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AG Lingen, 27.08.2009 - 4 C 779/09 (V) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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- OLG Celle, 15.06.2000 - 11 W 22/00
Prozesskostenhilfe ; Zwangsvollstreckung; Pfändung; Mutwilligkeit; Unerlaubte …
Auszug aus AG Lingen, 27.08.2009 - 4 C 779/09
Dabei verkennt das Gericht nicht, dass die Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Vermögenslosigkeit der beklagten Partei ein eng begrenzter Ausnahmefall ist (…Fischer a.a.O.), und dass dabei auch - jedenfalls wenn, wie hier, eine unerlaubte Handlung im Sinne des § 823 BGB in Rede steht - die erleichterte Vollstreckungsmöglichkeit nach § 850f Abs. 2 ZPO Bedeutung hat ( OLG Celle, Beschl.v. 15.6.2000, Az. 11 W 22/00 ). - OLG Frankfurt, 17.08.2007 - 4 W 41/07
Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren: Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei …
Auszug aus AG Lingen, 27.08.2009 - 4 C 779/09
Soweit das OLG Frankfurt (NJOZ 2007, S. 5351 [5354]) auch die bloße Möglichkeit ausreichen lassen, dass der Beklagte einmal erben oder eine Schenkung erhalten könnte, überzeugt diese Überlegung nicht. - OLG Koblenz, 03.02.2000 - 8 W 68/00
Versagung der Prozesskostenhilfe wegen Mutwilligkeit
Auszug aus AG Lingen, 27.08.2009 - 4 C 779/09
Prozesskostenhilfe zur Erwirkung eines Titels gegen einen vollkommen Vermögenslosen kommt daher nicht in Betracht; eine Klage ist nur dann nicht mutwillig, wenn sie überhaupt irgendeinen ökonomischen Sinn macht (vgl. OLG Koblenz, Beschl.v. 3.2.2000, Az. 8 W 68/00 , BeckRS 2000, Nr. 30470484).