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   AG Krefeld, 05.08.2015 - 14 C 23/15   

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https://dejure.org/2015,39874
AG Krefeld, 05.08.2015 - 14 C 23/15 (https://dejure.org/2015,39874)
AG Krefeld, Entscheidung vom 05.08.2015 - 14 C 23/15 (https://dejure.org/2015,39874)
AG Krefeld, Entscheidung vom 05. August 2015 - 14 C 23/15 (https://dejure.org/2015,39874)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Drei Tage Ladungsfrist für Eigentümerversammlung auch bei fehlender Verwaltung zu kurz; §§ 24 Abs. 4, 25 Abs. 5 WEG

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZMR 2015, 972
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Berlin, 31.01.2012 - 85 T 31/12

    Glaubhaftmachung der Eilbedürftigkeit: Wann erforderlich?

    Auszug aus AG Krefeld, 05.08.2015 - 14 C 23/15
    Darüber hinaus ist ein verwalterloser Zustand einer Wohnungseigentümergemeinschaft auch nicht zwingend ein sachlicher Grund, der eine besondere Eilbedürftigkeit zur Abwendung wesentlicher Nachteile der Wohnungseigentümergemeinschaft oder der Wohnungseigentümer impliziert (vgl. für den Fall der gerichtlichen Verwalterbestellung durch einstweilige Verfügung OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.08.2007 - I-3 Wx 85/07, 3 Wx 85/07, in: ZMR 2007, 878ff.; LG Berlin, Beschluss vom 31.01.2012 - 85 T 31/12 WEG, in: ZMR 2012, 569f.; Merle in: Bärmann, a.a.O., § 26 Rn. 290).
  • LG Düsseldorf, 14.03.2013 - 19 S 88/12

    Dringende Sanierungsmaßnahmen: Ladungsfristkürzung zulässig!

    Auszug aus AG Krefeld, 05.08.2015 - 14 C 23/15
    Dabei zu berücksichtigen, dass die Fristverkürzung den Wohnungseigentümer nicht unzumutbar in der Ausübung ihrer Stimmrechte behindern darf (LG Düsseldorf, Urteil vom 14.03.2013 - 19 S 88/12, in: NJW-RR 2013, 1481ff.; LG München, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2007 - 3 Wx 85/07

    Gerichtliche Bestellung eines Notverwalters für eine

    Auszug aus AG Krefeld, 05.08.2015 - 14 C 23/15
    Darüber hinaus ist ein verwalterloser Zustand einer Wohnungseigentümergemeinschaft auch nicht zwingend ein sachlicher Grund, der eine besondere Eilbedürftigkeit zur Abwendung wesentlicher Nachteile der Wohnungseigentümergemeinschaft oder der Wohnungseigentümer impliziert (vgl. für den Fall der gerichtlichen Verwalterbestellung durch einstweilige Verfügung OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.08.2007 - I-3 Wx 85/07, 3 Wx 85/07, in: ZMR 2007, 878ff.; LG Berlin, Beschluss vom 31.01.2012 - 85 T 31/12 WEG, in: ZMR 2012, 569f.; Merle in: Bärmann, a.a.O., § 26 Rn. 290).
  • BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01

    Stimmrecht des mit einem Nießbrauch belasteten Wohnungseigentümers

    Auszug aus AG Krefeld, 05.08.2015 - 14 C 23/15
    Wird die Frist des § 24 Abs. 4 S.2 WEG nicht eingehalten, kann eine Ungültigerklärung der in einer solchen Versammlung gefassten Beschlüsse gemäß § 43 Nr. 4 WEG nicht allein aus diesem Grund erfolgen, da es sich um eine Sollvorschrift handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 07.03.2002 - V ZB 24/01, in: NJW 2002, 1647ff.); vielmehr muss die Beschlussfassung darauf beruhen; damit scheidet eine Ungültigerklärung dann aus, wenn feststeht, dass der angefochtene Beschluss auch bei ordnungsgemäßer Einberufung ebenso gefasst worden wäre (vgl. BGH, a.a.O.).
  • LG München I, 16.05.2011 - 1 S 5166/11

    Wohnungseigentum: Anspruch gegen den Verwalter auf Aufnahme eines

    Auszug aus AG Krefeld, 05.08.2015 - 14 C 23/15
    Das bei der Frist eingeräumte Ermessen ist gerichtlich nachprüfbar (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.08.1982 - 20 W 403/82, in: OLGZ 1982, 418ff.), insbesondere daraufhin, ob die Abkürzung der Frist durch die Dringlichkeit der Maßnahme gerechtfertigt war und ob durch die Fristverkürzung ein Wohnungseigentümer an der Ausübung seines Stimmrechts behindert worden ist (LG München, Urteil vom 16.05.2011 - 1 S 5166/11, in: NJW-RR 2011, 1580f.; Merle in: Bärmann, a.a.O., Rn. 36).
  • OLG Frankfurt, 09.08.1982 - 20 W 403/82

    Streit um die Kostentragung nach Erledigung der Hauptsache eines

    Auszug aus AG Krefeld, 05.08.2015 - 14 C 23/15
    Das bei der Frist eingeräumte Ermessen ist gerichtlich nachprüfbar (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.08.1982 - 20 W 403/82, in: OLGZ 1982, 418ff.), insbesondere daraufhin, ob die Abkürzung der Frist durch die Dringlichkeit der Maßnahme gerechtfertigt war und ob durch die Fristverkürzung ein Wohnungseigentümer an der Ausübung seines Stimmrechts behindert worden ist (LG München, Urteil vom 16.05.2011 - 1 S 5166/11, in: NJW-RR 2011, 1580f.; Merle in: Bärmann, a.a.O., Rn. 36).
  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Auszug aus AG Krefeld, 05.08.2015 - 14 C 23/15
    Da ein Wohnungseigentümer selbst bei der Beschlussfassung über seine eigene Bestellung zum Verwalter (vgl. BGH, Beschluss vom 19.09.2002 - V ZB 30/02, in: NJW 2002, 3704; Merle in: Bärmann, a.a.O., § 25 Rn. 133; Schultzky in: Jennißen, WEG, 4. Auflage, § 25 Rn. 125, jeweils m.w.N.) und über den mit ihm abzuschließenden Verwaltervertrag (vgl. BGH, a.a.O., Merle in: Bärmann, a.a.O., § 25 Rn. 134; a.A.: Schultzky in: Jennißen, a.a.O., § 25 Rn. 127, jeweils m.w.N.) stimmberechtigt ist, hätte die Klägerin ihr Stimmrecht auch bei der Wahl einer "Konkurrentin" der mit ihr persönlich verflochtenen ehemaligen Verwalterin ausüben können.
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