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AG Leipzig, 30.06.2017 - 103 C 9164/16 |
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)
AG Leipzig verurteilt HUK 24 AG zur Zahlung restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten im Schadensersatzprozess mit Urteil vom 30.6.2017 - 103 C 9164/16 -, allerdings überzeugt die Begründung nicht.
Besprechungen u.ä.
- captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)
AG Leipzig verurteilt HUK 24 AG zur Zahlung restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten im Schadensersatzprozess mit Urteil vom 30.6.2017 - 103 C 9164/16 -, allerdings überzeugt die Begründung nicht.
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten …
Auszug aus AG Leipzig, 30.06.2017 - 103 C 9164/16
Sind allerdings die tatbestandlichen Voraussetzungen, die der Bundesgerichtshof für die Indizwirkung einer Rechnung aufgestellt hat, wie im vorliegenden Fall deshalb nicht erfüllt, weil nicht der Geschädigte, sondern der Sachverständige selbst klagt, besteht Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Beauftragung des Sachverständigen, bestehend aus Grundhonorar und Nebenkosten dann, wenn und soweit diese nicht deutlich überhöht sind (vgl. BGH, Urteil vom 26.04.2016, Az: VI ZR 50/15).Ungeachtet der Berechnung des Sachverständigen muss der Geschädigte im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsgebots eine Plausibilitätskontrolle durchführen (siehe BGH, Urteil vom 26.04.2016 a.a.O.).