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   AG Lüdinghausen, 02.03.2010 - 9 Ds 82 Js 3375/09 - 111/09, 9 Ds 111/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6997
AG Lüdinghausen, 02.03.2010 - 9 Ds 82 Js 3375/09 - 111/09, 9 Ds 111/09 (https://dejure.org/2010,6997)
AG Lüdinghausen, Entscheidung vom 02.03.2010 - 9 Ds 82 Js 3375/09 - 111/09, 9 Ds 111/09 (https://dejure.org/2010,6997)
AG Lüdinghausen, Entscheidung vom 02. März 2010 - 9 Ds 82 Js 3375/09 - 111/09, 9 Ds 111/09 (https://dejure.org/2010,6997)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung eines "deklaratorischen" Fahrverbots nach § 44 Abs. 1 S. 2 Strafgesetzbuch (StGB); Absehen von einer Regelfahrerlaubnisentziehung bei Teilnahme an einer verkehrsindividualpsychologischen Therapie zur Wiederherstellung der Fahreignung nach § 70 ...

  • blutalkohol PDF, S. 287
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Teilnahme an Verkehrstherapie kann Führerschein retten

Papierfundstellen

  • NZV 2010, 272
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Aachen, 24.02.2011 - 71 Ns 226/10

    IVT-Hö-Therapie gegen Fahrerlaubnisentiehung erfolgreich

    Die Kammer hat daher keine Zweifel daran, dass es sich bei der individualpsychologischen Verkehrstherapie der Einrichtung IVT-Hö tatsächlich um eine besonders erfolgreiche Rehabilitationsmaßnahme handelt (ebenso LG Köln DAR 2005, 702; AG Lüdinghausen NZV 2010, 272 [= BA 2010, 250]).

    - Das AG Lüdinghausen entschied am 02. März 2010 = NZV 2010, 272 [= BA 2010, 250] durch den bekannten Straßenverkehrsrechtler Richter am Amtsgericht Carsten Krumm, dass ein Kraftfahrer zehn Monate nach der Tat nach Durchführung von intensiven verkehrspsychologischen Maßnahmen bei IVT-Hö nicht mehr als zum Führen eines Kraftfahrzeuges ungeeignet eingestuft werden kann, und zwar auch im Licht einer hohen Tatzeit-Blutalkoholkonzentration von 2, 57 ‰.

    „a) Vorzeitiger Wegfall von Entziehung und Sperre und Rückgabe des Führerscheins oder vorzeitige Aufhebung oder Reduzierung der Fahrerlaubnis-Sperre oder Geldstrafen-Ermäßigung bei Trunkenheits- und Verkehrs-Unfallflucht-Delikten durch Teilnahme an extern überprüften und kontrollierten, mithin qualifizierten Verkehrs-Therapien Das AG Lüdinghausen hat mit einem sehr gründlichen Urt. v. 02.03.2010 (9 Ds - 82 Js 3375/09 - 111/09, NZV 2010, 272 = DAR 2010, 280 = VA 2010, 118) ca. 10 Mon.

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