Rechtsprechung
   AG Leipzig, 10.01.2014 - 108 C 7724/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,2964
AG Leipzig, 10.01.2014 - 108 C 7724/13 (https://dejure.org/2014,2964)
AG Leipzig, Entscheidung vom 10.01.2014 - 108 C 7724/13 (https://dejure.org/2014,2964)
AG Leipzig, Entscheidung vom 10. Januar 2014 - 108 C 7724/13 (https://dejure.org/2014,2964)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,2964) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de

    Mit hervorragender Begründung die HUK 24 - AG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten verurteilt

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Leipzig, 10.01.2014 - 108 C 7724/13
    Dabei ist aber nicht ein vom Geschädigten bezahlter Rechnungsbetrag zu erstatten, sondern der Finanzierungsbedarf des Geschädigten in Form des zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrages zu befriedigen (Urt. des BGH v. 23.1.2007, Az.: VI ZR 67/06, zitiert nach Juris).

    Die vorliegend geltend gemachten Kosten des Sachverständigen in Relation zur Schadenshöhe sind nach dem Urteil des BGH vom 23.01.2007, Az.: VI ZR 67/06 beanstandungsfrei.

    Die Kosten des Sachverständigen hat dann der Schädiger nach § 249 Abs. 2 BGB nur zu erstatten, soweit sie vom Standpunkt eines Verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen (Urt. des BGH v. 23.01.2007 a.a.O.).

  • BGH, 29.06.2004 - VI ZR 211/03

    Zulässigkeit des Aushandelns personenbezogener Tarife für die Beförderung von

    Auszug aus AG Leipzig, 10.01.2014 - 108 C 7724/13
    Das Gericht ist im Schadensersatzprozess nicht berechtigt, eine Preiskontrolle durchzuführen (Urt. des BGH v. 29.06.2004; VI ZR 211/03, zitiert nach Juris) auch hinsichtlich der Höhe des Sachverständigenhonorars.
  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04

    Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf

    Auszug aus AG Leipzig, 10.01.2014 - 108 C 7724/13
    Der Geschädigte ist dabei nicht zur Erforschung des ihm zugänglichen Marktes verpflichtet, hat aber das Risiko zu tragen, dass sich dieser ausgewählte Sachverständige mit seinen Forderungen im Prozess als zu teuer erweisen kann (BGHZ 163, 362, 367 f.),.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht