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AG Leipzig, 07.12.2005 - 167 C 5131/05 |
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- BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 11/03
Verpflichtung des Zwangsverwalters zur Herausgabe der Mietkaution
Auszug aus AG Leipzig, 07.12.2005 - 167 C 5131/05
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 16. Juli 2003 - VIII ZR 11/03, BGH, Urteil vom 09.03.2005 - VIII ZR 330/03) ist der Zwangsverwalter einer Mietwohnung dem Mieter gegenüber, wenn die sonstigen Voraussetzungen gegeben sind, zur Herausgabe einer von diesem an den Vermieter geleisteten Kaution verpflichtet, selbst wenn der Vermieter den Zwangsverwalter die Kaution nicht ausgefolgt hat. - BGH, 26.03.2003 - VIII ZR 333/02
Pflicht des Zwangsverwalters zur Abrechnung der Nebenkosten
Auszug aus AG Leipzig, 07.12.2005 - 167 C 5131/05
Soweit der Kläger die Auffassung vertritt, dass sich aus der Entscheidung des BGH vom 26.03.2003 (BGH, Urteil 26.03.2003 - VIII ZR 333/02, Rechtspfleger 2003, 456) ergebe, dass der Beklagte als Zwangsverwalter im vorliegenden Fall das Kautionsguthaben an den Mieter auszuzahlen habe, auch wenn die Beschlagnahme nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Wohnung erfolgte, vermag das Gericht diese Auffassung nicht zu teilen. - BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 330/03
Pflicht des Zwangsverwalters zur Herauszahlung einer Kaution
Auszug aus AG Leipzig, 07.12.2005 - 167 C 5131/05
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 16. Juli 2003 - VIII ZR 11/03, BGH, Urteil vom 09.03.2005 - VIII ZR 330/03) ist der Zwangsverwalter einer Mietwohnung dem Mieter gegenüber, wenn die sonstigen Voraussetzungen gegeben sind, zur Herausgabe einer von diesem an den Vermieter geleisteten Kaution verpflichtet, selbst wenn der Vermieter den Zwangsverwalter die Kaution nicht ausgefolgt hat.