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   AG Leipzig, 13.01.2011 - 111 C 6497/10   

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AG Leipzig, 13.01.2011 - 111 C 6497/10 (https://dejure.org/2011,83166)
AG Leipzig, Entscheidung vom 13.01.2011 - 111 C 6497/10 (https://dejure.org/2011,83166)
AG Leipzig, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - 111 C 6497/10 (https://dejure.org/2011,83166)
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  • captain-huk.de

    HUK 24 AG aus abgetretenem Recht zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten verurteilt

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Leipzig, 13.01.2011 - 111 C 6497/10
    Zu erstatten sind die Kosten, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten als zweckmäßig und angemessen zur Schadensbeseitigung ansehen darf; dabei ist auf seine spezielle Situation und seine Erkenntnismöglichkeit Rücksicht zu nehmen (vgl. BGH Urt. v. 23. Januar 2007, Az.: VI ZR 67/06, zitiert nach Juris),.
  • AG Leipzig, 31.03.2011 - 111 C 8948/10
    Entgegen den Ausführungen der Beklagten hat das Gericht zudem mit Endurteil vom 13.01.2011, Az.: 111 C 6497/10, nicht mehr auf den vereinbarten Mietpreis abgestellt, sondern vielmehr unter Zugrundelegung der Anspruchsvoraussetzungen des § 249 BGB.

    Bereits im Endurteil vom 13.01.2011 hat das Gericht darauf hingewiesen, dass entscheidend für die schadensrechtliche Betrachtung nach § 249 BGB nur ist, ob die an den Sachverständigen gezahlten Kosten den erforderlichen Wiederherstellungsaufwand angemessen repräsentieren (auf das Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom 13.01.2011, Az.: 111 C 6497/10 wird diesbezüglich vollumfänglich Bezug genommen).

  • AG Leipzig, 10.11.2011 - 111 C 6664/11
    Entgegen den Ausführungen der Beklagten hat das Gericht bereits in nunmehr drei Entscheidungen 111 C 6497/10, 111 C 1070/11 und 111 C 6497/10 nicht mehr auf den vereinbarten Mietpreis abgestellt, sondern vielmehr unter Zugrundelegung der Anspruchsvoraussetzungen des § 249 BGB entschieden.
  • AG Leipzig, 11.06.2013 - 111 C 448/13
    Darüber hinaus wurde vom Gericht bereits in mehreren Entscheidungen: Amtsgericht Leipzig, Urteil vom 13. Januar 2011 Az. : 111 C 6497/10, Urteil vom 31. März 2011 Az.: 111 C 8948/10, Urteil vom 21.04.2011 Az : 111 C 1070/11 entschieden, dass bei der Betrachtung, ob die an den Sachverständigen zu zahlenden Kosten den erforderlichen Wiederherstellungsaufwand angemessen repräsentieren nicht auf die Vorstellungen der Versicherungswirtschaft, insbesondere der Beklagten abzustellen ist, sondern darauf ob nach § 249 BGB die an den Sachverständigen gezahlten Kosten den erforderlichen Wiederhersteliungsaufwand angemessen repräsentieren.
  • AG Leipzig, 21.03.2013 - 111 C 9568/12
    Das erkennende Gericht hat bereits mit Urteil Az.: 111 C 6497/10, 111 C 1070/11, 111 C 6497/10, 111 C 6744/11 und 111 C 6664/11 nicht mehr auf den vereinbarten Mietpreis abgestellt, sondern vielmehr unter Zugrundelegung der Anspruchsvoraussetzungen des § 249 BGB entschieden.
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