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   AG Krefeld, 11.12.2015 - 113 M 1708/15   

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https://dejure.org/2015,39217
AG Krefeld, 11.12.2015 - 113 M 1708/15 (https://dejure.org/2015,39217)
AG Krefeld, Entscheidung vom 11.12.2015 - 113 M 1708/15 (https://dejure.org/2015,39217)
AG Krefeld, Entscheidung vom 11. Dezember 2015 - 113 M 1708/15 (https://dejure.org/2015,39217)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebührenerhebung wegen Überprüfung des Vermögensverzeichnisses auf etwaige pfändbare Gegenstände durch den Gerichtsvollzieher als Teil des Pfändungsverfahrens; Entstehung einer gesonderten Gebühr für eine nicht erledigte Amtshandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Koblenz, 23.04.2014 - 2 T 235/14

    Gerichtsvollzieherkosten: Entstehen der Gebühr für eine nicht erledigte

    Auszug aus AG Krefeld, 11.12.2015 - 113 M 1708/15
    Soweit die Gläubigerin sich auf die Entscheidung des Landgerichts Koblenz vom 23.04.2014, 2 T 235/14, beruft, ist die dortige Entscheidung schon deshalb nicht einschlägig, weil im dort entschiedenen Fall die Gläubigerin in ihrem Zwangsvollstreckungsauftrag die Pfändung ausdrücklich nur unter der Bedingung beantragt hatte, dass sich aus der Vermögensauskunft pfändbare Gegenstände ergeben.

    Insbesondere überzeugt die von dem Amtsrichter eingehend einer Prüfung unterzogene Entscheidung des LG Koblenz (veröffentlicht in DGVZ 2014, 175 ff.) auch die Kammer nicht.

  • AG Bad Segeberg, 17.11.2014 - 6 M 131/14

    Gerichtsvollzieherkosten: Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft und zur

    Auszug aus AG Krefeld, 11.12.2015 - 113 M 1708/15
    17.11.2014, 6 M 131/14; Stöber in: Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 802c, Rdn. 35 m.w.N.; Fleck in: BeckOK ZPO, 18. Auff.

    Damit hat es aber der Gläubiger, wie das Amtsgericht zutreffend festgestellt hat, nicht in der Hand, das Vorliegen der Voraussetzungen für den Eintritt eines Gebührentatbestandes nach dem GVKostG zu beeinflussen bzw. selbst festzulegen (so zutreffend AG Bad Segeberg, Beschluss vom 17.11,2014, Aktenzeichen 6 M 131/14).

  • AG Augsburg, 12.06.2013 - 1 M 3960/13

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Reihenfolge der Vollstreckungsmaßnahmen

    Auszug aus AG Krefeld, 11.12.2015 - 113 M 1708/15
    Dabei verkennt auch die Kammer nicht, dass der Gläubiger grundsätzlich Art und Umfang des Vollstreckungszugriffs bestimmt und damit seinen Vollstreckungsauftrag auf einzelne Maßnahmen beschränken kann (vgl. die bereits vom LG Koblenz zitierte Entscheidung des AG Augsburg (DGVZ 2013, 188 f.) unter Berufung auf die Gesetzesbegründung zu § 802a ZPO.
  • LG Bonn, 05.03.2015 - 4 T 61/15

    Ansetzen von Wegegeld für eine Amtshandlung des Gerichtsvollziehers i.R.e.

    Auszug aus AG Krefeld, 11.12.2015 - 113 M 1708/15
    Denn das Gericht folgt der überzeugenden Rechtsauffassung des Landgerichts Bonn, Beschluss vom 05.03.2015, 4 T 61/15, wonach dann, wenn der Gläubiger den Gerichtsvollzieher mit der Abnahme der Vermögensauskunft beauftragt und ihm dabei zugleich den Auftrag zur Pfändung erteilt, soweit sich aus der Vermögensauskunft pfändbares Vermögen ergibt, bereits die Überprüfung des Vermögensverzeichnisses auf etwaige pfändbare Gegenstände durch den Gerichtsvollzieher Teil des Pfändungsverfahrens ist.
  • LG Dortmund, 29.01.2018 - 9 T 41/18

    Erheben einer Gebühr des Gerichtsvollziehers für die Prüfung des Vorliegens von

    Die Prüfung, ob pfändbares Vermögen vorhanden ist, geht der Pfändung zwingend voraus und ist bereits Teil des Pfändungsverfahrens ( LG Bonn DGVZ 2015, 114; AG Krefeld Beschluss vom 11. Dezember 2015 - 113 M 1708/15 - AG Bad Segeberg Beschluss vom 17. November 2014 - 6 M 1321/14 - AG Bingen DGVZ 2014, 107 ).

    Gebührenrechtlich handelt es sich dabei um eine nicht erledigte Amtshandlung im Sinne der Nummer 604 KV GvKostG ( OLG Schleswig DGVZ 2015, 228; AG Krefeld Beschluss vom 11. Dezember 2015 - 113 M 1708/15 - AG Bad Segeberg Beschluss vom 17. November 2014 - 6 M 1321/14 - Zöller, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 32. Auflage, § 802c Rdnr. 32 ).

  • OLG Brandenburg, 15.12.2022 - 6 W 61/22

    Weitere Beschwerde gegen eine Gerichtsvollzieherkostenrechnung Auftrag auf

    a) Nach einer Ansicht, der sich das Amtsgericht angeschlossen hat, ist die Frage zu bejahen (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 11. September 2015 - 9 W 95/15; LG Bonn, Beschlüsse vom 5. März 2015 - 4 T 61/15 - und vom 28. August 2017 - 4 T 274/17; LG Göttingen, Beschluss vom 25. Februar 2021 - 5 T 189/19; AG Lichtenberg, Beschluss vom 10. März 2020 - 35 WM 92/20; AG Naumburg, Beschluss vom 29. Januar 2019 - 8 M 2374/18; AG Krefeld, Beschluss vom 11. Dezember 2015 - 113 M 1708/15; AG Bingen, Beschluss vom 24. Februar 2014 - 5 M 315/14).
  • LG Heidelberg, 15.08.2017 - 2 T 71/17

    Entstehen der Nichterledigungsgebühr nach Nr. 604 KV GvKostG

    Die gemäß § 882c ZPO notwendige Prüfung des Gerichtsvollziehers entspreche nicht der Prüfung, ob die Bedingung, unter der der Pfändungsauftrag erteilt sei, eingetreten sei (OLG Schleswig, Beschluss vom 11.9.2015 - 9 W 95/15, NJOZ 2016, 263 m.w.N.; LG Bonn, Beschluss vom 05.03.2015 - 4 T 61/15, BeckRS 2015, 08680; AG Bad Segeberg, Beschluss vom 17.11.2014 - 6 M 131/14, BeckRS 2014, 21511; AG Krefeld, Beschluss vom 11.12.2015 - 113 M 1708/15, BeckRS 2016, 02299).
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