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AG Landstuhl, 19.09.2016 - 1 F 346/13 |
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Verfahrensgang
- AG Landstuhl, 19.09.2016 - 1 F 346/13
- OLG Zweibrücken, 29.05.2017 - 6 UF 88/16
Wird zitiert von ...
- OLG Zweibrücken, 29.05.2017 - 6 UF 88/16
Beschwerde in einer Ehegattenunterhaltssache: Erfordernis der Auseinandersetzung …
Die Beschwerde des Antragstellers gegen Ziffer 3. des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Landstuhl vom 19.09.2016, Aktenzeichen 1 F 346/13, wird als unzulässig verworfen.Der Antragsteller wendet sich mit seiner Beschwerde gegen den ihm am 27.09.2016 zugestellten Scheidungsverbundbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Landstuhl vom 19.09.2016 (1 F 346/13), soweit er gemäß Ziffer 3. des Beschlusses zur Zahlung nachehelichen Ehegattenunterhalts in Höhe von monatlich EUR 300,-- für die Dauer von 36 Monaten verpflichtet wurde.