Rechtsprechung
AG Ludwigsburg, 20.07.2012 - 4 C 3264/11 |
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- AG Marbach, 29.06.2012 - 1 C 517/11
Auszug aus AG Ludwigsburg, 20.07.2012 - 4 C 3264/11
Dies gilt insbesondere dann, wenn zwischen Antragsteller und Inkassobüro im Innenverhältnis geringere Gebühren vereinbart wurden als 25 Euro (AG Marbach, Beschluss vom 29.06.2012, 1 C 517/11).