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AG Kiel, 28.03.2017 - 21 M 479/17 |
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Verfahrensgang
- AG Kiel, 28.03.2017 - 21 M 479/17
- LG Kiel, 01.06.2017 - 13 T 39/17
Wird zitiert von ...
- LG Kiel, 01.06.2017 - 13 T 39/17
Gerichtsvollziehervergütung: Mehraufwand hinsichtlich des Versuchs einer …
Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Amtsgerichts Kiel vom 28.03.2017, Az. 21 M 479/17, aufgehoben.Der Einwand des Beschwerdeführers mit Beschwerdeschreiben vom 10.05.2017 greift durch, so dass - nach erneuter Prüfung der Sach- und Rechtslage - die gemäß § 5 Abs. 2 S. 2 GvKostG i.V.m. § 66 Abs. 2 S. 1 GKG zulässige Beschwerde auch begründet ist und der Beschluss des Amtsgerichts Kiel vom 28.03.2017, Az. 21 M 479/17, aufzuheben ist.