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   AG Leipzig, 26.09.2007 - 104 C 2623/07   

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https://dejure.org/2007,35891
AG Leipzig, 26.09.2007 - 104 C 2623/07 (https://dejure.org/2007,35891)
AG Leipzig, Entscheidung vom 26.09.2007 - 104 C 2623/07 (https://dejure.org/2007,35891)
AG Leipzig, Entscheidung vom 26. September 2007 - 104 C 2623/07 (https://dejure.org/2007,35891)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • urteile-network.de PDF

    EE-Abzüge, Haftungsbeschränkung, Mietwagenkosten, Schwacke-Mietpreisspiegel, UE-Tarif, Verzugszinsen / Kreditzinsen, Vollkaskoversicherung Zustellung/Abholung, Winterreifen

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    EE Eigenersparnis-Abzug; Schwacke-Automietpreisspiegel; Haftungsreduzierung/Versicherung; Zustellung/Abholung; Winterreifen; Unfallersatztarif

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.10.2007 - VI ZR 27/07

    Erforderlichkeit der Mietwagenkosten zum Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Leipzig, 26.09.2007 - 104 C 2623/07
    So hat der BGH sowohl in seinem Urteil vom 09.10.2007 (Az.: VI ZR 27/07) als auch in seinem Urteil vom 23.01.2007 (Az.: VI ZR 243/05) unmissverständlich klargestellt, dass es nicht erforderlich ist, die Kalkulation des konkreten.

    Es spiele auch keine Rolle, ob dem Geschädigten persönlich außer der Vorfinanzierung der Mietwagenkosten weitere unfallbedingte Mehrleistungen, die eine Tariferhöhung rechtfertigen, zugute gekommen sind (BGH, Urteil vom 09.10.2007 a.a.O., S. 7).

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 243/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Leipzig, 26.09.2007 - 104 C 2623/07
    So hat der BGH sowohl in seinem Urteil vom 09.10.2007 (Az.: VI ZR 27/07) als auch in seinem Urteil vom 23.01.2007 (Az.: VI ZR 243/05) unmissverständlich klargestellt, dass es nicht erforderlich ist, die Kalkulation des konkreten.

    Vermieters nachzuvollziehen, sondern vielmehr habe sich die Prüfung darauf zu beschränken, ob spezifische Leistungen bei der Vermietung an Unfallgeschädigte allgemein den Mehrpreis rechtfertigen (BGH, Urteil vom 23.01.2007 a.a.O., s. 5 m.w.N. zur Rechtsprechung des Senats).

  • BGH, 30.01.2007 - VI ZR 99/06

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten; Erforderlichkeit eines "Unfallersatztarifs"

    Auszug aus AG Leipzig, 26.09.2007 - 104 C 2623/07
    Vielmehr ist ausreichend, dass diese spezifischen Leistungen generell bei der Vermietung an Unfallgeschädigte bei Unternehmen dieser Art erbracht werden (OLG Köln a.a.O.; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, BGH Urteil vom 03.01.2007, Urteil vom 17.07.2007, Az.: 4 U 714/03 mit einem Aufschlag von 25 %; zitiert nach Juris; BGH Urteil vom 30.1.2007, Az.: VI ZR 99/06).
  • LG Bonn, 06.11.2006 - 6 S 110/06

    Ersatzfähigkeit der Anmietung eines Fahrzeugs im über dem Normaltarif liegenden

    Auszug aus AG Leipzig, 26.09.2007 - 104 C 2623/07
    Das Gericht erachtet für den Unfallersatztarifbereich grundsätzlich einen Aufschlag von 30 % auf das arithmetische Mittel des Normaltarifs der Schwacke-Liste 2006 für angemessen, ohne dass es der Einholung eines Sachverständigengutachtens bedurfte (vgl. Urteil des LG Bonn vom 06.11.2006, Az.: 6 S 110/06 m.w.N. zitiert nach Juris).
  • OLG Köln, 02.03.2007 - 19 U 181/06

    Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - pauschaler Aufschlag auf Normaltarif -

    Auszug aus AG Leipzig, 26.09.2007 - 104 C 2623/07
    Ein pauschaler Aufschlag unabhängig davon, in welchem Umfang im konkreten Fall anfallbedingte Zusatzleistungen des Autovermieters in Anspruch genommen wurden, erscheint auch allein praktikabel und notwendig, um die Schadensabwicklung zu vereinheitlichen und zu erleichtern (vgl. hierzu OLG Köln, Urteil vom 02.03.2007, Az. 19 U 181/06 m.w.N. und einem pauschalen Aufschlag von 20 %; zitiert nach Juris).
  • BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Leipzig, 26.09.2007 - 104 C 2623/07
    Dabei darf in Ausübung tatrichterlichen Ermessens nach § 287 ZPO der Normaltarif auf der Grundlage des gewichteten Mittels des Schwacke-Mietpreisspiegels im Postleitzahlengebiet des Geschädigten geschätzt werden (BGH NJW 2006, 2106).
  • BGH, 13.06.2006 - VI ZR 161/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Leipzig, 26.09.2007 - 104 C 2623/07
    Die Prüfung kann sich vielmehr darauf beschränken, ob spezifische Leistungen bei der Vermietung an Unfallgeschädigte bei Unternehmen dieser Art den Mehrpreis rechtfertigen (vgl. BGH NJW 2006, 2621).
  • BGH, 28.06.2006 - XII ZR 50/04

    Aufklärungspflichten des Autovermieters bei Anbieten eines über dem Normaltarif

    Auszug aus AG Leipzig, 26.09.2007 - 104 C 2623/07
    Nach dem Urteil des BGH vom 28.06.2006, Az.: XII ZR 50/04 = NJW 2006, 2618 besteht eine Aufklärungspflicht des Autovermieters, wenn der dem Unfallgeschädigten angebotene Tarif deutlich über dem Normaltarif auf dem örtlich relevanten Markt liegt.
  • OLG Saarbrücken, 17.07.2007 - 4 U 714/03

    Ausgleich unfallbezogener Mehrleistungen aus Unfallersatztarif durch pauschalen

    Auszug aus AG Leipzig, 26.09.2007 - 104 C 2623/07
    Vielmehr ist ausreichend, dass diese spezifischen Leistungen generell bei der Vermietung an Unfallgeschädigte bei Unternehmen dieser Art erbracht werden (OLG Köln a.a.O.; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, BGH Urteil vom 03.01.2007, Urteil vom 17.07.2007, Az.: 4 U 714/03 mit einem Aufschlag von 25 %; zitiert nach Juris; BGH Urteil vom 30.1.2007, Az.: VI ZR 99/06).
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