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AG Landshut, 30.03.2015 - 4 C 420/15 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- AG Landshut, 30.03.2015 - 4 C 420/15
- BGH, 11.08.2015 - X ARZ 174/15
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- BGH, 24.02.2000 - III ZB 33/99
Bindungswirkung einer gesetzeswidrigen Rückverweisung
Auszug aus AG Landshut, 30.03.2015 - 4 C 420/15
Eine unrichtige Verweisung ist grundsätzlich bindend (für viele BGHz 144, 21), eine Rückverweisung ist deshalb unzulässig (BGH NJW-RR 2002, 713)."Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH ist eine Durchbrechung der gesetzlichen Bindungswirkung der Rechtswegverweisung allenfalls bei "extremen Verstößen" denkbar (BGH NJW-RR 2002, 713; NJW. 2003, NJW 2003, 2990, 2991), etwa wenn sich die Verweisungsentscheidung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnormen so weit von dem diese beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Artikel 101 Abs. 1 S. 2 GG) entfernt hat, dass sie schlechthin nicht mehr zu rechtfertigen ist, d. h. wenn sie unverständlich und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 49; BGHZ 144, 21, 25; BGHZ 85, 116, 118 f.; BAG, NJW 2006, 1371).".
- BGH, 13.11.2001 - X ARZ 266/01
Bestimmung des zuständigen Gerichts in einem Kompetenzkonflikt zwischen Arbeits- …
Auszug aus AG Landshut, 30.03.2015 - 4 C 420/15
Eine unrichtige Verweisung ist grundsätzlich bindend (für viele BGHz 144, 21), eine Rückverweisung ist deshalb unzulässig (BGH NJW-RR 2002, 713)."Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH ist eine Durchbrechung der gesetzlichen Bindungswirkung der Rechtswegverweisung allenfalls bei "extremen Verstößen" denkbar (BGH NJW-RR 2002, 713; NJW. 2003, NJW 2003, 2990, 2991), etwa wenn sich die Verweisungsentscheidung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnormen so weit von dem diese beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Artikel 101 Abs. 1 S. 2 GG) entfernt hat, dass sie schlechthin nicht mehr zu rechtfertigen ist, d. h. wenn sie unverständlich und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 49; BGHZ 144, 21, 25; BGHZ 85, 116, 118 f.; BAG, NJW 2006, 1371).".
- BGH, 08.07.2003 - X ARZ 138/03
Bindungswirkung einer Rechtswegverweisung
Auszug aus AG Landshut, 30.03.2015 - 4 C 420/15
"Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH ist eine Durchbrechung der gesetzlichen Bindungswirkung der Rechtswegverweisung allenfalls bei "extremen Verstößen" denkbar (BGH NJW-RR 2002, 713; NJW. 2003, NJW 2003, 2990, 2991), etwa wenn sich die Verweisungsentscheidung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnormen so weit von dem diese beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Artikel 101 Abs. 1 S. 2 GG) entfernt hat, dass sie schlechthin nicht mehr zu rechtfertigen ist, d. h. wenn sie unverständlich und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 49; BGHZ 144, 21, 25; BGHZ 85, 116, 118 f.; BAG, NJW 2006, 1371).".
- BVerfG, 31.08.1999 - 1 BvR 1389/97
Kein verfassungsgerichtlicher Vorgriff bei der Frage, ob im Wege der …
Auszug aus AG Landshut, 30.03.2015 - 4 C 420/15
Die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wurde seitens des Bundesverfassungsgerichts bestätigt (BVerfG, NZA 1999, 1234). - BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95
Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung
Auszug aus AG Landshut, 30.03.2015 - 4 C 420/15
Sollte sich dann im Rahmen der Beweisaufnahme herausstellen, dass der Kläger nicht Arbeitnehmer ist, ist die Klage als unbegründet abzuweisen (ständige Rechtsprechung BAG für viele BAG, NZA 1996, 1005 m. w. N.). - BAG, 09.02.2006 - 5 AS 1/06
Rechtswidrige Rechtswegverweisung
Auszug aus AG Landshut, 30.03.2015 - 4 C 420/15
"Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH ist eine Durchbrechung der gesetzlichen Bindungswirkung der Rechtswegverweisung allenfalls bei "extremen Verstößen" denkbar (BGH NJW-RR 2002, 713; NJW. 2003, NJW 2003, 2990, 2991), etwa wenn sich die Verweisungsentscheidung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnormen so weit von dem diese beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Artikel 101 Abs. 1 S. 2 GG) entfernt hat, dass sie schlechthin nicht mehr zu rechtfertigen ist, d. h. wenn sie unverständlich und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 49; BGHZ 144, 21, 25; BGHZ 85, 116, 118 f.; BAG, NJW 2006, 1371).". - BGH, 05.10.1982 - X ZB 4/82
Bestimmung der Zuständigkeit der Spruchkörper des Beschwerdegerichts durch …
Auszug aus AG Landshut, 30.03.2015 - 4 C 420/15
"Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH ist eine Durchbrechung der gesetzlichen Bindungswirkung der Rechtswegverweisung allenfalls bei "extremen Verstößen" denkbar (BGH NJW-RR 2002, 713; NJW. 2003, NJW 2003, 2990, 2991), etwa wenn sich die Verweisungsentscheidung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnormen so weit von dem diese beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Artikel 101 Abs. 1 S. 2 GG) entfernt hat, dass sie schlechthin nicht mehr zu rechtfertigen ist, d. h. wenn sie unverständlich und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 49; BGHZ 144, 21, 25; BGHZ 85, 116, 118 f.; BAG, NJW 2006, 1371).". - BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70
Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter
Auszug aus AG Landshut, 30.03.2015 - 4 C 420/15
"Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH ist eine Durchbrechung der gesetzlichen Bindungswirkung der Rechtswegverweisung allenfalls bei "extremen Verstößen" denkbar (BGH NJW-RR 2002, 713; NJW. 2003, NJW 2003, 2990, 2991), etwa wenn sich die Verweisungsentscheidung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnormen so weit von dem diese beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Artikel 101 Abs. 1 S. 2 GG) entfernt hat, dass sie schlechthin nicht mehr zu rechtfertigen ist, d. h. wenn sie unverständlich und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 49; BGHZ 144, 21, 25; BGHZ 85, 116, 118 f.; BAG, NJW 2006, 1371).". - BGH, 09.12.2010 - Xa ARZ 283/10
Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten verschiedener Gerichtszweige: …
Auszug aus AG Landshut, 30.03.2015 - 4 C 420/15
Bei dem Fehlen der Bindungswirkung nach § 17 a Abs. 2 S. 3 GVG ist das Verfahren zur Wahrung einer funktionierenden Rechtspflege und der Rechtssicherheit entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO dem obersten Bundesgericht der Gerichtsbarkeit des aufnehmenden Gerichts vorzulegen (für viele BGH NJW-RR 2011, 497), wenn die Verweisung objektiv willkürlich und schlechthin nicht mehr zu rechtfertigen ist (BGH MDR 2011, 253). - BGH, 18.05.2011 - X ARZ 95/11
Bindungswirkung einer Verweisung des Arbeitsgerichts an das Amtsgericht bei …
Auszug aus AG Landshut, 30.03.2015 - 4 C 420/15
Der BGH führt in der Entscheidung vom 18.05.2011, X ARZ 95/11 hierzu aus:.