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AG Kiel, 03.07.2014 - 115 C 83/14 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- verkehrslexikon.de
Gerichtliche Schätzung des merkantilen Minderwerts ohne Sachverständigen
- minderwert.de
Keine allgemein anerkannte Schätzungsmethode für Ermittlung des Minderwert
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.09.1979 - VI ZR 16/79
Merkantile Wertminderung
Auszug aus AG Kiel, 03.07.2014 - 115 C 83/14
Würde man schließlich als Schätzungsgrundlage die Methode von Ruhkopf und Sahm, welche seitens des Bundesgerichtshofs als Schätzmethode anerkannt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 18.09.1979 - VI ZR 16/79, NJW 1980, 281 [282]) zugrunde legen, so würde der merkantile Minderwert ebenfalls im Bereich der klägerseits geltend gemachten 3.000,00 Euro liegen.
- AG Marbach, 20.03.2019 - 1 C 457/18
Verkehrsunfall - Schätzung des merkantilen Minderwerts eines Unfallfahrzeugs
(AG Kiel, Urteil vom 03. Juli 2014 - 115 C 83/14 -, Rn. 20, juris Freymann/Rüßmann in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 249 BGB, Rn. 163).Vielmehr kann nach Auffassung des Gerichts im vorliegenden Fall eine Ermittlung zumindest angelehnt an die vom BGH gebilligte Methode Ruhkopf und Sahm erfolgen (BGH…, Urteil vom 18. September 1979 - VI ZR 16/79 -, Rn. 13, juris so auch OLG Köln…, Urteil vom 16. Februar 2006 - 7 U 73/05 -, Rn. 8, juris AG Kiel, Urteil vom 03. Juli 2014 - 115 C 83/14 -, juris).