkassokosten erfordert zwingend Darlegung der Fälligkeit der Forderung und des Verzugs; Zuerkennung von Mahnkosten bzw. Inkassokosten bei fehlender Darlegung der Fälligkeit der Forderung und des Verzugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 286 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 315
    Zuerkennung von Mahnkosten bzw. Inkassokosten erfordert zwingend Darlegung der Fälligkeit der Forderung und des Verzugs; Zuerkennung von Mahnkosten bzw. Inkassokosten bei fehlender Darlegung der Fälligkeit der Forderung und des Verzugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.02.2005 - X ZR 87/04

    Beginn des Verzuges mit der Entgeltzahlung für Entsorgungsleistungen

    Auszug aus AG Kerpen, 12.07.2011 - 104 C 12/11
    Anderes soll nach der Rechtsprechung des BGH dann gelten, wenn dem Gläubiger ein Leistungsbestimmungsrecht im Sinne von § 315 BGB zusteht (vgl. dazu BGH, NJW 2005, 1772 f. und 2006, 3271 ff.).
  • BGH, 12.07.2006 - X ZR 157/05

    Verzug durch Überschreitung der kalendermäßig bestimmten Leistungszeit bei

    Auszug aus AG Kerpen, 12.07.2011 - 104 C 12/11
    Anderes soll nach der Rechtsprechung des BGH dann gelten, wenn dem Gläubiger ein Leistungsbestimmungsrecht im Sinne von § 315 BGB zusteht (vgl. dazu BGH, NJW 2005, 1772 f. und 2006, 3271 ff.).
  • BGH, 25.10.2007 - III ZR 91/07

    Rechtsfolgen der Übersendung einer Rechnung mit einseitiger Bestimmung des

    Auszug aus AG Kerpen, 12.07.2011 - 104 C 12/11
    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass es nach der Rechtsprechung des BGH grundsätzlich für eine kalendarische Bestimmung der Leistungszeit im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht ausreicht, wenn diese einfach einseitig vom Gläubiger vorgenommen wurde (vgl. dazu BGH, NJW 2008, 50 ff.).
  • BGH, 06.11.1979 - VI ZR 254/77

    Fangprämie - §§ 823 Abs. 1, 249 BGB, Bearbeitungskosten, Schutzzweck der

    Auszug aus AG Kerpen, 12.07.2011 - 104 C 12/11
    Dabei kann hier offen bleiben, ob die Klägerin - aufgrund der Regelung in der GasGVV - auch ihren Aufwand zum Erstellen von Mahnungen (insbesondere ihr entstehende Personalkosten) in die Berechnung des Kostenaufwands einbeziehen könnte (nach allgemeinen Grundsätzen ist dieser Aufwand bei "normalen Gläubigern" nach der zutreffenden Rechtsprechung des BGH aus normativen Gesichtspunkten nicht erstattungsfähig, vgl. dazu Grüneberg, in: Palandt, 69. Aufl., § 249 Rz. 59 mit den weiteren Hinweisen insbesondere auf die Entscheidungen des BGH in NJW 1976, 1256; 1977, 35 und 1980, 119; ersatzfähig sind daher regelmäßig nur die Papier- und Portokosten, die vom Gericht in ständiger Rechtsprechung mit 65 Cent pro Mahnung angesetzt werden).
  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 154/88

    Zusicherung von Mieterträgen eines Grundstücks

    Auszug aus AG Kerpen, 12.07.2011 - 104 C 12/11
    Auch dazu sind aussagekräftige Mahnschreiben nicht vorgelegt worden, so dass Zinsen erst ab dem Tag zuzuerkennen waren, der auf die Zustellung des Mahnbescheids folgt (vgl. dazu § 187 Abs. 1 BGB und BGH, NJW-RR 1990, 519 sowie Ellenberger , in: Palandt, BGB, 69. Aufl., § 187 Rz. 1 m.w. Nachw.).
  • BGH, 09.03.1976 - VI ZR 98/75

    Ersatz des Zeitaufwandes bei der außergerichtlichen Abwicklung eines

    Auszug aus AG Kerpen, 12.07.2011 - 104 C 12/11
    Dabei kann hier offen bleiben, ob die Klägerin - aufgrund der Regelung in der GasGVV - auch ihren Aufwand zum Erstellen von Mahnungen (insbesondere ihr entstehende Personalkosten) in die Berechnung des Kostenaufwands einbeziehen könnte (nach allgemeinen Grundsätzen ist dieser Aufwand bei "normalen Gläubigern" nach der zutreffenden Rechtsprechung des BGH aus normativen Gesichtspunkten nicht erstattungsfähig, vgl. dazu Grüneberg, in: Palandt, 69. Aufl., § 249 Rz. 59 mit den weiteren Hinweisen insbesondere auf die Entscheidungen des BGH in NJW 1976, 1256; 1977, 35 und 1980, 119; ersatzfähig sind daher regelmäßig nur die Papier- und Portokosten, die vom Gericht in ständiger Rechtsprechung mit 65 Cent pro Mahnung angesetzt werden).
  • AG Kerpen, 30.07.2009 - 104 C 180/09

    Schlüssigkeitsvoraussetzungen einer Klage eines Stromversorgers auf Begleichung

    Auszug aus AG Kerpen, 12.07.2011 - 104 C 12/11
    Bereits in früheren Entscheidungen ist dazu ausgeführt worden, dass auch Nebenforderungen nur dann zuerkannt werden können, wenn diese schlüssig dargelegt worden sind (vgl. namentlich das Urteil vom 30.7.2009 in dem Verfahren 104 C 180/2009).
  • BGH, 31.05.1976 - II ZR 133/74

    Ersatz der Personalkosten, die einer Behörde bei der Schadensabwicklung eines

    Auszug aus AG Kerpen, 12.07.2011 - 104 C 12/11
    Dabei kann hier offen bleiben, ob die Klägerin - aufgrund der Regelung in der GasGVV - auch ihren Aufwand zum Erstellen von Mahnungen (insbesondere ihr entstehende Personalkosten) in die Berechnung des Kostenaufwands einbeziehen könnte (nach allgemeinen Grundsätzen ist dieser Aufwand bei "normalen Gläubigern" nach der zutreffenden Rechtsprechung des BGH aus normativen Gesichtspunkten nicht erstattungsfähig, vgl. dazu Grüneberg, in: Palandt, 69. Aufl., § 249 Rz. 59 mit den weiteren Hinweisen insbesondere auf die Entscheidungen des BGH in NJW 1976, 1256; 1977, 35 und 1980, 119; ersatzfähig sind daher regelmäßig nur die Papier- und Portokosten, die vom Gericht in ständiger Rechtsprechung mit 65 Cent pro Mahnung angesetzt werden).
  • BGH, 08.06.2016 - VIII ZR 215/15

    Stromlieferungsvertrag: Verzug des grundversorgten Stromkunden; einseitiges

    Die überwiegend vertretene Ansicht bejaht dies mit Blick auf § 17 Abs. 1 Satz 1 StromGVV beziehungsweise dessen Vorgängervorschrift (§ 27 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden vom 21. Juni 1979 [BGBl. I S. 684 - AVBEltV]) sowie auf die Parallelvorschriften für die Versorgung mit Gas, Wasser und Fernwärme (OLG Hamm, WuM 1991, 431, 435 [zu § 27 AVBFernwärmeV]; LG Chemnitz, Urteil vom 4. April 2014 - 6 S 285/13, BeckRS 2015, 11415 unter II 5 [zu § 27 AVBWasserV]; LG Arnsberg, Urteil vom 6. Dezember 2013 - 4 O 294/13, juris Rn. 36 [zu § 17 StromGVV/GasGVV]; LG Kleve, Urteil vom 15. April 1993 - 5 S 76/92, VKU-ND Nr. 546 S. 4, 5 [zu § 27 AVBWasserV]; Danner/Theobald/Hartmann, Energierecht, Stand Januar 2016, § 17 StromGVV Rn. 9 Fn. 1 und § 23 NAV Rn. 21; Hempel/Franke, Recht der Energie- und Wasserversorgung, Band 5, Stand August 2003, § 27 AVBEltV Rn. 187; Witzel/Topp, Allgemeine Versorgungsbedingungen für Fernwärme, 2. Aufl., § 27 AVBFernwärmeV, S. 198; Recknagel in Hermann/Recknagel/Schmidt-Salzer, Kommentar zu den Allgemeinen Versorgungsbedingungen, Band II, 1984, § 27 AVBV Rn. 3, 6, 17; Ludwig/Odenthal, Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser [AVBWasserV] vom 20. Juni 1980, 1981, § 27 unter 5; vgl. AG Kerpen, Urteil vom 12. Juli 2011 - 104 C 12/11, juris Rn. 15).
  • AG Berlin-Schöneberg, 12.06.2017 - 16 C 50/17

    Ersatz der Kosten für anwaltliches Schreiben?

    (vgl. Herget, in: Zöller, ZPO, 31. Auflage, § 92 Rz. 11 m.w. Nachw., AG Kerpen, Urteil vom 12.07.2011 - 104 C 12/11; LG Mönchengladbach, Urteil vom 28.04.2009, 5 S 159/08).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht