Rechtsprechung
AG Leer, 03.12.2010 - 6c Ds 226/10 |
Verfahrensgang
- AG Leer, 11.10.2010 - 6c Ds 226/10
- AG Leer, 03.12.2010 - 6c Ds 226/10
- LG Aurich, 04.01.2011 - 12 Qs 213/10
Wird zitiert von ...
- LG Aurich, 04.01.2011 - 12 Qs 213/10
Anspruch eines Verteidigers auf Vergütungsleistungen gem. § 48 Abs. 5 S. 1, 3 …
In der Strafsache ... hat die II. große Strafkammer des Landgerichts Aurich auf die Beschwerde des Pflichtverteidigers vom 13.12.2010 gegen den die Erinnerung gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluss zurückweisenden Beschluss des Amtsgerichts Leer vom 03.12.2010 (Az: 6c Ds 226/10) durch die unterzeichneten Richter am 04.01.2011 beschlossen :.Auf die Beschwerde wird der Vergütungsfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Leer vom 11.10.2010 (Az.: 6c Ds 226/10) dahingehend abgeändert, dass dem Beschwerdeführer über den bereits festgesetzten Betrag in Höhe von 1.229,27 EUR weitere Gebühren in Höhe von 304, 64 EUR zu erstatten sind.
Die Verfahren 6c Ds 233/10 und 6c Ds 226/10 sind mit Beschluss vom 29.04.2010 zur gemeinsamen Entscheidung und Verhandlung verbunden worden, wobei das letztgenannte Verfahren führt.
Im nunmehr führenden Verfahren 6c Ds 226/10 erfolgte ebenfalls nach Anklagezustellung der Antrag auf Akteneinsicht.
Erst mit Beschluss vom 12.05.2010 erfolgte in dem - verbundenen und führenden - Verfahren 6c Ds 226/10 die Bestellung des Beschwerdeführers zum Pflichtverteidiger.