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   AG Korbach, 15.08.2000 - 7 F 294/00 - GÜ   

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AG Korbach, 15.08.2000 - 7 F 294/00 - GÜ (https://dejure.org/2000,25017)
AG Korbach, Entscheidung vom 15.08.2000 - 7 F 294/00 - GÜ (https://dejure.org/2000,25017)
AG Korbach, Entscheidung vom 15. August 2000 - 7 F 294/00 - GÜ (https://dejure.org/2000,25017)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bezifferung des Zugewinnes im Scheidungsverbundverfahren; Gerichtliche Klärung der Höhe der Zugewinnausgleichsforderung; Feststellungsinteresse des Zugewinnausgleichsverpflichteten; Eine zeitlich vor der Leistungsklage erhobene negative Feststellungsklage über denselben ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Bamberg, 12.11.1996 - 2 WF 76/96

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen einen amtsgerichtlichen Beschluss in einer

    Auszug aus AG Korbach, 15.08.2000 - 7 F 294/00
    Demenstprechend wird in der Literatur (vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann-Hartmann, Zivilprozeßordnung, 57. Aufl. München 1999, § 254 Rdnr. 21) und offensichtlich auch vom OLG Karlsruhe (FamRZ 1997, 1225) zu Recht in diesem Fall die Erhebung einer negativen Feststellungsklage trotz Rechtshängigkeit einer Stufenklage für zulässig erachtet.
  • OLG Stuttgart, 21.12.1989 - 16 WF 457/89

    Stufenklage; Unbezifferter Zahlungsantrag; Rechtshängigkeit bei Klageerhebung;

    Auszug aus AG Korbach, 15.08.2000 - 7 F 294/00
    Ferner entspricht es herrschender Meinung, dass bereits mit Erhebung der Stufenklage sogleich auch der Zahlungsanspruch grundsätzlich in voller Höhe rechtshängig wird (vgl. BGH NJW-RR 1995, 513 [BGH 18.01.1995 - XII ARZ 36/94] ; OLG Stuttgart, NJW-RR 1990, 766 [OLG Stuttgart 21.12.1989 - 16 WF 457/89] ; Zöller-Greger, a.a.O., § 254 Rdnr. 1 m w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 01.07.1965 - 8 U 270/64

    AA des HV, Neukundenwerbung, Angestelltentätigkeit, Tätigkeit als AN für den U,

    Auszug aus AG Korbach, 15.08.2000 - 7 F 294/00
    In dem Scheidungsverbundverfahren könnte der Kläger nämlich, sollte die Beklagte trotz inzwischen erteilter Auskunft ihren Zahlungsantrag weiterhin nicht beziffern, lediglich entweder eine Abtrennung aus dem Verbund oder - bei entsprechendem Gegenantrag - ein klageabweisendes Prozeßurteil erwirken (vgl. OLG Schleswig, FamRZ 1991, 95 f. [OLG Schleswig 13.08.1990 - 15 UF 132/89] ; OLG Düsseldorf, NJW 1965, 2352 [OLG Düsseldorf 01.07.1965 - 8 U 270/64] ).
  • BGH, 18.01.1995 - XII ARZ 36/94

    Bindungswirkung einer Verweisung im Rahmen einer Stufenklage

    Auszug aus AG Korbach, 15.08.2000 - 7 F 294/00
    Ferner entspricht es herrschender Meinung, dass bereits mit Erhebung der Stufenklage sogleich auch der Zahlungsanspruch grundsätzlich in voller Höhe rechtshängig wird (vgl. BGH NJW-RR 1995, 513 [BGH 18.01.1995 - XII ARZ 36/94] ; OLG Stuttgart, NJW-RR 1990, 766 [OLG Stuttgart 21.12.1989 - 16 WF 457/89] ; Zöller-Greger, a.a.O., § 254 Rdnr. 1 m w. N.).
  • OLG Hamm, 28.08.1990 - 11 W 38/90
    Auszug aus AG Korbach, 15.08.2000 - 7 F 294/00
    Solange jedoch im Scheidungsverbundverfahren keine Bezifferung erfolgt ist, kommt der vorliegenden isolierten negativen Feststellungsklage eine über jenes Verfahren hinausgehende Bedeutung zu, die es vom Sinn und Zweck des § 261 III Nr. 1 ZPO her nicht gerechtfertigt erscheinen läßt, die Zulässigkeit der Klage zu verneinen (vgl. hierzu auch OLG Hamm, MDR 1991, 546 [OLG Hamm 28.08.1990 - 11 W 38/90] ).
  • OLG Schleswig, 13.08.1990 - 15 UF 132/89
    Auszug aus AG Korbach, 15.08.2000 - 7 F 294/00
    In dem Scheidungsverbundverfahren könnte der Kläger nämlich, sollte die Beklagte trotz inzwischen erteilter Auskunft ihren Zahlungsantrag weiterhin nicht beziffern, lediglich entweder eine Abtrennung aus dem Verbund oder - bei entsprechendem Gegenantrag - ein klageabweisendes Prozeßurteil erwirken (vgl. OLG Schleswig, FamRZ 1991, 95 f. [OLG Schleswig 13.08.1990 - 15 UF 132/89] ; OLG Düsseldorf, NJW 1965, 2352 [OLG Düsseldorf 01.07.1965 - 8 U 270/64] ).
  • BGH, 20.01.1989 - V ZR 173/87

    Wirkung der Rechtshängigkeit bei negativer Feststellungsklage; Gerichtliche

    Auszug aus AG Korbach, 15.08.2000 - 7 F 294/00
    Zwar ist allgemein anerkannt, dass eine zeitlich vor der Leistungsklage erhobene negative Feststellungsklage über denselben Anspruch grundsätzlich nach § 261 III ZPO unzulässig ist, da ihr Streitgegenstand von der Leistungsklage umfaßt wird (vgl. BGH, NJW 1989, 2064; Zöller-Greger, Zivilprozeßordnung, 21. Aufl. Köln 1999, § 256 Rdnr. 16).
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