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   AG Krefeld, 28.06.2013 - 2 C 43/13   

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https://dejure.org/2013,23743
AG Krefeld, 28.06.2013 - 2 C 43/13 (https://dejure.org/2013,23743)
AG Krefeld, Entscheidung vom 28.06.2013 - 2 C 43/13 (https://dejure.org/2013,23743)
AG Krefeld, Entscheidung vom 28. Juni 2013 - 2 C 43/13 (https://dejure.org/2013,23743)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus AG Krefeld, 28.06.2013 - 2 C 43/13
    Hieraus ergibt sich, dass der Geschädigte von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs (innerhalb eines gewissen Rahmens) grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis verlangen kann (vgl. BGHZ 160, 377, 383).

    Dies ist der Fall, soweit mit Rücksicht auf die Unfallsituation (etwa die Vorfinanzierung, das Risiko eines Ausfalls mit der Ersatzforderung wegen falscher Bewertung der Anteile am Unfallgeschehen durch den Kunden oder das Mietwagenunternehmen u.ä.) die Besonderheiten dieses Tarifs aus betriebswirtschaftlicher Sicht einen gegenüber dem Normaltarif höheren Preis rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und infolgedessen zur Schadensbehebung nach § 249 BGB erforderlich sind (vgl. BGHZ 160, 377, 383 f.).

  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete

    Auszug aus AG Krefeld, 28.06.2013 - 2 C 43/13
    Hierfür muss er allerdings darlegen und erforderlichenfalls beweisen, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt kein wesentlich günstigerer (Normal-)Tarif zugänglich war (vgl. BGH, Urt. v. 12.04.2011 - VI ZR 300/09, zitiert bei juris).

    Gleichwohl können in geeigneten Fällen Listen oder Tabellen bei der Schadensschätzung Verwendung finden (BGH, Urt. v. 12.04.2011 - VI ZR 300/09, zitiert bei juris).

  • BGH, 27.03.2012 - VI ZR 40/10

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung ersatzfähiger Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Krefeld, 28.06.2013 - 2 C 43/13
    b.)Hiernach kann derjenige, der sein Fahrzeug infolge des schädigenden Ereignisses nicht zu nutzen vermag, grundsätzlich Ersatz der für die Anmietung eines gleichwertigen Fahrzeugs entstehenden Kosten beanspruchen (vgl. BGH, Urt. v. 27.03.2012 - VI ZR 40/10, zitiert bei juris).
  • BGH, 22.02.2011 - VI ZR 353/09

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten anhand von Listen

    Auszug aus AG Krefeld, 28.06.2013 - 2 C 43/13
    Vielmehr hat sich die Prüfung darauf zu beschränken, ob spezifische Leistungen bei der Vermietung an Unfallgeschädigte allgemein den Mehrpreis rechtfertigen, wobei unter Umständen auch ein pauschaler Aufschlag auf den Normaltarif in Betracht kommt (BGH, Urt. v. 22.02.2011 - VI ZR 353/09, zitiert bei juris).
  • BGH, 17.05.2011 - VI ZR 142/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Mängel der Schätzgrundlage für die Bemessung der

    Auszug aus AG Krefeld, 28.06.2013 - 2 C 43/13
    Möglich ist es hiernach etwa, den Normaltarif auf der Grundlage der Schwacke-Liste unter Berücksichtigung des maßgeblichen Postleitzahlengebiets zu ermitteln (vgl. etwa BGH, Urt. v. 17.05.2011 - VI ZR 142/10, zitiert bei juris).
  • OLG Köln, 02.03.2007 - 19 U 181/06

    Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - pauschaler Aufschlag auf Normaltarif -

    Auszug aus AG Krefeld, 28.06.2013 - 2 C 43/13
    c.)Ausgangspunkt für die Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten ist hiernach der sog. Normaltarif, der grundsätzlich den Mindestbetrag der dem Geschädigten zu ersetzenden Mietwagenkosten darstellt (vgl. etwa OLG Köln, Urt. v. 02.03.2007 - 19 U 181/06, zitiert bei juris).
  • OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11

    Höhe zu erstattender unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Krefeld, 28.06.2013 - 2 C 43/13
    e.)Unter Berücksichtigung der vorstehenden Grundsätze ist nach Auffassung des Gerichts - unter Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung der Abteilung - der Normaltarif unter Rückgriff auf den Mittelwert aus Schwacke-Liste und Fraunhofer-Tabelle zu schätzen (so auch OLG Celle, Urt. v. 29.02.2012 - 14 U 49/11, zitiert bei juris), da diese Vorgehensweise geeignet erscheint, die in Rechtsprechung und Literatur aufgezeigten Mängel, die beiden Listen innewohnen, auszugleichen (OLG Karlsruhe, Urt. v. 11.08.2011 - 1 U 27/11, zitiert bei juris).
  • OLG Karlsruhe, 11.08.2011 - 1 U 27/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem

    Auszug aus AG Krefeld, 28.06.2013 - 2 C 43/13
    e.)Unter Berücksichtigung der vorstehenden Grundsätze ist nach Auffassung des Gerichts - unter Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung der Abteilung - der Normaltarif unter Rückgriff auf den Mittelwert aus Schwacke-Liste und Fraunhofer-Tabelle zu schätzen (so auch OLG Celle, Urt. v. 29.02.2012 - 14 U 49/11, zitiert bei juris), da diese Vorgehensweise geeignet erscheint, die in Rechtsprechung und Literatur aufgezeigten Mängel, die beiden Listen innewohnen, auszugleichen (OLG Karlsruhe, Urt. v. 11.08.2011 - 1 U 27/11, zitiert bei juris).
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