Rechtsprechung
AG Kirchhain, 24.03.1986 - 6 F 314/85 |
Verfahrensgang
- AG Kirchhain - 7 F 519/97
- AG Kirchhain, 30.09.1985 - 6 F 314/85
- AG Kirchhain, 24.03.1986 - 6 F 314/85
- OLG Frankfurt, 13.01.1999 - 2 UF 88/98
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 13.01.1999 - 2 UF 88/98
Ausschluss des Einwands der Verwirkung in einer Vollstreckungsabwehrklage; …
Die Zwangsvollstreckung aus dem Teilanerkenntnisurteil des Amtsgerichts Kirchhain vom 30.09.1985 (6 F 314/85) sowie aus dem Schlußurteil des Amtsgerichts Kirchhain vom 24.03.1986 (6 F 314/85) wird wegen der Unterhaltsansprüche der Beklagten für die Zeit vom 1. Januar 1990 bis 31. Januar 1996 für unzulässig erklärt.Im Verfahren 6 F 314/85 (AG Kirchhain) wurde der Kläger durch Teilurteil vom 30.09.1985 zur Zahlung von monatlich 166, 67 DM, durch Schlußurteil vom 24.03.1986 zur Zahlung weiterer 12 DM monatlich, zusammen also zu monatlich 178, 67 DM an die Beklagte verurteilt.
die Zwangsvollstreckung aus dem Teilanerkenntnisurteil des Amtsgerichts Kirchhain vom 30.09.1985 sowie Schlußurteil dieses Gerichts vom 24.03.1986 im Verfahren 6 F 314/85 wegen Unterhaltsansprüchen der Beklagten für die Zeit vom 01.01.1990 bis 31.01.1997 für unzulässig zu erklären.
Mit dem Argument, der Annahme von Verwirkung stehe von vornherein der von den Parteien im Verfahren 19 F 246/97 am 24.07.1997 geschlossene Vergleich entgegen, in dem der Kläger nämlich seine Zahlungsverpflichtung aus den Titeln im Rechtsstreit 6 F 314/85 AG Kirchhain bestätigt habe, vermag die Beklagte nicht durchzudringen.