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   AG Landstuhl, 23.02.2011 - 3 C 604/10   

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https://dejure.org/2011,22780
AG Landstuhl, 23.02.2011 - 3 C 604/10 (https://dejure.org/2011,22780)
AG Landstuhl, Entscheidung vom 23.02.2011 - 3 C 604/10 (https://dejure.org/2011,22780)
AG Landstuhl, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - 3 C 604/10 (https://dejure.org/2011,22780)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 254 BGB, § 823 BGB
    Schadenersatz aufgrund unerlaubter Handlung: Beschädigung eines Polizeifahrzeugs bei einer Verfolgungsfahrt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitverschulden des verfolgenden Polizisten bei einer vom flüchtenden Fahrer herbeigeführten Kollision

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254; BGB § 823 Abs. 1
    Mitverschulden des verfolgenden Polizisten bei einer vom flüchtenden Fahrer herbeigeführten Kollision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 08.12.1997 - 3 U 80/97

    Unvermeidbarkeit bei Kollision von Polizeiwagen und Fluchtfahrzeug

    Auszug aus AG Landstuhl, 23.02.2011 - 3 C 604/10
    Insofern ist auf die Frage der rechtlichen Vermeidbarkeit gemäß § 17 StVG nicht einzugehen, obwohl diese hier mit guten Gründen vertretbar wäre (vgl. dazu auch OLG Hamm, NJW 1988, 1096; AS 58; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 815).

    Eine Kollision zwischen verfolgendem Polizeifahrzeug und verfolgtem Fluchtfahrzeug begründet bereits rechtlich kein zurechenbares Mitverschulden (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1998, 815).

    Dass dabei - im Nachhinein betrachtet - die Gefahr der Gefährdung Dritter zum Tatzeitpunkt gering war, spielt für die rechtliche Wertung in der Entscheidungssituation keine Rolle (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1998, 815, 816).

  • OLG Celle, 02.11.2000 - 14 U 281/99

    Eigenes Schadensrisiko eines Verkehrsteilnehmers, der eine polizeiliche

    Auszug aus AG Landstuhl, 23.02.2011 - 3 C 604/10
    Die Fluchtsituation aus einer bloßen Verkehrskontrolle heraus war auch bereits Gegenstand anderer Verfahren, in denen ebenso wie hier die volle Haftung dem flüchtenden Fahrer auferlegt wurde (vgl. dazu OLG Celle, Urt. V. 02.11.2000, Az. 14 U 281/99, juris).

    Denn bei so massivem Fluchtverhalten waren die handelnden Polizeibeamten umso mehr gehalten, eine weitere Gefährdung zu unterbinden bzw. den Grund für die Flucht aufzuklären (vgl. OLG Celle, Urt. V. 02.11.2000, Az. 14 U 281/99, juris).

  • BGH, 12.03.1996 - VI ZR 12/95

    Haftung des Flüchtenden für Verfolgungsschäden; Mitverschulden des Verfolgers

    Auszug aus AG Landstuhl, 23.02.2011 - 3 C 604/10
    Derjenige, der durch vorwerfbares Tun einen anderen zu selbstgefährdendem Verhalten herausfordert, ist diesem anderen, wenn dessen Willensentschluss auf einer mindestens im Ansatz billigenswerten Motivation beruht, aus unerlaubter Handlung zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der infolge des durch die Herausforderung gesteigerten Risikos entstanden ist (BGH, NJW 1996, 1533).

    Sollte eine Verantwortung für die Mitverursachung des Schadens rein rechtlich doch bejaht werden, wäre diese angesichts der eigentlichen Kollisionsverursachung durch den Fahrer des VW Golf als so geringfügig anzusehen, dass eine Haftungsteilung oder gar Quotelung nicht in Betracht kommt (vgl. BGH NJW 1996, 1533, 1535).

  • OLG Hamm, 07.10.1987 - 11 U 40/87
    Auszug aus AG Landstuhl, 23.02.2011 - 3 C 604/10
    Insofern ist auf die Frage der rechtlichen Vermeidbarkeit gemäß § 17 StVG nicht einzugehen, obwohl diese hier mit guten Gründen vertretbar wäre (vgl. dazu auch OLG Hamm, NJW 1988, 1096; AS 58; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 815).
  • BGH, 03.07.1990 - VI ZR 33/90

    Deliktische Haftung des Verfolgten für Schäden des Verfolgers

    Auszug aus AG Landstuhl, 23.02.2011 - 3 C 604/10
    Diese Haftung besteht gerade in den Fällen, in welchen sich eine Person der Festnahme oder Kontrolle durch Polizeibeamte durch Flucht zu entziehen versucht und dadurch in vorwerfbarer Weise zu einer Körper und Sachwerte gefährdenden Verfolgung herausfordert (vgl. BGH, NJW 1990, 2885).
  • BGH, 18.11.1980 - VI ZR 215/78

    Umfang der Ersatzpflicht bei Beschädigung einer Sache beim Betrieb eines Kfz;

    Auszug aus AG Landstuhl, 23.02.2011 - 3 C 604/10
    Immerhin befuhr der Fahrer des VW Golf Bürgersteige, fuhr entgegen einer Einbahnstraße und zudem mit überhöhter Geschwindigkeit im innerstädtischen Bereich, sodass das Verfolgungsrisiko zu einer unangemessenen Höhe gesteigert wurde (vgl. BGH, NJW 1981, 750).
  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 168/73

    Zur Haftung für Schäden bei einer durch den Täter veranlassten Verfolgung durch

    Auszug aus AG Landstuhl, 23.02.2011 - 3 C 604/10
    Die so angedeutete Kollision bedeutete auch kein so hohes einzugehendes Risiko, als dass eine Güterabwägung zu einem Unterlassen der Handlung hätte führen müssen, mithin eine Schadensteilung erforderlich wäre (vgl. BGH, NJW 1971, 1980; BGH, NJW 1975, 168).
  • BGH, 13.07.1971 - VI ZR 125/70

    Bahnhofstreppe - § 823 BGB, Herausforderung, gesteigertes Verfolgungsrisiko,

    Auszug aus AG Landstuhl, 23.02.2011 - 3 C 604/10
    Die so angedeutete Kollision bedeutete auch kein so hohes einzugehendes Risiko, als dass eine Güterabwägung zu einem Unterlassen der Handlung hätte führen müssen, mithin eine Schadensteilung erforderlich wäre (vgl. BGH, NJW 1971, 1980; BGH, NJW 1975, 168).
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