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   AG Lemgo, 13.11.2017 - 16 C 17/17   

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https://dejure.org/2017,52532
AG Lemgo, 13.11.2017 - 16 C 17/17 (https://dejure.org/2017,52532)
AG Lemgo, Entscheidung vom 13.11.2017 - 16 C 17/17 (https://dejure.org/2017,52532)
AG Lemgo, Entscheidung vom 13. November 2017 - 16 C 17/17 (https://dejure.org/2017,52532)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Selbstbeteiligung Wohngebäudeversicherung, Leitungswasserschäden, Sondereigentum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschlusskompetenz einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Übertragung der Kosten der Selbstbeteiligung einer Wohngebäudeversicherung auf einen Wohnungseigentümer für einen Leitungswasserschaden im Bereich seines Sondereigentums

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Selbstbeteiligung einer Wohngebäudeversicherung auf einen Eigentümer übertragen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Selbstbeteiligung Wohngebäudeversicherung, Leitungswasserschäden, Sondereigentum

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Eigentümerbeschluss über die Verteilung der Selbstbeteiligung aus einer Wohngebäudeversicherung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beschlusskompetenz zur Übertragung der Selbstbeteiligung der Gebäudeversicherung? (IMR 2018, 116)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 526
  • NZM 2018, 405
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 14.07.2003 - 16 Wx 124/03

    Abwälzung der Eigenbeteiligung bei der Gebäudeversicherung für Wasserschäden auf

    Auszug aus AG Lemgo, 13.11.2017 - 16 C 17/17
    Der Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die Kosten der Selbstbeteiligung einer Wohngebäudeversicherung auf den Wohnungseigentümer zu überantworten, in dessen Sondereigentum ein Leitungswasserschaden aufgetreten ist, widerspricht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn diesem keine Exkulpationsmöglichkeit vorbehalten bleibt, die Haftung mithin verschuldensunabhängig bei jeglicher Verursachung des Schadens im Bereich des Sondereigentums eingreift (in Abgrenzung zu OLG Köln, Beschluss vom 14.07.2003, 16 Wx 124/03, NZM 2003, 641-642).

    Die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft betreffend die Verteilung der Selbstbeteiligung im Schadensfall folgt danach aus § 16 Abs. 3 WEG (Dötsch, a.a.O.; die Beschlusskompetenz - ohne Begründung - ebenfalls bejahend OLG Köln, NZM 2003, 641 [642]; a.A. Armbrüster in Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 1 Rn.253).

  • BGH, 14.10.2011 - V ZR 56/11

    Wohnungseigentümerversammlung: Stimmrechtsverbot bei Abstimmungen mit Auswirkung

    Auszug aus AG Lemgo, 13.11.2017 - 16 C 17/17
    Danach dürfen die Wohnungseigentümer bei Änderungen des Umlage-schlüssels jeden Maßstab wählen, der den Interessen der Gemeinschaft und der einzelnen Wohnungseigentümer angemessen ist und insbesondere nicht zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung Einzelner führt (BT-Dr 16/887, S. 23; BGH, NZM 2012, 27 [28]).
  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 162/10

    Wohnungseigentum: Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus AG Lemgo, 13.11.2017 - 16 C 17/17
    Änderungen des Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG entsprechen ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn sowohl das "Ob" als auch das "Wie" der Änderung nicht willkürlich sind (BGH, NZM 2011, 514; Niedenführ, a.a.O., § 16 Rn. 53).
  • OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 20 W 281/03

    Haftung eines Wohnungseigentümers: Regelung der Feststellungslast für fehlendes

    Auszug aus AG Lemgo, 13.11.2017 - 16 C 17/17
    Angesichts dessen besteht namentlich keine Verpflichtung des Sondereigentümers, Installationsanlagen und Leitungen regelmäßig überprüfen zu lassen (BayObLG, NJW-RR 1994, 718; OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2005, 852 [853]).
  • BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 13/94

    Haftung eines Wohnungseigentümers für einen Wasserschaden an einer darunter

    Auszug aus AG Lemgo, 13.11.2017 - 16 C 17/17
    Angesichts dessen besteht namentlich keine Verpflichtung des Sondereigentümers, Installationsanlagen und Leitungen regelmäßig überprüfen zu lassen (BayObLG, NJW-RR 1994, 718; OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2005, 852 [853]).
  • BGH, 16.09.2022 - V ZR 69/21

    Verteilung des im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarten Selbstbehalts auf die

    Nach verbreiteter Ansicht soll ein in der verbundenen Gebäudeversicherung vereinbarter Selbstbehalt unabhängig davon, ob im Schadensfall das Gemeinschafts- oder das Sondereigentum betroffen ist, als ein Teil der von der Gemeinschaft zu tragenden Kosten anzusehen sein; da alle Wohnungseigentümer von den Prämienvorteilen aufgrund des Selbstbehaltes profitierten, müssten sie auch die finanziellen Folgen im Schadensfall gemeinschaftlich tragen (vgl. LG Karlsruhe, ZWE 2019, 324 Rn. 37; LG Frankfurt a.M., WuM 2021, 524, 525; AG Lemgo, NZM 2018, 405 Rn. 9; AG Saarbrücken, ZMR 2002, 980; BeckOGK/Karkmann, WEG [1.3.2020], § 21 Rn. 99; juris-PK-BGB/Reichel-Scherer, 9. Aufl. [23.9.2019], § 21 WEG Rn. 341; MüKoBGB/Rüscher, 8. Aufl., § 19 WEG nF Rn. 41; Sauren/Sauren, WEG, 6. Aufl., § 27 Rn. 37; Sommer/Heinemann in Jennißen, WEG, 7. Aufl., § 19 Rn. 139; Deckert/Blankenstein, ETW, Stand Oktober 2021, Gruppe 4 Stichwort "Versicherung, Selbstbeteiligung"; Abramenko, ZMR 2015, 827, 835; Dötsch, NZM 2018, 353, 366; ders., ZWE 2015, 341, 348; ders., ZMR 2014, 169, 175 f.).
  • AG Hamburg-St. Georg, 26.11.2021 - 980b C 23/21

    Gläubigerstellung der Gemeinschaft hinsichtlich einer

    Bereits im Geltungsbereich von § 16 III WEG aF war eine Beschlusskompetenz für die Verteilung eines Selbstbehalts in der Gebäudeversicherung auf einzelne (verursachende) Eigentümer gesehen worden (vgl. AG Lemgo, NZM 2018, 405 [406] [AG Lemgo 13.11.2017 - 16 C 17/17]; Dötsch, NZM 2018, 353 [369]).*).

    Bereits im Geltungsbereich von § 16 Abs. 3 WEG a.F. war eine Beschlusskompetenz für die Verteilung eines Selbstbehalts in der Gebäudeversicherung auf einzelne (verursachende) Eigentümer gesehen worden (vgl. AG Lemgo, NZM 2018, 405, 406; Dötsch, NZM 2018, 353, 369).

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