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   AG Laufen, 26.10.2015 - 2 C 155/15   

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https://dejure.org/2015,33441
AG Laufen, 26.10.2015 - 2 C 155/15 (https://dejure.org/2015,33441)
AG Laufen, Entscheidung vom 26.10.2015 - 2 C 155/15 (https://dejure.org/2015,33441)
AG Laufen, Entscheidung vom 26. Oktober 2015 - 2 C 155/15 (https://dejure.org/2015,33441)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • RA Kotz

    Unwahre Strafanzeige - Kostenerstattungsanspruch des Angezeigten

  • rewis.io

    Strafanzeige, unerlaubte Handlung, Schadensersatz, Kostenerstattung, Rechtsanwaltsgebühren

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Schadensersatz wegen unberechtigter Strafanzeige

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn eine Strafanzeige nicht zum Erweis des behaupteten Vorwurfs führt

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.03.1979 - VI ZR 117/77

    Schadensersatzansprüche des Schuldners bei Weiterbetreibung der

    Auszug aus AG Laufen, 26.10.2015 - 2 C 155/15
    Hierbei genießt das schadensursächliche Verhalten, die Erstattung der Strafanzeige, zunächst einmal die Vermutung der Rechtmäßigkeit (AG Ibbenbüren aaO unter Verweis auf BGHZ 74, 9).
  • BVerfG, 25.02.1987 - 1 BvR 1086/85

    Verfassungswidrige Schadensersatzpflicht bei redlicher aber erfolgloser

    Auszug aus AG Laufen, 26.10.2015 - 2 C 155/15
    Weiter weist das AG Ibbenbüren zutreffend darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Anwendung des Schadensersatzrechts, die den gutgläubigen Strafanzeigenerstatter mit dem Risiko des Schadensersatzes für den Fall belastet, dass seine Anzeige nicht zum Erweis des behaupteten Vorwurfs führt, gegen Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (BVerfG NJW 1987, 1929) verstößt.
  • BVerfG, 20.10.1977 - 2 BvR 631/77

    Fortsetzung der Strafvollstreckung gegen freigepressten Straftäter

    Auszug aus AG Laufen, 26.10.2015 - 2 C 155/15
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG besteht eine verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, eine funktionstüchtige Strafrechtspflege im Interesse der Allgemeinheit zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 46, 214 (222) = NJW 1977, 2355 m. w. Nachw.).
  • AG Ibbenbüren, 10.04.2014 - 3 C 18/14

    Kein Anspruch auf Anwaltskostenersatz für die Abwehr unberechtigter Anzeigen

    Auszug aus AG Laufen, 26.10.2015 - 2 C 155/15
    Wie das Amtsgericht Ibbenbüren mit Urteil vom 10.4.2014, Az. 3 C 18/14 grundsätzlich zutreffend ausgeführt hat, ist zunächst einmal davon auszugehen, dass es jedem Bürger freisteht, eine Strafanzeige zu erstatten und damit ein gesetzlich geregeltes Verfahren in Gang zu bringen.
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