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   AG Krefeld, 24.06.2010 - 5 C 277/09   

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https://dejure.org/2010,18410
AG Krefeld, 24.06.2010 - 5 C 277/09 (https://dejure.org/2010,18410)
AG Krefeld, Entscheidung vom 24.06.2010 - 5 C 277/09 (https://dejure.org/2010,18410)
AG Krefeld, Entscheidung vom 24. Juni 2010 - 5 C 277/09 (https://dejure.org/2010,18410)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Pflicht eines Versicherungsmaklers zur Aufklärung über die finanzielle Unabhängigkeit einer Vermittlungsgebührenvereinbarung im Verhältnis zum weiteren Schicksal der abgeschlossenen Lebensversicherung (Nettopolice) im Falle vorzeitiger Kündigung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Atlanticlux 22 -, Vermittlungsgebührenvereinbarung, Aufklärungspflicht des VM, Nettopolice, Honorarberatung, Ausschluss des Honoraranspruchs nach Treu und Glauben, Haftung des VM aus Verschulden bei Vertragsschluss, Verwirkung, Courtageanspruch, unechte Verflechtung

  • handelsvertreter-blog.de (Kurzinformation)

    Anspruch des Maklers auf Provision bei Vermittlungsgebührenvereinbarung

  • gpc-law.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Wirksamkeit von Kostenausgleichsvereinbarungen bei Versicherungsvermittlungen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 269/06

    Umfang der Aufklärungspflichten eines Versicherungsmaklers

    Auszug aus AG Krefeld, 24.06.2010 - 5 C 277/09
    Eine entsprechende Abweichung des insoweit despositiven Rechtes gemäß § 92 Abs. 4 HGB haben die Parteien durch die Vermittlungsgebührenvereinbarung in zulässiger Weise getroffen (vgl. BGH, Urteil vom 20.01.2005, Az.: III ZR 207/04; BGH, Urteil vom 14.06.2007, Az.: III ZR 269/06; zit. nach beck-online).

    Es ist daher im Allgemeinen nicht Aufgabe des Vertragsgegners, gegenüber dem anderen Teil die Nachteile und Gefahren zu verdeutlichen, die mit den Pflichten aus dem beabsichtigten Vertrag verbunden sind (vgl. BGH, Urteil vom 14.06.2007, a.a.O.).

  • BGH, 06.04.2001 - V ZR 402/99

    Aufklärungspflichten des Verkäufers einer Eigentumswohnung

    Auszug aus AG Krefeld, 24.06.2010 - 5 C 277/09
    Eine Aufklärungspflicht nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB besteht jedoch dann, wenn wegen besonderer Umstände des Einzelfalls davon ausgegangen werden muss, dass der künftige Vertragspartner nicht hinreichend unterrichtet ist und die Verhältnisse nicht durchschaut (vgl. BGH, Urteil vom 06.04.2001, Az.: V ZR 402/99; BGH, Urteil vom 14.06.2007,a.a.O.).
  • BGH, 20.01.2005 - III ZR 207/04

    Wirksamkeit einer Provisionsvereinbarung zwischen einem Versicherungsmakler und

    Auszug aus AG Krefeld, 24.06.2010 - 5 C 277/09
    Eine entsprechende Abweichung des insoweit despositiven Rechtes gemäß § 92 Abs. 4 HGB haben die Parteien durch die Vermittlungsgebührenvereinbarung in zulässiger Weise getroffen (vgl. BGH, Urteil vom 20.01.2005, Az.: III ZR 207/04; BGH, Urteil vom 14.06.2007, Az.: III ZR 269/06; zit. nach beck-online).
  • AG Köln, 03.11.2010 - 118 C 186/10

    Anspruch auf Zahlung restlicher Vertragskosten eines ehemaligen

    Wegen der Einzelheiten verweist das Gericht auf die Rechtsausführungen in seinem Hinweisbeschluss vom 15.09.2010 sowie die obiter dicta der Entscheidung des Amtsgerichts Krefeld vom 24.06.2010 - 5 C 277/09 -.
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