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   AG Kiel, 02.03.2012 - 113 C 128/11   

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AG Kiel, 02.03.2012 - 113 C 128/11 (https://dejure.org/2012,20798)
AG Kiel, Entscheidung vom 02.03.2012 - 113 C 128/11 (https://dejure.org/2012,20798)
AG Kiel, Entscheidung vom 02. März 2012 - 113 C 128/11 (https://dejure.org/2012,20798)
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Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gericht schätzt nach Schwacke - AG Kiel bestätigt Schwacke-Liste als geeignete Schätzgrundlage

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08

    Erstattung von Mietwagenkosten nach Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für

    Auszug aus AG Kiel, 02.03.2012 - 113 C 128/11
    Dieser stellt insofern eine geeignete Schätzgrundlage dar (BGH NJW 2009, 58; NJW 2010, 1445; OLG Karlsruhe NZV 2010, 472; LG Kiel, 7 S 64/11).

    Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn Bedenken gegen die Richtigkeit des Schwacke-Automietpreisspiegel konkret aufgezeigt werden und damit belegt wird, dass sich die Mängel im konkreten Fall auswirken (BGH NJW 2009, 58; NJW 2010, 1445).

    Welcher konkrete Abzug in Ansatz zu bringen ist, ist grundsätzlich umstritten (vgl. BGH NJW 2010, 1445 m.w.N.).

    Insofern ist die Beklagte darlegungs- und beweisbelastet dafür, dass dem Kläger ein derartiges Angebot zum Anmietzeitpunkt ohne weiteres zugänglich gewesen wäre (vgl. BGH NJW 2010, 1445, Rn. 16 bei juris; NJW 2008, 2910, Rn. 26 bei juris).

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus AG Kiel, 02.03.2012 - 113 C 128/11
    Allerdings sind diese Kosten nicht unbegrenzt erstattungsfähig, sondern nur soweit sie vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zweckmäßig und angemessen erscheinen (BGH NJW 2009, 58).

    Dieser stellt insofern eine geeignete Schätzgrundlage dar (BGH NJW 2009, 58; NJW 2010, 1445; OLG Karlsruhe NZV 2010, 472; LG Kiel, 7 S 64/11).

    Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn Bedenken gegen die Richtigkeit des Schwacke-Automietpreisspiegel konkret aufgezeigt werden und damit belegt wird, dass sich die Mängel im konkreten Fall auswirken (BGH NJW 2009, 58; NJW 2010, 1445).

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Kiel, 02.03.2012 - 113 C 128/11
    Dabei trifft den Geschädigten keine Marktausforschungspflicht, um einen für den Schädiger und die Haftpflichtversicherung möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen (BGH NJW 2007, 1450).

    Da es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allein darauf ankommt, dass bei dem Aufwand zur Wiederherstellung der beschädigten Sache der Rahmen des zur Wiederherstellung Erforderlichen gewahrt bleibt, hat eine Überprüfung der einzelnen Positionen der Nebenkosten grundsätzlich zu unterbleiben (vgl. BGH NJW 2007, 1450, Rn. 13 bei jurism.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 31.03.1994 - 7 U 296/93

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Kiel, 02.03.2012 - 113 C 128/11
    Da ein Geschädigter grundsätzlich keine Marktanalyse betreiben muss, um das günstigste Angebot zu finden, werden derartige Erkundigungspflichten dem Geschädigten nur zumutbar sein, wenn beispielsweise aufgrund der Mietdauer für ihn erkennbar ist, dass besonders hohe Kosten entstehen werden (OLG Stuttgart NJW-RR 1994, 921, Rn. 8 bei juris).
  • OLG Karlsruhe, 30.04.2010 - 4 U 131/09

    Höhe der Erstattung unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Kiel, 02.03.2012 - 113 C 128/11
    Dieser stellt insofern eine geeignete Schätzgrundlage dar (BGH NJW 2009, 58; NJW 2010, 1445; OLG Karlsruhe NZV 2010, 472; LG Kiel, 7 S 64/11).
  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

    Auszug aus AG Kiel, 02.03.2012 - 113 C 128/11
    Der Einwand überhöhter Sachverständigenkosten führt nur dann zu einer Kürzung des Anspruchs, wenn für den Geschädigten als Laien erkennbar war, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen oder dem Geschädigten ein Auswahlverschulden zur Last fällt (OLG Naumburg NJW-RR 2006, 1029; OLG Hamm VersR 2001, 249; OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.06.2008, 1 U 246/07; LG Saarbrücken, Urt. v. 29.08.2008, 13 S 108/08).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 246/07

    Kein Schuldanerkenntnis eines Unfallgegners bei Erklärungen unmittelbar nach

    Auszug aus AG Kiel, 02.03.2012 - 113 C 128/11
    Der Einwand überhöhter Sachverständigenkosten führt nur dann zu einer Kürzung des Anspruchs, wenn für den Geschädigten als Laien erkennbar war, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen oder dem Geschädigten ein Auswahlverschulden zur Last fällt (OLG Naumburg NJW-RR 2006, 1029; OLG Hamm VersR 2001, 249; OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.06.2008, 1 U 246/07; LG Saarbrücken, Urt. v. 29.08.2008, 13 S 108/08).
  • LG Kiel, 08.12.2011 - 7 S 64/11
    Auszug aus AG Kiel, 02.03.2012 - 113 C 128/11
    Dieser stellt insofern eine geeignete Schätzgrundlage dar (BGH NJW 2009, 58; NJW 2010, 1445; OLG Karlsruhe NZV 2010, 472; LG Kiel, 7 S 64/11).
  • LG Saarbrücken, 29.08.2008 - 13 S 108/08

    Ersatz restlicher Sachverständigengebühren aus einem Verkehrsunfall; Erstattung

    Auszug aus AG Kiel, 02.03.2012 - 113 C 128/11
    Der Einwand überhöhter Sachverständigenkosten führt nur dann zu einer Kürzung des Anspruchs, wenn für den Geschädigten als Laien erkennbar war, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen oder dem Geschädigten ein Auswahlverschulden zur Last fällt (OLG Naumburg NJW-RR 2006, 1029; OLG Hamm VersR 2001, 249; OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.06.2008, 1 U 246/07; LG Saarbrücken, Urt. v. 29.08.2008, 13 S 108/08).
  • BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Kiel, 02.03.2012 - 113 C 128/11
    Insofern ist die Beklagte darlegungs- und beweisbelastet dafür, dass dem Kläger ein derartiges Angebot zum Anmietzeitpunkt ohne weiteres zugänglich gewesen wäre (vgl. BGH NJW 2010, 1445, Rn. 16 bei juris; NJW 2008, 2910, Rn. 26 bei juris).
  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

  • LG Regensburg, 09.11.2010 - 2 S 134/10
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