Rechtsprechung
AG Leipzig, 29.07.2016 - 103 C 2816/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)
HUK 24 AG verweist zwar im Rechtsstreit gegen sie auf VI ZR 50/15, wird aber dennoch vom AG Leipzig mit Urteil vom 29.7.2016 - 103 C 2816/16 - zur Zahlung restlicher, erfüllungshalber abgetretener Sachverständigenkosten verurteilt.
Besprechungen u.ä.
- captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)
HUK 24 AG verweist zwar im Rechtsstreit gegen sie auf VI ZR 50/15, wird aber dennoch vom AG Leipzig mit Urteil vom 29.7.2016 - 103 C 2816/16 - zur Zahlung restlicher, erfüllungshalber abgetretener Sachverständigenkosten verurteilt.
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- BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten …
Auszug aus AG Leipzig, 29.07.2016 - 103 C 2816/16
Die Kosten für die Begutachtung des bei einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeuges gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist (siehe BGH VI ZR 50/15, Entscheidung vom 26.04.2016).Die Beklagtenseite verweist zwar auf die Entscheidung des BGH vom 26.04.2016, Aktenzeichen VI ZR 50/15.