Rechtsprechung
AG Ludwigsburg, 26.07.2007 - 8 C 1355/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Verbraucher haftet bei gescheiterter Lastschrift
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Verbraucher haftet bei gescheiterter Lastschrift -
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Verzug im Einziehungsermächtigungsverfahren
Papierfundstellen
- WM 2007, 2198
Wird zitiert von ... (5)
- LG Düsseldorf, 08.06.2017 - 14c O 169/15 Danach gerät der Schuldner mit seiner schriftlichen Zustimmung zur Durchführung des elektronischen Lastschriftverfahrens im Falle der Rückbelastung in Verzug, weil er seine alsbaldige Leistung ausdrücklich angekündigt hat (…LG Bonn, Urt. v. 08.05.2008, BeckRS 2009, 20538; AG Ludwigsburg, Urt. v. 26.07.2007, Az. 8 C 1355/07, Rn. 6, zitiert nach juris).
- OLG München, 21.12.2016 - 19 U 2625/16
Sachwalterhaftung bei Verwendung eines Prospekts
Eine revisionsrechtlich bedeutsame Divergenz liegt bei unterschiedlicher tatrichterlicher Würdigung eines vergleichbaren oder identischen Sachverhalts durch verschiedene Obergerichte nicht vor; den Entscheidungen müssen vielmehr sich widersprechende abstrakte Rechtssätze zugrunde liegen (BGH, WM 2003, 2278 f.; BGH, WM 2007, 2198 f.). - OLG München, 05.09.2016 - 19 U 41/16
Anforderungen an Berufungsbegründung
Eine revisionsrechtlich bedeutsame Divergenz liegt bei unterschiedlicher tatrichterlicher Würdigung eines vergleichbaren oder identischen Sachverhalts durch verschiedene Obergerichte nicht vor; den Entscheidungen müssen vielmehr sich widersprechende abstrakte Rechtssätze zugrunde liegen (BGH, WM 2003, 2278 f.; BGH, WM 2007, 2198 f.). - AG Stuttgart, 03.11.2020 - 3 C 1829/20
Erstattung der Inkassokosten beim Zahlungsverzug; Voraussetzungen des …
aa) Entgegen der Auffassung der Klägerin ergibt sich dies aber nicht aus dem Umstand, dass der Beklagte sich wegen der von ihm erklärten Teilnahme am Lastschriftverfahren und dem späteren Scheitern des Lastschrifteinzugs selbst gemahnt hätte (so aber AG Ludwigsburg, WM 2007, 2198 juris Rn. 6;… Palandt/Grüneberg, 78. Aufl., § 286 Rn. 25). - AG Burgdorf, 07.09.2015 - 3 C 101/15
Fitnessstudiovertrag - gescheiterter Lastschrifteinzug für Mitgliedsbeiträge
Das Gericht teilt jedoch nicht die Auffassung, wonach bei Scheitern des Lastschrifteinzuges besondere Gründe i.S.d. § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB vorliegen, die den sofortigen Eintritt des Verzuges ohne vorherige Mahnung rechtfertigen (vgl. AG Ludwigsburg, Urteil vom 26. Juli 2007 - 8 C 1355/07 - Palandt/Grüneberg, Rn. 25 zu § 286 BGB).