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   AG Ludwigsburg, 26.07.2007 - 8 C 1355/07   

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https://dejure.org/2007,28738
AG Ludwigsburg, 26.07.2007 - 8 C 1355/07 (https://dejure.org/2007,28738)
AG Ludwigsburg, Entscheidung vom 26.07.2007 - 8 C 1355/07 (https://dejure.org/2007,28738)
AG Ludwigsburg, Entscheidung vom 26. Juli 2007 - 8 C 1355/07 (https://dejure.org/2007,28738)
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Papierfundstellen

  • WM 2007, 2198
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Düsseldorf, 08.06.2017 - 14c O 169/15
    Danach gerät der Schuldner mit seiner schriftlichen Zustimmung zur Durchführung des elektronischen Lastschriftverfahrens im Falle der Rückbelastung in Verzug, weil er seine alsbaldige Leistung ausdrücklich angekündigt hat (LG Bonn, Urt. v. 08.05.2008, BeckRS 2009, 20538; AG Ludwigsburg, Urt. v. 26.07.2007, Az. 8 C 1355/07, Rn. 6, zitiert nach juris).
  • OLG München, 21.12.2016 - 19 U 2625/16

    Sachwalterhaftung bei Verwendung eines Prospekts

    Eine revisionsrechtlich bedeutsame Divergenz liegt bei unterschiedlicher tatrichterlicher Würdigung eines vergleichbaren oder identischen Sachverhalts durch verschiedene Obergerichte nicht vor; den Entscheidungen müssen vielmehr sich widersprechende abstrakte Rechtssätze zugrunde liegen (BGH, WM 2003, 2278 f.; BGH, WM 2007, 2198 f.).
  • OLG München, 05.09.2016 - 19 U 41/16

    Anforderungen an Berufungsbegründung

    Eine revisionsrechtlich bedeutsame Divergenz liegt bei unterschiedlicher tatrichterlicher Würdigung eines vergleichbaren oder identischen Sachverhalts durch verschiedene Obergerichte nicht vor; den Entscheidungen müssen vielmehr sich widersprechende abstrakte Rechtssätze zugrunde liegen (BGH, WM 2003, 2278 f.; BGH, WM 2007, 2198 f.).
  • AG Stuttgart, 03.11.2020 - 3 C 1829/20

    Erstattung der Inkassokosten beim Zahlungsverzug; Voraussetzungen des

    aa) Entgegen der Auffassung der Klägerin ergibt sich dies aber nicht aus dem Umstand, dass der Beklagte sich wegen der von ihm erklärten Teilnahme am Lastschriftverfahren und dem späteren Scheitern des Lastschrifteinzugs selbst gemahnt hätte (so aber AG Ludwigsburg, WM 2007, 2198 juris Rn. 6; Palandt/Grüneberg, 78. Aufl., § 286 Rn. 25).
  • AG Burgdorf, 07.09.2015 - 3 C 101/15

    Fitnessstudiovertrag - gescheiterter Lastschrifteinzug für Mitgliedsbeiträge

    Das Gericht teilt jedoch nicht die Auffassung, wonach bei Scheitern des Lastschrifteinzuges besondere Gründe i.S.d. § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB vorliegen, die den sofortigen Eintritt des Verzuges ohne vorherige Mahnung rechtfertigen (vgl. AG Ludwigsburg, Urteil vom 26. Juli 2007 - 8 C 1355/07 - Palandt/Grüneberg, Rn. 25 zu § 286 BGB).
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