Rechtsprechung
AG Lüdinghausen, 02.03.2010 - 9 Ds 82 Js 3375/09 - 111/09, 9 Ds 111/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Kein Entzug der Fahrerlaubnis durch das Strafgericht nach Wiederherstellung der Fahreignung
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung eines "deklaratorischen" Fahrverbots nach § 44 Abs. 1 S. 2 Strafgesetzbuch (StGB); Absehen von einer Regelfahrerlaubnisentziehung bei Teilnahme an einer verkehrsindividualpsychologischen Therapie zur Wiederherstellung der Fahreignung nach § 70 ...
- blutalkohol , S. 287
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- 123recht.net (Kurzinformation)
Teilnahme an Verkehrstherapie kann Führerschein retten
Papierfundstellen
- NZV 2010, 272
Wird zitiert von ...
- LG Aachen, 24.02.2011 - 71 Ns 226/10
IVT-Hö-Therapie gegen Fahrerlaubnisentiehung erfolgreich
Die Kammer hat daher keine Zweifel daran, dass es sich bei der individualpsychologischen Verkehrstherapie der Einrichtung IVT-Hö tatsächlich um eine besonders erfolgreiche Rehabilitationsmaßnahme handelt (ebenso LG Köln DAR 2005, 702; AG Lüdinghausen NZV 2010, 272 [= BA 2010, 250]).- Das AG Lüdinghausen entschied am 02. März 2010 = NZV 2010, 272 [= BA 2010, 250] durch den bekannten Straßenverkehrsrechtler Richter am Amtsgericht Carsten Krumm, dass ein Kraftfahrer zehn Monate nach der Tat nach Durchführung von intensiven verkehrspsychologischen Maßnahmen bei IVT-Hö nicht mehr als zum Führen eines Kraftfahrzeuges ungeeignet eingestuft werden kann, und zwar auch im Licht einer hohen Tatzeit-Blutalkoholkonzentration von 2, 57 ‰.
„a) Vorzeitiger Wegfall von Entziehung und Sperre und Rückgabe des Führerscheins oder vorzeitige Aufhebung oder Reduzierung der Fahrerlaubnis-Sperre oder Geldstrafen-Ermäßigung bei Trunkenheits- und Verkehrs-Unfallflucht-Delikten durch Teilnahme an extern überprüften und kontrollierten, mithin qualifizierten Verkehrs-Therapien Das AG Lüdinghausen hat mit einem sehr gründlichen Urt. v. 02.03.2010 (9 Ds - 82 Js 3375/09 - 111/09, NZV 2010, 272 = DAR 2010, 280 = VA 2010, 118) ca. 10 Mon.