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   AG Landstuhl, 25.03.2015 - 2 C 10/15   

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https://dejure.org/2015,12738
AG Landstuhl, 25.03.2015 - 2 C 10/15 (https://dejure.org/2015,12738)
AG Landstuhl, Entscheidung vom 25.03.2015 - 2 C 10/15 (https://dejure.org/2015,12738)
AG Landstuhl, Entscheidung vom 25. März 2015 - 2 C 10/15 (https://dejure.org/2015,12738)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verurteilung zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht

 
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  • LG Zweibrücken, 11.09.2012 - 3 S 30/12
    Auszug aus AG Landstuhl, 25.03.2015 - 2 C 10/15
    Das Gericht orientiert sich bei der gem. § 287 ZPO vorzunehmenden Schadensschätzung in Anlehnung an die Rechtsprechung des Landgerichts Zweibrücken an der vom BVSK vorgenommenen Befragung zur Höhe des üblichen Sachverständigenhonorars und zwar dort an dem Honorarkorridor (HB V), innerhalb dessen je nach Schadenshöhe 50 bis 60 % der BVSK-Mitglieder ihr Honorar berechnen (vgl. LG Zweibrücken 3 S 95/10; 3 S 3/11 und 3 S 30/12).
  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Auszug aus AG Landstuhl, 25.03.2015 - 2 C 10/15
    Sachverständigenkosten sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom Schädiger zu ersetzen, soweit diese zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und damit als Begleitkosten zur Herstellung des Zustandes, der ohne Schädigung bestehen würde, erforderlich sind (BGH Versicherungsrecht 2005, 380).
  • LG Zweibrücken, 18.10.2011 - 3 S 3/11
    Auszug aus AG Landstuhl, 25.03.2015 - 2 C 10/15
    Das Gericht orientiert sich bei der gem. § 287 ZPO vorzunehmenden Schadensschätzung in Anlehnung an die Rechtsprechung des Landgerichts Zweibrücken an der vom BVSK vorgenommenen Befragung zur Höhe des üblichen Sachverständigenhonorars und zwar dort an dem Honorarkorridor (HB V), innerhalb dessen je nach Schadenshöhe 50 bis 60 % der BVSK-Mitglieder ihr Honorar berechnen (vgl. LG Zweibrücken 3 S 95/10; 3 S 3/11 und 3 S 30/12).
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