Rechtsprechung
AG Leipzig, 11.08.2005 - 105 C 2276/05 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- AG Leipzig, 02.06.2005 - 105 C 2276/05
- AG Leipzig, 11.08.2005 - 105 C 2276/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Hamm, 17.05.1990 - 4 U 22/90
Werbung per Telefax - erlaubt?
Auszug aus AG Leipzig, 11.08.2005 - 105 C 2276/05
Dies gilt insbesondere auch bei Werbung mittels Telefon oder Telefax, wenn der Empfänger nicht zuvor seine Zustimmung erklärt hat (Opt in Lösung), (vgl. auch BGHZ 106, 229 ff., LG Berlin NJW 1998, 3208; 2002, 2569; OLG Hamm NJW-RR 1990, 1324; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1990, 1323).Gerade dies entspricht nicht dem Interesse des Inhabers der Telefaxanlage, der ein berechtigtes Interesse daran hat, dass die Anlage von der Inanspruchnahme unerwünschter Telefaxschreiben freigehalten wird, denn Sinn und Zweck der Telefaxanlage ist, den anfallenden Schriftverkehr zu rationalisieren und seine Geschäftspartner schnell und zuverlässig erreichen zu können und für an ihn selbst gerichtete Mitteilungen selber schnell erreichbar zu sein, ohne auf einen schriftlichen Weg über die jeweilige Mitteilung verzichten zu müssen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1990, 1324 f. [OLG Hamm 17.05.1990 - 4 U 22/90] ).
- BGH, 20.12.1988 - VI ZR 182/88
Unterlassungsanspruch gegen Einwurf von Werbung
Auszug aus AG Leipzig, 11.08.2005 - 105 C 2276/05
Dies gilt insbesondere auch bei Werbung mittels Telefon oder Telefax, wenn der Empfänger nicht zuvor seine Zustimmung erklärt hat (Opt in Lösung), (vgl. auch BGHZ 106, 229 ff., LG Berlin NJW 1998, 3208; 2002, 2569; OLG Hamm NJW-RR 1990, 1324; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1990, 1323).Die Zusendung unverlangter Werbung mittels Telefax stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht zum einen dar, andererseits aber auch einen Eingriff in die Geschäftssphäre durch Direktwerbung (vgl. BGHZ 106, 229 ff., BGHZ 60, 296 ff. ).
- OLG Karlsruhe, 17.04.1990 - 4 W 117/87
Anforderungen an die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs; Anforderungen an die …
Auszug aus AG Leipzig, 11.08.2005 - 105 C 2276/05
Die Abmahnung im Wettbewerbsrecht ist in Wesen und Bedeutung weder eine Willenserklärung noch eine geschäftsähnliche Handlung, weil von ihr keine entsprechenden Rechtswirkungen ausgehen (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1990, 1323 [OLG Karlsruhe 17.04.1990 - 4 W 117/87] ).
- BGH, 16.02.1973 - I ZR 160/71
Briefwerbung
Auszug aus AG Leipzig, 11.08.2005 - 105 C 2276/05
Die Zusendung unverlangter Werbung mittels Telefax stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht zum einen dar, andererseits aber auch einen Eingriff in die Geschäftssphäre durch Direktwerbung (vgl. BGHZ 106, 229 ff., BGHZ 60, 296 ff. ). - LG Berlin, 16.05.2002 - 16 O 4/02
Unzulässige Werbe-E-Mail an einen Rechtsanwalt
Auszug aus AG Leipzig, 11.08.2005 - 105 C 2276/05
Dies gilt insbesondere auch bei Werbung mittels Telefon oder Telefax, wenn der Empfänger nicht zuvor seine Zustimmung erklärt hat (Opt in Lösung), (vgl. auch BGHZ 106, 229 ff., LG Berlin NJW 1998, 3208; 2002, 2569; OLG Hamm NJW-RR 1990, 1324; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1990, 1323). - BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02
Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler …
Auszug aus AG Leipzig, 11.08.2005 - 105 C 2276/05
§ 32 ZPO begründet die örtliche Zuständigkeit auch bei Verletzung sonstiger Rechtsgüter i.S.v. § 823 Abs. 1 BGB , denn vorliegend wurde nach dem Vorbringen der Klägerin ein Distanzdelikt begangen, denn das Werbefax wurde in Leipzig abgesandt und kam am Geschäftssitz der Beklagten in Halberstadt an (…vgl. Zöller, 25. Aufl., § 32, Rn. 17, Stichwort unerwünschte Faxwerbung; vgl. auch BGH NJW 2003, 426 [BGH 28.11.2002 - III ZR 102/02] ). - BGH, 12.04.1984 - I ZR 45/82
Anwaltsabmahnung
Auszug aus AG Leipzig, 11.08.2005 - 105 C 2276/05
Die Kosten für die Einschaltung eines Rechtsanwalts sind nur erstattungsfähig, wenn sie zur zweckversprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind ( BGH NJW 1984, 2525 [BGH 12.04.1984 - I ZR 45/82] ).